Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütung bei anschließender Tätigkeit in der Hauptsache

1. Uneingeschränkte PKH-/VKH-Bewilligung a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenschuldner Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 51. Kostenvorschuss gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung der Geschäftsgebühr (Anm. Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 27 Auch hinsichtlich der Geschäftsgebühr nach VV 2503 ist eine Anrechnung angeordnet (Anm. Abs. 2 S. 1 und 2). Anzurechnen ist auch im Rahmen der Anm. Abs. 2 S. 1 und 2 nur die Gebühr; Auslagen bleiben anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Postentgeltpauschale nach VV 7002 (siehe auch Vor VV 2.5 Rdn 39).[41] Der Umfang der Anrechnung hängt von der nachfol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstattung

aa) Grundsätze Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 9 Zum Problem der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 53. Mehrere Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

a) Überblick Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren

aa) Grundsatz Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebührenhöhe

1. Allgemeines Rz. 156 Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht mit der Möglichkeit, nach § 14 Abs. 1 die angemessene Gebühr zu bestimmen. Vielmehr erhält der Anwalt zukünftig eine Zusätzliche Gebühr, die neben den sonstigen Gebühren anfällt. 2. Festgebühr Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schriftliche Entscheidung mit Einverständnis der Parteien

1. Einverständnis Rz. 14 Im Falle des § 128 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, mit Einverständnis der Parteien erlassen worden sein. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erteilt werden, wenn der Erklärungsgehalt eindeutig bestimmbar ist. Reines Schweigen der Parteien auf die Ankündigung des Gerichts, ohne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kombinierter Auftrag

aa) Grundsatz Rz. 219 Wird der Auftrag, eine gütliche Erledigung mit dem Schuldner zu versuchen, mit dem Auftrag für weitere Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert, entsteht bereits für den Auftrag zur gütlichen Erledigung die Verfahrensgebühr VV 3309.[221] Allerdings bildet der Auftrag zur gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Zwar entsteht bei einem kombinierten A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Terminsgebühr ohne gerichtlichen Termin

a) Allgemeines Rz. 168 Ausnahmsweise kann die Terminsgebühr auch ohne gerichtlichen Termin allein durch das Wechseln von Schriftsätzen entstehen (vgl. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104). Es sind dies die Fälle, in denen für das Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und sodann ohne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung Rz. 5 Entscheidet das Beschwerdegericht nach mündlicher Verhandlung durch Urteil, so galt immer schon VV 3514. Die Terminsgebühr der VV 3513 beläuft sich jetzt nicht mehr auf 0,5, sondern wird nach VV 3514 auf 1,2 angehoben. Hinsichtlich der Verfahrensgebühr der VV 3500 bleibt es dagegen bei 0,5. Beispiel: Das LG lehnt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorzeitige Beendigung des Verfahrensauftrags

a) Arten der Beendigung Rz. 8 Die vorzeitige Beendigung des Auftrags kann u.a. durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Antragsrücknahme), durch den Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist objektiv bestimmbar (z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Pauschalsätze

aa) Höhe Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Ausdrucken in derselben Angelegenheit und für denselben Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gläubiger hat bereits einen Zahlungstitel – Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

a) Gebühren Rz. 22 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) die 0,3 Verfahrensgebühr VV 3309 und die 0,3 Terminsgebühr VV 3310.[13] b) Gegenstandswert Rz. 23 Gem. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abschluss eines gegenseitigen Vertrags

a) Gegenseitiger Vertrag Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

I. Anrechnung auf die Geschäftsgebühr VV 2303 Rz. 32 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird eine Beratungsgebühr gemäß § 34 Abs. 2 auf die Geschäftsgebühr des Güte- oder Schlichtungsverfahrens angerechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Rz. 33 Ist eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der VV 2300 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälle des Abs. 5

1. Allgemeines Rz. 66 In Abs. 5 sind vier Tätigkeitsbereiche des Anwalts geregelt, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten (§ 15 Abs. 1) darstellen und für die eine gesonderte Vergütung entsteht. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr

1. Volle Gebühr a) Grundsatz Rz. 13 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3506 eine 1,6-Verfahrensgebühr (zum Entstehen der Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren siehe VV Vorb. 3 Rdn 12, VV 3200 Rdn 6). Rz. 14 Erforderlich ist ein Auftrag zur Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Rz. 15 Die bloße Entgegennahme ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 4 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 24 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühr

a) Gewöhnliche Schriftsätze Rz. 31 Nach VV 3403 erhält der Anwalt eine 0,8-Gebühr. Vertritt er mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich, so erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber,[42] sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, höchstens um 2,0. Rz. 32 Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebührenbeträge nicht. Weder wird wie in VV 3401...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abgeltungsbereich

1. Hauptverhandlungstag Rz. 16 Die Terminsgebühr der VV 4108 deckt die gesamte Tätigkeit des Verteidigers in der Hauptverhandlung und die Vorbereitung des Termins[2] ab. Rz. 17 Sonstige Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung wenn es nicht zur Gebühr nach VV 4108 kommt – etwa wegen des Ausfalls des Termins – oder Täti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 98. Weitere vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 733 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

a) Angelegenheit Rz. 437 Macht der Gläubiger das notwendige Rechtsschutzinteresse glaubhaft, kann der Rechtspfleger – neben der schon vorhandenen neuen – weitere vollstreckbare Ausfertigungen des Titels erteilen, z.B. wenn an mehreren Orten gleichzeitig vollstreckt werden soll. Der Anwalt erhält für die gesamte Tätigkeit in einem solchen Verfahren eine gesonderte Gebühr, unab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 13 Aus der Stellung der Vorschrift in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" folgt, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in jeder Angelegenheit entstehen kann. Verfehlt ist daher die Auffassung des LG Saarbrücken,[1] neben einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 könne keine Einigungsgebühr anfallen, weil VV Teil 2 eine abschließende Regelung enthalte.[2] Rz. 14...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Strafsachen

1. Notwendigkeitsprüfung Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6211)

1. Die Gebühr Rz. 8 Nach VV 6211 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im dritten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 132 EUR bis 1.221 EUR (Mittelgebühr 676,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Rechtsbeschwerden nach § 20 KapMuG (Nr. 1 Buchst. b)

I. Regelungsgehalt Rz. 118 Nach der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b sind für die anwaltliche Tätigkeit in Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG (§ 15 KapMuG a.F.) die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Dieses Rechtsbeschwerdeverfahren muss in Nr. 1 Buchst. b deshalb ausdrücklich gesondert genannt werden, weil es in diesem Verfahren keine Beschwerde gibt, so dass auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers (VV 3305) 1. Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids Rz. 17 Für die Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids erhält der Rechtsanwalt eine volle 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3305. Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit

I. Umsatzsteuerpflicht 1. Allgemeines Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 34. Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 195 Siehe dazu die Erl. zu Vorb. 3.3.3 Abs. 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschriften der VV 2200, 2201 waren als § 24a Abs. 1 bis 3 BRAGO mit Wirkung zum 22.3.1990 in die BRAGO eingefügt worden. Die frühere Vorschrift des § 24a BRAGO regelte zunächst die Tätigkeit des Anwalts, der das Einvernehmen nach dem Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz (RADG) herstellte. Die Einführung des RADG war aufgrund der Entschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einzelfälle

a) Abfindungsvereinbarungen Rz. 76 Schließen die Parteien oder schließt eine Partei mit einem Dritten – etwa dem Haftpflichtversicherer des Schädigers – eine Abfindungsvereinbarung, so liegt in der Regel eine Einigung vor, da durch die Abfindungsvereinbarung nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukün...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung der Geschäftsgebühr (Abs. 2)

1. Überblick Rz. 16 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren nach der WBO beauftragt, ist häufig eine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde (§§ 1 ff. WBO) oder über die weitere Beschwerde (§§ 17 ff. WBO) vor einem Disziplinarvorgesetzten vorangegangen. Dort hat der Anwalt dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 verdient. Diese Vorbefassung soll durch eine An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Zwangsverwaltung

I. Anwendungsbereich Rz. 33 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsverwaltungen nach dem ZVG (§§ 146 bis 161, 172), also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gehört die Einigungsgebühr zu den Vollstreckungskosten?

aa) Vermeidung der Zwangsvollstreckung Rz. 539 Zunächst stellt sich die Frage, ob eine solche Einigung zu den "Kosten der Zwangsvollstreckung" gehört, wie dies der Wortlaut des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO erfordert. Da die Einigung gerade keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, sie diese auch nicht vorbereitet i.S.d. § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern umgekehrt (weitere) Maßn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

1. Allgemeines Rz. 169 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Mahnverfahrens angerechnet (VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1).[147] Dies ist auch dann der Fall, wenn die Geschäftsgebühr zeitlich nach dem ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

I. Grundsätze Rz. 68 Die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten richtet sich nach § 91 Abs. 2 ZPO . Diese Vorschrift gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen Verfahren, in denen auf § 91 ZPO verwiesen wird, so in Strafverfahren[67] (siehe § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) und in Bußgeldverfahren (siehe § 105 OWiG i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).[68] Rz. 69 Danach gelten f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Problemstellung Rz. 139 VV 1008 regelt als Gebührentatbestand einen Sonderfall der Mehrfachvertretung. Soweit es um Erstattungsfragen von allgemeiner Bedeutung geht, werden diese bei § 7 (siehe § 7 Rdn 70 ff.) besprochen. Im Zusammenhang mit VV 1008 soll nur die spezielle praxisrelevante Streitfrage erörtert werden, wie ein Verfahren mit Wertgebühren abzurechnen ist, in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Uneingeschränkte PKH-/VKH-Bewilligung

a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendbare Gebührenvorschriften

1. Gebühren- und Auslagenvorschriften Rz. 3 Neben den Gebühren dieses Abschnitts kommen im Rahmen der Beratungshilfe keine weiteren Gebühren in Betracht, wie es sich auch ausdrücklich aus der VV Vorb. 2.5 ergibt. Anwendbar bleiben dagegen die allgemeinen §§-Vorschriften des RVG und auch die Auslagentatbestände nach VV Teil 7. 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr Rz. 4 Indes wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die einzelnen Verfahrenskonstellationen

a) Überblick Rz. 21 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Überblick Rz. 1 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach VV 7003 bis 7006. Geregelt sind hiernach: Ergä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 54. Mehrere Mobiliarvollstreckungsaufträge

a) Verschiedene Maßnahmen Rz. 242 Der gleichzeitige Auftrag zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Räumung stellt ebenso zwei Angelegenheiten dar wie der Auftrag zur Sachpfändung verbunden mit einer Vorpfändung, weil es sich um unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen handelt. b) Wohnungswechsel des Schuldners Rz. 243 Nur eine Angelegenheit liegt hingegen vor, wenn der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Die Gebühren nach VV Teil 1

I. Einigungs-, Erledigungs- und Aussöhnungsgebühr, VV 1000 bis 1004 Rz. 6 In den VV 1000 bis 1004 sind Einigungs-, Erledigungs- und Aussöhnungsgebühr geregelt. Es handelt sich um folgende Gebühren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 19 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Analoge Anwendung von § 494a ZPO

aa) Bei Verzicht auf die im selbstständigen Beweisverfahren behaupteten Ansprüche Rz. 304 Wird der Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO vom Gericht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen, weil der Antragsteller nach Erstattung eines – für ihn ungünstigen – Sachverständigengutachtens im selbstständigen Beweisverfahren auf die bisher geltend gemachten A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung in Güte- und Schlichtungsverfahren (Abs. 6)

1. Überblick Rz. 95 VV Vorb. 2.3. Abs. 6 übernimmt die Anrechnungsbestimmung aus der früheren Anm. zu VV 2303 (Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr eines Güte- oder Schlichtungsverfahrens). Die Verlagerung der Anrechnungsregelung diente lediglich der Übersichtlichkeit, weil dadurch alle Anrechnungsregelungen nach diesem Abschnitt in der VV V...mehr