Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vollstreckung von Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG

a) Gebühr Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Nichtzulassungsbeschwerde

1. Verfahren Rz. 14 Bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht steht dem Beschwerdeführer und dem Bundesministerium der Verteidigung nach § 22b WBO die Nichtzulassungsbeschwerde an das BVerwG zu. 2. Vergütung Rz. 15 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist nach § 17 Nr. 9 gegenüber dem Rechtsbeschwerdeverfahren ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Fälle i.S.v. Nr. 1 Buchst. d

a) Einzelne Beispiele Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verkehrsanwaltsgebühr (VV 3400)

I. Regelungsgehalt 1. Auftrag Rz. 8 VV 3400 ist anwendbar, wenn die Partei dem Anwalt den Auftrag erteilt hat, mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr zu führen. a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

1. Grundsatz Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlangen, da diese Teil der gesetzlichen Vergütu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begriff der Zwangsvollstreckung

aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Rat und Auskunft 1. Begriffsbestimmung Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahrensgebühr in einem gerichtlichen Verfahren

a) Anrechnung auf Verfahrensgebühr Rz. 45 Kommt es nach dem Nachprüfungsverfahren zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungsklage o.Ä.), ergibt sich aus § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503, dass zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr in Höhe der halben Geschäftsgebühr von 46,75 EUR anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn im Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich (Abs. 1) Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Adressenermittlung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Teilnahme an der Hauptverhandlung Rz. 2 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Anwalt die Gebühren nach VV 4126 ff. Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4126 ff. ist,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrfachvertretung

a) Verschiedene Einzelinteressen Rz. 16 Hat der Anwalt mindestens zwei Auftraggeber, ist insoweit S. 1 Genüge getan und die Möglichkeit eröffnet, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach der Anzahl der Mandanten zu erhöhen, falls auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ob nur eine Einzelvertretung vorliegt oder mindestens eine weitere Person hinzutritt und damit eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung

aa) Allgemeines Rz. 112 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er neben den Gebühren aus den VV 3309 zusätzlich die Gebühren nach VV 3500. Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 7 Zum Gegenstandswert vgl. § 28 Rdn 10 ff., § 29 Rdn 2 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühren

1. Erledigungsgebühr gemäß VV 1002 Rz. 27 Die Erledigungsgebühr fällt stets nur neben einer anderen Gebühr (z.B. Verfahrens-, Termins-[92] oder Geschäftsgebühr) an. Der Gebührensatz hat sich – nur – in den Fällen, in denen kein gerichtliches Verfahren wegen des Gegenstandes anhängig ist, von einer vollen Gebühr auf einen Gebührensatz von 1,5 erhöht; eine Ausnahme besteht inso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrechtliche Angelegenheit

1. Beschwerdeverfahren Rz. 2 Beschwerdeverfahren in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind – im Gegensatz z.B. zu den Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6 – immer eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält hierfür die 0,5-Gebühren nach VV 3500, 3513. 2. Erinnerung gegen Rechtspflegerentscheidung Rz. 3 Erinnerungen gegen Entscheidu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Beschwerdeverfahren

I. Sachlicher Anwendungsbereich 1. Abweichende Bestimmungen Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3511) Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Überblick Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einreichung bei Gericht

a) Tatsächlich erfolgte Einreichung Rz. 11 Eine Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 erwächst dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, wenn er den Antrag oder einen sonstigen, das Verfahren einleitenden Schriftsatz bei Gericht einreicht. Von einer Einreichung des Antrags ist zunächst dann auszugehen, wenn der den Antrag enthaltende Schriftsatz beim Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Angelegenheit und Rechtszug (Anm. Abs. 1 S. 1)

aa) Verschiedene Angelegenheiten Rz. 185 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 ist in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen. Ob dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, beurteilt sich nach §§ 15 ff. Gem. §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1 bildet in gerichtlichen Verfahren jeder Rechtszug eine eigene gebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltsvergütung – Überblick

a) Angelegenheit Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 26. Erbscheinbesorgung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entstehungsgeschichte Rz. 2 Mit dem KostRÄndG 1994 war in § 84 Abs. 2 BRAGO die sog. Befriedungsgebühr eingeführt worden. Die Vorschrift war sprachlich misslungen und ist dann später durch das JuMiG vom 18.6.1997 neugefasst worden. Danach erhielt der Verteidiger im Strafverfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung des Verfahrens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prozessuale Erstattungspflicht

a) Zahlung im oder während des Verfahrens Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Die Reduzierungsvorschriften nach VV 3405 gelten in folgenden Fällen: I. Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 (Nr. 1) Rz. 3 Für die Verkehrsanwaltsgebühr gilt Nr. 1. Die dortige Gebühr nach VV 3400 wird reduziert, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden ist oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten der VV 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Tätigkeit bei der Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung

1. Begriffsbestimmung Rz. 53 Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist der Begriff, den der Gesetzgeber für die Zwangsvollstreckung in diesem Bereich benutzt, vgl. § 928 ZPO. Da die Vollziehung eines Arrestes sowie einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nichts anderes ist als die Zwangsvollstreckung aus den sonstigen in der ZPO geregelten Titeln, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Rechtsanwälte Rz. 8 Die Vorschrift der VV 7000 gilt für jeden Anwalt, soweit sich seine Vergütung nach dem RVG bestimmt, unabhängig davon, welcher Art der ihm erteilte Auftrag ist. Der Auslagentatbestand beschränkt sich daher nicht nur auf gerichtliche Verfahren bzw. Prozessverfahren, sondern gilt z.B. auch für außergerichtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Tätigkeiten in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Wahrnehmung von Terminen

1. Allgemeines Rz. 46 Nimmt der Anwalt andere Termine als nach VV Vorb. 3 Abs. 3 wahr, so erhält er hierfür ebenfalls eine Gebühr nach VV 3403. Der Anwalt darf also nicht Terminsvertreter nach VV 3401, 3402 sein. Rz. 47 Infolge der Erweiterung der VV Vorb. 3 Abs. 3 auf alle gerichtlichen Termine ist der Anwendungsbereich diese Alternative in VV 3403 praktisch bedeutungslos. An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr

a) Gesetzliche Grundlage/Höhe Rz. 12 Eine besondere Regelung ist für die Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren vorgesehen. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Damit bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

I. Anrechnung der Geschäftsgebühr, VV Vorb. 3 Abs. 4 Rz. 12 War der Rechtsanwalt in dem Nachprüfungsverfahren (Widerspruchsverfahren) tätig, welches zu dem Widerspruchsbescheid geführt hat, auf welchen sich seine weitere Tätigkeit im Klageverfahren bezieht, so erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Klageverfahren keine Verfahrensgebühr mehr, die sich nach einem niedri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit

aa) Grundsatz Rz. 93 Die Notwendigkeit, einen Verkehrsanwalt einzuschalten, ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die Partei selbst nicht in der Lage ist, den am auswärtigen Gericht tätigen Verfahrensbevollmächtigten selbst zu unterrichten. Ist es der Partei dagegen ohne Weiteres möglich, den am auswärtigen Gericht tätigen Anwalt ebenso zu unterrichten und mit den notwendig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einigungsgebühr

Rz. 224 Zur Entstehung der Einigungsgebühr bei der gütlichen Erledigung siehe Rdn 532 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mit Vollstreckungsauftrag

aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vor dem BVerwG

1. Gebühren Rz. 16 Legt der Rechtsanwalt gem. § 22b WBO Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht ein, richten sich die Gebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nach VV 6402, 6403. Nach § 17 Nr. 9 bilden das erfolgreiche Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 22b WBO) einerseits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3204) Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich (Abs. 1) Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendungsbereich

1. Einzeltätigkeiten Rz. 2 Aus der Gesetzessystematik – Einstellung in einen eigenen Abschnitt des VV Teil 6 – sowie dem Wortlaut der Anm. Abs. 4 ("Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht jeweils auch …") ergibt sich, dass VV 6500 die Gebühr für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in allen von VV Teil 6 Abschnitt 1 bis 4 erfassten Verfahren regelt.[1] Wie in Strafsachen (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Gegenstandswert der Verfahrensgebühr

a) Allgemeines Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbeschwerde

a) Umfang der Angelegenheit Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Beschwerdeverfahren nach dem KSpG (Nr. 2 Buchst. g)

1. Anwendungsbereich Rz. 168 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[66] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Verteidiger Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenübernahme durch Schuldner

aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übermittlung eines Dokuments als elektronische Datei (Anm. Abs. 2)

a) Vorheriges Einscannen eines Papier-Dokuments Rz. 159 Anm. Abs. 2 regelt, wie die Dokumentenpauschale zu berechnen ist, wenn die Übermittlung als elektronische Datei vom Auftraggeber ausdrücklich beantragt wird, das Dokument dem Rechtsanwalt aber nur in Papierform vorliegt. In diesem Fall muss das Papier-Dokument vom Rechtsanwalt zunächst in die elektronische Form überführt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

1. Zwangsvollstreckung Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Unterabsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorpfändung und Erstattungsfähigkeit

aa) Grundsätze Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG (Nr. 2 Buchst. i)

1. Anwendungsbereich Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 89. Vollstreckungsklausel (§ 18 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13)

a) Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13) aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

1. Mehrere Beschwerden a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfah...mehr