Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.3 Auswahl der Verfahren für die Analyse

Auf Basis der ersten Prüfung (bekannte Fehlbelastungen/Auffälligkeiten) kann die Auswahl für die eigentliche Prüfung der psychischen Belastungen erfolgen. Je nach Ergebnis des Strategie-Workshops (Entscheid Analyse Beanspruchungen) wird auch die Auswahl der Instrumente erfolgen. Liegen keine besonderen Auffälligkeiten, sprich keine ausgeprägten Hinweise auf psychische Fehlbe...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 1.1 Belastung und Beanspruchung

Vielfach werden bei der medialen Darstellung des Anstiegs psychischer Erkrankungen damit auch gleich die Belastungen subsumiert, d. h., man geht davon aus, dass die Belastungen in gleichem Maße gestiegen sind. Diese Thematik wird vorrangig in Verbindung mit beruflichen Belastungen gesehen. Eine kritische Auseinandersetzung mit persönlichen Situationen, wie Beziehungsprobleme...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Unterschrift; Signatur; Beschlusserlass

Rz. 48 Als räumlicher Abschluss der Beschwerdeentscheidung muss diese von den erkennenden Richtern unterzeichnet (§ 38 Abs. 3 S. 2 FamFG) bzw. bei einer elektronischen Aktenführung durch die erkennenden Richter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (zu den Einzelheiten § 73 GBO Rdn 36 ff.). Der Wechsel eines Richters nach abschließender Beratung zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Selbstablehnung

Rz. 4 Bei Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO kann der Richter/Rechtspfleger/UdG sich sowohl selbst ablehnen als auch durch einen Beteiligten mit entsprechendem Gesucht abgelehnt werden. Befangenheit liegt vor, wenn der Richter/Rechtspfleger/UdG wegen seiner Beziehung zu dem/den Beteiligten, einem Verfahrensbevollmächtigten oder zum Verfahrensgegenstand in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verletzung der Regeln über die funktionelle Zuständigkeit

Rz. 22 Es sind folgende – auch praktisch fernliegende – Möglichkeiten denkbar: 1. Der Richter wird anstelle des Rechtspflegers tätig Nach § 8 Abs. 1 RPflG wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. Allerdings dürfte es kaum bis nie vorkommen, dass ein nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständiger Richter eine Eintragung vornimmt oder eine Entscheidung na...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / IV. Stiftung & Co. KG

Rz. 660 Zur Sicherung eines Unternehmens kann auch die Errichtung einer Stiftung & Co. KG erwogen werden. Die Stiftung & Co. KG ist die Verbindung einer Stiftung als Komplementärin mit einer KG, deren Kommanditisten Familienmitglieder oder andere Personen sind.[807] Dabei kann die Stiftung als Komplementärin entweder der Vermittlung der Kontrolle der Kommanditisten über das ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 5. Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter

Rz. 17 Grundsätzlich ist es den Parteien überlassen, die Zahl der Schiedsrichter festzulegen. Sie entscheiden, ob sie das Verfahren nur einem Richter übergeben wollen oder zweien oder dreien. Die verschiedenen Schiedsordnungen enthalten verschiedene Formen, wobei entweder das Ein-Mann-Schiedsgericht oder das sog. Dreier Schiedsgericht die üblichen Formen des Schiedsgerichtes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfahren

Rz. 13 Das Verfahren ist in den §§ 43 bis 48 ZPO geregelt. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Ablehnungsgesuchs eines Beteiligten oder von Amts wegen, wenn der Richter sich selbst ablehnt oder wenn Zweifel bestehen, ob der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 48 ZPO). Den Richter trifft eine Amtspflicht, ihm bekannte und begründete Ausschließungs- oder Ablehnungs...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Geschäftsführung durch den Vorstand

Rz. 861 Dem Vorstand obliegt nach § 77 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung. Geschäftsführung ist jede tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit für die Gesellschaft.[2638] Herausgehobener Teil dieser Geschäftsführung ist die Leitungsfunktion des Vorstands nach § 76 AktG. Die Hauptversammlung kann dem Vorstand die Geschäftsführungsbefugnis für einzelne Geschäftsbereiche nicht entzi...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Stiftungsvermögen

Rz. 627 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint" (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Stiftungsbehörde wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stifter bereit- oder in Aussicht gestellte Vermögen nicht ausreicht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vorlage bei Gericht (Papiereinreichung)

Rz. 58 Der Antrag wird wirksam, wenn er einer zur Entgegennahme zuständigen Person vorgelegt wird (Abs. 2 S. 2), d.h. in deren Besitz kommt (§ 19 Abs. 2b GeschO). Jeder andere Zeitpunkt ist unbeachtlich (§ 19 GeschO),[115] z.B. das Einwerfen in den Briefkasten des Amtsgerichts, Aushändigung an den die Postsachen des Amtsgerichts von der Postanstalt abholenden Boten oder spät...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Der Grundbuchrichter

Rz. 17 Die gerichtlichen Aufgaben sind zwar nach § 22 GVG dem Richter zugewiesen; dies würde grundsätzlich auch für Grundbuchsachen gelten (§ 23a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 GVG). Da das Grundbuchverfahren, soweit nicht die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle besteht (siehe § 12c GBO), ohne jeden Vorbehalt voll dem Rechtspfleger übertragen ist, kan...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 3. Muster: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters

Rz. 48 Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters Muster 12.5: Schriftsatz an ein Dreierschiedsgericht wegen Ablehnung eines Schiedsrichters An das Schiedsgericht _________________________ Vorsitzender Richter _________________________ In dem schiedsrichterlichen Verfahren _________________________ lehnt die Schiedsklägerin/-beklag...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsstellung des Vorstands

Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein Handeln in vertretungsberechtigt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einlegung zur Niederschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 2

Rz. 11 Die Beschwerde kann nach Abs. 2 S. 1 Alt. 2 auch zur Niederschrift des zuständigen Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des zuständigen Beschwerdegerichts erhoben werden. Keine Regelung trifft die Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift eines anderen Gerichts. Die Vorschrift ist aber als abschließende So...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsbehelf (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Die stattgebende oder ablehnende Entscheidung des Grundbuchamts über die Einleitung des Rangklarstellungsverfahrens ist gem. Abs. 1 S. 3 zwar unanfechtbar. Wie bei § 85 Abs. 2 GBO (siehe § 85 GBO Rdn 7) findet bei einer Entscheidung des Rechtspflegers, der im Regelfall zuständig ist (vgl. § 3 Nr. 1 lit. h RPflG), wegen der Unanfechtbarkeit jedoch die befristete Erinner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zuständigkeitsmängel

Rz. 19 Zuständigkeitsmängel[22] führen zur Unwirksamkeit der Eintragung, so bei der Unterzeichnung durch den Urkundsbeamten anstelle des zuständigen Rechtspflegers (vgl. § 1 GBO Rdn 26), bei Unterzeichnung durch einen Beamten des gehobenen Dienstes, der nicht Rechtspfleger ist (siehe § 1 GBO Rdn 27) und bei der Unterzeichnung durch einen nur zur zweiten Unterschrift ermächti...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 10 Abs. 2 regelt die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Beschwerdeverfahren und erklärt (wie § 6 FamFG) die Vorschriften der ZPO, also die §§ 41 bis 49 ZPO für entsprechend anwendbar. Da bei der Entscheidung der Beschwerdegerichte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht mitwirken, werden in der Regel nur Richter der Beschwerdegerichte bzw. des Rechtsbesc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 355 Wenn das deutsche Recht auf ausländisches Recht verweist, kann der Rechtspfleger nach § 5 Abs. 2 RPflG den Antrag dem Richter vorlegen, muss dies aber nicht.[1029] Im Falle einer Rückverweisung des ausländischen Rechts auf das deutsche kann der Richter die Angelegenheit wieder dem Rechtspfleger vorlegen oder selbst bearbeiten (§ 5 Abs. 2 RPflG).[1030]mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich

Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der auf "Ewigkeit" gerichteten,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 863 Der Vorstand ist organschaftlicher Vertreter der AG (§ 78 Abs. 1 AktG) § 78 Abs. 2 AktG geht bei der Aktivvertretung vom Prinzip der Gesamtvertretung aus; bei der Entgegennahme von Willenserklärung gilt Einzelvertretungsbefugnis. Nach § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung oder der Aufsichtsrat qua Satzungsermächtigung bei der Aktivvertretung davon abweichen. Zulässig ist...mehr

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Vorbemerkungen / II. Tätigkeiten des Rechtspflegers

Rz. 10 Hat – was in Grundbuchsachen der Regelfall ist – der Rechtspfleger entschieden, so ist nach § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften gegen die Entscheidung des Richters zulässig ist. Kann gegen die Entscheidung des Richters nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel eingelegt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Überschreitung der Zuständigkeit

Rz. 6 Entscheidet ein örtlich unzuständiges OLG über eine Beschwerde, so ist die Entscheidung wirksam (vgl. § 2 Abs. 3 FamFG); diese ist – im Falle der Zulassung – mit der Rechtsbeschwerde an den BGH anfechtbar. Insoweit schränkt § 72 Abs. 2 FamFG für die Rechtsbeschwerde nur die Rüge der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, mithin in Grundbuchsachen des GBA, nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Mängel der Begründung bzw. der Unterzeichnung der Beschwerdeentscheidung

Rz. 50 § 77 GBO ist verletzt, wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Anforderungen (s. Rdn 39 ff.) entsprechen.[114] Dies ist z.B. der Fall, wenn die Entscheidungsgründe einen wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt lassen, so, wenn das Beschwerdegericht einen Eintragungsantrag auslegt, ohne die maßgeblichen Erwägungen hierfür darzulegen.[115] Dieser Mangel kann – im Fal...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ablehnungsgründe

Rz. 12 § 42 ZPO nennt die Gründe, aus denen ein Richter abgelehnt werden kann. Eine Ablehnung kommt in Betracht, wenn ein Fall des Ausschlusses kraft Gesetzes gegeben ist oder wenn Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet nach § 42 Abs. 2 ZPO die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die U...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Struktur

Rz. 652 Bei einer Doppelstiftung sind zwei Stiftungen, eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung, zu errichten. Auf die Familienstiftung werden sodann so viele Anteile eines Unternehmens übertragen, wie für die in der Satzung vorgesehene Unterstützung von Familienmitgliedern und der nachfolgenden Generationen erforderlich erscheint. Die restlichen Anteile erhält ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 80 Bei Jahresarbeitszeitkonten wird das vertragliche Arbeitsvolumen auf das Jahr bezogen. Typischerweise sind Jahresarbeitszeitkonten auf kollektivrechtlicher Ebene geregelt; in nichttarifgebundenen Betrieben ohne Betriebsrat finden sich aber auch individualrechtliche, arbeitsvertragliche Regelungen. Diese umfassen regelmäßig die Jahresarbeitszeitverpflichtung, den Zeitr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Teilunwirksamkeit, Auffanglinie und salvatorische Klausel

Rz. 417 Bei der geschilderten Prüfungsmethodik des BGH kann eine Teilnichtigkeit nur angenommen werden, wenn zwar eine Einzelklausel nichtig ist, der Rest des Vertrages aber Bestand haben kann. In einem solchen Fall hat die salvatorische Klausel ihren Platz und kann die Nichtigkeit auf die beanstandete Klausel beschränken.[970] Wenn jedoch in der Gesamtabwägung die Summe all...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Besetzung der Rechtsmittelgerichte (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 weist die Entscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen bei den Oberlandesgerichten (vgl. § 119 Abs. 1 lit. 1b GVG) und Rechtsbeschwerden bei dem BGH (vgl. § 133 GVG) jeweils einem Zivilsenat in seiner geschäftsplanmäßigen vollen Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) zu. Damit kommt eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht; § 68 Abs. 4 FamFG der auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Durchführung der Mitteilung

Rz. 6 Die Mitteilung kann entweder durch Übersendung der Akten oder durch besondere Benachrichtigung geschehen. Funktionell zuständig für die Mitteilung ist der Richter oder Rechtspfleger entsprechend seiner Zuständigkeit für die Erteilung des Erbscheins, des Nachlasszeugnisses oder der Eröffnung des Testaments bzw. Erbvertrages.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Präambel

Rz. 414 Der 15. Deutsche Familiengerichtstag[964] gibt folgende Empfehlung: Zitat "Die Vertragsgrundlagen in Bezug auf die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (jeweilige berufliche Tätigkeit des Ehegatten, Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes, Führung einer kinderlosen Ehe) sind im Ehevertrag so konkret wie möglich festzuhalten." Rz. 415 Nach Auffassung des BGH hat...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 5.1 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Am 30.11.2023 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 24.11.2023 in Kraft getreten (BGBl 2023 I Nr. 320 v. 29.11.2023). Die Verordnung enthält eine Neufassung der Übergangsregelung für die Verwendung alter Zwangsvollstreckungsformulare bis zum 31.8.2024. Autor: Karsten Funke Karsten Funke, Richter am Landgericht, München zfs 1/2024, S. 2mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) Vergütung des Aufsichtsrates

Rz. 1005 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung qua Satzung oder durch Hauptversammlungsbeschluss gewährt werden. Im Zweifel gilt der Hauptversammlungsbeschluss so lange, so lange er nicht durch einen anderen Beschluss ersetzt wurde.[2984] Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsic...mehr