Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / V. Verlegung des Stiftungssitzes

Rz. 26 Den Sonderfall einer die Verlegung des Sitzes der Stiftung in ein anderes Bundesland betreffenden Satzungsänderung regelt schließlich § 85a Abs. 3 BGB n.F. Dazu bedarf die nach § 85a Abs. 1 S. 2 BGB n.F. erforderliche Genehmigung der Satzungsänderung zusätzlich auch der Zustimmung der nach der Sitzverlegung zuständigen Landesbehörde. Damit soll, wie in der Gesetzesbeg...mehr

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§ 9 §§ 85, 85a, 85b BGB n.F... / IV. Verfahren bei Satzungsänderungen

Rz. 24 Zum Verfahren bei Satzungsänderungen stellt § 85a Abs. 1 BGB n.F., neben dem bereits eingangs erwähnten generellen Genehmigungserfordernis, klar, dass die Zuständigkeit für Satzungsänderungen grundsätzlich beim Stiftungsvorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ liegt. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzeswortlaut hier nicht zwingend alternativ ge...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / IV. Fazit

Rz. 18 Die Einführung wird in der Praxis grundsätzlich umfassend positiv bewertet. Es ist zu erwarten, dass es im Rechtsverkehr einige Erleichterungen mit sich bringen wird. Man denke nur an den Wegfall der bisher als Legitimationsmöglichkeit des Stiftungsvorstands dienenden, durch die Landesbehörden ausgestellten Vertretungsbescheinigungen. Dabei handelte es sich eher um ei...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Zur Stiftungsrechtsreform

Achilles, Stiftungsrechtsreform und kirchliche Stiftungen (Teil 1), npoR 2021, 161 Achilles, Stiftungsrechtsreform und kirchliche Stiftungen (Teil 2), npoR 2021, 242 Arnold/Burgard/Jakob/Roth/Weitemeyer, Hamburger Erklärung zur Stiftungsrechtsreform anlässlich der Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts 2020, npoR 2021, 41 Beyer, Satzungsänderungen und Stifterwille ...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / II. Vermögenswidmung

Rz. 13 Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Das Vermögen muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit, wie sich bei der Diskussion zu dem neuen Recht im Vorfeld gezeigt hat, ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wege...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 105 FGO – klarstellende Aufhebung eines unwirksamen Urteils und Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Die zu besprechende Entscheidung hat Seltenheitswert: Der BFH hat mit einem Beschluss vom 3.3.2021 festgestellt, dass sein zuvor in der Streitsache ergangenes Urteil vom 19.6.2019, das den Beteiligten am 10.1.2020 zugestellt wurde, unwirksam ist und hat dieses zudem klarstellend aufgehoben. Das Urteil verstößt gegen die Vorschrift des § 105 Abs. 1 S. 2 FGO. Nach dieser Vorsc...mehr

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Beweisverwertungsverbot bei... / 3. Praktische Erfahrung rechtlicher Verstöße – Anforderungen des BVerfG

"Copy-Paste-Anträge": In der Praxis ist es freilich ein ständiges Ärgernis, dass Anregungen der Strafverfolgungsbehörden, nahezu wortgleich über den Antrag der Staatsanwaltschaft in den ermittlungsrichterlichen Beschluss fließen, sei es was Arreste, Durchsuchungsbeschlüsse oder Haftbefehle betrifft (sog. Copy-Paste-Anträge). Verstoß gegen das Erfordernis der gerichtlichen Übe...mehr

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Beweisverwertungsverbot bei... / 2. Entscheidung des LG Paderborn

Verwertungsverbot bei nicht unerheblichem Verfahrensverstoß im Hinblick auf Grundrechte: Umso erstaunlicher ist es, dass das LG Paderborn nun eine solche Ausnahme für den Fall erkannt hat, dass nicht ausreichend begründete ermittlungsrichterliche Beschlüsse Zweifel an der Einhaltung des Richtervorbehalts begründen und zu einem Beweisverwertungsverbot führen können (LG Paderb...mehr

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Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Einleitung

Rz. 374 Die Praxis zeigt, dass innerhalb des möglicherweise lange andauernden Forderungsbeitreibungsprozesses nicht nur ein Rechtsdienstleister tätig wird, sondern mehrere, insoweit also auch zwischen der Forderungsbeitreibung durch den Rechtsanwalt und den Inkassodienstleister gewechselt wird. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 216 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner unter den vorstehend erläuterten Voraussetzungen nach §§ 286, 280 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens oder einen korrespondierenden Anspruch aus dem Deliktsrecht.[447] Während ein Rechtsanwalt keine gesonderte Vergütungsabrede treffen muss und dann nach §§ 675, 612 Abs. 2 BGB das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als "Ta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Willkür: Jede Verweigerung der Inkassokosten

Rz. 267 Nur in wenigen Ausnahmefällen wurde in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass Inkassokosten wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht schon dem Grunde nach nicht erstattungsfähig sind.[545] Dies sollte nach einer differenzierenden Ansicht jedenfalls dann gelten, wenn neben den Inkassokosten auch noch Rechtsanwaltskosten anfallen, wobei auch hier wi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / D. Rechtsmittel

Rz. 22 Wird die Klage allein wegen der Inkassokosten abgewiesen, steht der Gläubiger häufig vor dem Problem, dass die Entscheidung aus sich heraus nicht rechtsmittelfähig ist. Nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt die Statthaftigkeit der Berufung nämlich grundsätzlich voraus, dass der Wert der Beschwer 600 EUR übersteigt, d.h. mindestens 600,01 EUR beträgt. Meist liegen die gelt...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Die Abhängigkeit der Leistungszeit von einem Ereignis

Rz. 44 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Mahnung auch dann entbehrlich, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. In diesem Fall kann der Schuldner das Ereignis feststellen und weiß unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / gg) Anforderungen an die Zweckmäßigkeit sind erfüllt

Rz. 156 In den amtsgerichtlichen Verfahren hatte die Gläubigerin jeweils geltend gemacht, dass in mehr als 50 % aller ihrer Beitreibungsfälle die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur vorgerichtlichen Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung oder entsprechende Zahlungsvereinbarungen erledigt werden. Dass es vor diesem Hintergrund eine vorgerichtliche Forder...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.4 Ausschluss vor Rechtskraft

Rz. 25 Ein wesentlicher Unterschied zwischen § 19 (und auch § 98c AufenthG) und § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG ist, dass ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag nach § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bereits vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, nach § 21 SchwarzArbG auch vor Durchführung eines Strafverfahrens, ausgeschlossen werden darf, wenn im Einzelfall angesichts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mieterabfindungen für eine vorzeitige Wohnungsräumung als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Leitsatz An einen Mieter gezahlte Abfindung für die vorzeitige Räumung seiner Wohnung, um umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu können, sind den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, die unter weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen. Diese sind nur im Wege der AfA als Werbungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Stellen Bürgschaftsinanspruchnahmen nachträgliche Anschaffungskosten dar, wenn sie vor Kriseneintritt begründet wurden?

Leitsatz Der Kläger begehrt die Anerkennung von nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Zuge der Auflösung seiner GmbH entstanden ist. Sachverhalt Streitig ist die Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger hat mit seinem Bruder im Jahr 2009 eine GmbH gegründet, an der er zu 50 % ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / F. Verfassungsbeschwerde

Rz. 140 Die Gebühren für Verfahren vor den Verfassungsgerichten regelt § 37 RVG. Verfahren vor den Verfassungsgerichten kommen im Arbeitsrecht eher selten in Betracht. Allerdings kann es gelegentlich vorkommen, dass nach Erschöpfung des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs für den Mandanten noch eine Verfassungsbeschwerde zu führen ist – beispielsweise wenn durch ein Urteil Grund...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Regress

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Abkürzungsverzeichnis

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Common Law

Rz. 29 Das Common Law – gemeinsames oder gemeines Recht – entstand in England nach der normannischen Invasion dadurch, dass die Richter des Königs im Land herumreisten und allmählich ihr eigenes Recht gegenüber den örtlichen Gewohnheiten in den unterschiedlichen Landesteilen durchsetzten. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde dieses Recht bereits Common Law gena...mehr

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Türkei / 3. Gerichtsbarkeit

Rz. 11 Die Türkei verfügt über eine gut ausgebaute und dem Wortlaut der Verfassung nach auch unabhängige Justiz.[14] Mängel weist sie infolge praktischer Unzulänglichkeiten auf, etwa wegen einer unzureichenden Anzahl von Richterinnen und Richtern oder einer unökonomischen Umsetzung der Verfahrensregeln, was zu unnötigen Verlängerungen der Prozessabläufe führt. Auch die Quali...mehr

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Schweiz / 1. Überschuldung

Rz. 170 Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr durch genügende Aktiven gedeckt ist (sog. Kapitalverlust) oder eine Überschuldung (das Fremdkapital ist nicht mehr durch genügende Aktiven gedeckt, d.h. die Schulden können nicht mehr aus Gesellschaftsaktiven bezahlt werden) vorliegt, so muss die Geschäftsführung...mehr

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Schweiz / II. Wirkungen der Auflösung

Rz. 176 Mit der Auflösung tritt die Gesellschaft in das Liquidationsstadium und trägt den entsprechenden Zusatz "in Liquidation", bleibt aber, bis die Liquidation vollständig durchgeführt ist, als juristische Person bestehen (Art. 821a i.V.m. Art. 739 OR). Die Auflösung einer Gesellschaft ist dem Handelsregister zu melden. Falls die Auflösung der Gesellschaft nicht durch ric...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Insolvenzorgane

Rz. 305 Die Reform des Insolvenzrechts durch die LC hat den Gerichten für Handelssachen (Juzgados de lo Mercantil) als Insolvenzgerichte im Rahmen des Insolvenzverfahrens die ausschließliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten zugewiesen, denen eine besondere Bedeutung für das Schuldnervermögen zukommt, auch wenn diese aufgrund ihres Gegenstands ansonsten in die sachliche...mehr

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Österreich / 4. Dauer des Eintragungsverfahrens

Rz. 116 Die Dauer des Eintragungsverfahrens beträgt i.d.R. ca. 7 Tage ab Einlangen des Gesuches beim Firmenbuchgericht. Beschleunigt werden kann das Verfahren in der Praxis dadurch, dass man den zuständigen Richter oder Rechtspfleger anruft und ihn unter Angabe eines triftigen Grundes bittet, die Eingabe bei Einlangen bevorzugt zu behandeln.mehr

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Italien / II. Insolvenzabwendendes Vergleichsverfahren

Rz. 204 Das insolvenzabwendende Vergleichsverfahren (concordato preventivo, Art. 160 f. LF), das nunmehr weitgehend reformiert wurde, bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, die in der Lage sind, den Gläubigern einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Plan kann verschiedene Lösungen anbieten:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VI. Fazit

Rz. 150 Das neue Insolvenzgesetz ist im Vergleich zur vorherigen Gesetzeslage deutlich flexibler und schuldnerfreundlicher ausgestaltet. Die Schuldnerfreundlichkeit liegt darin begründet, dass ein Unternehmen bereits ohne objektives Vorliegen eines Insolvenzgrundes ein Vergleichsverfahren bzw. bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes ein Reorganisationsverfahren mit dem Ziel der...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Zwangsauflösung

Rz. 116 Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Aufsicht über die Handlungen der Gesellschaften und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch deren Verantwortliche. Wird ihr ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gemeldet (am häufigsten durch das Handelsregister oder die Firma, die sie betreute), so befasst sie das Bezirksgericht damit. Rz. 117 Der Antrag auf Aufl...mehr

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Schweiz / I. Auflösungsgründe

Rz. 175 Eine Gesellschaft wird in folgenden Fällen aufgelöst (Art. 821 OR):mehr

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Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr...mehr

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Schweden / IV. Bedeutung von Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung

Rz. 9 In Schweden kommt bei der Auslegung eines Gesetzes den Gesetzesmaterialien eine erhebliche Bedeutung zu. In den Vorarbeiten werden die Gründe für das Gesetzesvorhaben genau dargelegt. Ferner werden den Gesetzesvorlagen die Stellungnahmen verschiedener betroffener Branchenorganisationen, Interessenverbänden und Behörden, u.U. auch einzelner Unternehmen (sog. Remissinsta...mehr

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Schweiz / bb) Einsichts- und Auskunftsrecht

Rz. 96 Ohne abweichende statutarische Regelung steht die Geschäftsführung allen Gesellschaftern zu. Die Gesellschafter haben somit aufgrund ihrer Stellung als Geschäftsführer umfassende Einsichtsrechte. Wird jedoch aufgrund der Statuten die Geschäftsführung an einzelne Geschäftsführer oder Dritte abgetreten, so besteht ein umfassendes Einsichts- und Auskunftsrecht der Gesell...mehr

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Schweiz / b) Einberufung

Rz. 117 Die so genannte ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt und wird von den Geschäftsführern einberufen (Art. 805 Abs. 2 OR). Von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen spricht man in folgenden Fällen:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Eröffnungsbeschluss

Rz. 307 Das Gericht spricht die Eröffnung der Insolvenz durch Beschluss aus. Es spricht gem. Art. 28 TRLC zugleich eine Vielzahl von weiteren Entscheidungen aus. Das Gericht gibt in seinem Beschluss an, ob die Insolvenz freiwillig oder notwendig ist (Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 TRLC), und fordert den Schuldner im Fall der notwendigen Insolvenz auf, die in Art. 7 und 8 TRLC genannte...mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 2 Praxisfall

An einer Produktionsanlage kommt es zu einem tödlichen Unfall. Die Polizei und Aufsichtsbeamte der Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft nehmen daraufhin die Ermittlungen auf. Bei der Suche nach der Unfallursache wird festgestellt, dass der Mitarbeiter Schutzvorschriften missachtet hat. Der Vorgesetzte wird daher aufgefordert nachzuweisen, dass der verunglückte Mita...mehr

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Schweiz / III. Liquidation

Rz. 177 Die Liquidatoren haben eine Zwischenbilanz (sog. Liquidationseröffnungsbilanz) zu erstellen. Die aus den Geschäftsbüchern ersichtlichen oder sonst wie bekannten Gläubiger sind durch besondere Mitteilung, unbekannte Gläubiger und solche mit unbekanntem Wohnort durch öffentliche Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und überdies in der von den Statuten vor...mehr

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Mexiko / J. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 124 Ziel des mexikanischen Insolvenzgesetzes ist es, nach Möglichkeit insolvente Unternehmen zu erhalten. Das Gesetz priorisiert Schlichtungsverhandlungen und freiwillige Vereinbarungen, sodass Unternehmen in der Insolvenz mit ihren Gläubigern eine Vereinbarung treffen können, um Schulden und Verbindlichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen oder teilwei...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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