Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 676 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Entscheidung, die auch nur Richter treffen können, die jeden Monat ihre nicht gerade geringe Besoldung aus der Staatskasse erhalten. Deshalb können Richter kaum ermessen, dass ein Rechtsanwalt, der – anders als ein Richter – noch aus seinen Einnahmen ein Büro mit meist mehreren Angestellten finanzieren muss, auf den zügigen Eingang der ihm zustehenden Vergütung angewies...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonstige Stellen

Rz. 16 [Autor/Stand] Auch die Polizei, die StA und ihre Ermittlungspersonen (vgl. § 152 GVG) sowie der Strafrichter sind berechtigt, die Einleitung des Steuerstrafverfahrens vorzunehmen[2]. In der Praxis kommt dies eher selten vor. Aufgrund der eigenen Erkenntnisquellen (s. Rz. 12 ff.) und Kompetenzen erfolgt die Einleitung i.d.R. durch die BuStra oder die Steuerfahndungsste...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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zfs 09/2021, Haftung aus Be... / D. Fazit

Zum Abschluss soll die in der Überschrift aufgeworfene Frage "Haftung aus Betriebsgefahr … ein (zu) weites Feld?" und damit letztendlich die Frage, ob der BGH in Ausprägung seines weiten Verständnisses des Betriebsbegriffs nur seine Aufgabe erfüllt oder aber die Grenzen der Bindung an Recht und Gesetz sprengt, beantwortet werden, und zwar – weil es nicht besser zu fassen wär...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unterbrechung der Verjährung

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Verfolgungsverjährung von Steuervergehen wird nicht bereits durch die bloße Verfahrenseinleitung selbst, sondern erst durch die formlose Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens (zumeist der Einleitungsverfügung) unterbrochen (§ 369 Abs. 2 AO i.V.m. § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zwar wird praktisch mit der Einleitung eines Strafverfahrens regelmäßi...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Zuständig... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache insoweit einen vorläufigen Erfolg, als sie zur Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts vom 3.2.2021 samt Nichtabhilfeentscheidung vom 19.3.2021 führt, da die Rechtspflegerin für die Entscheidung vom 3.2.2021 über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 21.11.2020 funktionell nicht zuständig war. 1. Für die Entscheidung ...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2020 – 11 WF 259/20 1. Verfahrenskostenhilfe darf nicht entzogen werden, weil der Antragsteller eine sachverständige Exploration verweigert. Dies stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar. 2. Nimmt der Richter die unterbliebene Mitwirkung an der Begutachtung zum Anlass einer Aufhebung ...mehr

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zfs 09/2021, zfs Aktuell / Verjährung des Anspruchs (Urt. v. 29.7.2021 – VI ZR 1118/20)

Mit Urt. v. 29.7.2021 (Az.: VI ZR 1118/20) hat der BGH zudem weitere Verjährungsfragen im Zusammenhang mit dem sog. "VW-Abgasskandal" geklärt. Der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist im Jahr 2015 wegen der grob fahrlässigen Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB setze voraus, dass der Kläger allgemein von sog. Dieselsk...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / II. Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anhörungsrüge

Über die Anhörungsrüge hatte der Einzelrichter des Senats entschieden, da er die angefochtene Entscheidung getroffen hat. Dies folgert das OVG aus § 69a Abs. 4 S. 1 und S. 3 GKG, wonach "das Gericht" die Rüge zu prüfen und bei Unbegründetheit zurückzuweisen, anderenfalls nach § 69a Abs. 5 GKG das Verfahren fortzuführen hat. Mit der Formulierung "das Gericht" werde § 69a Abs....mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / II. Anschluss an herrschende Rechtsprechungsmeinung

Nach Auffassung des OLG steht der Pflichtbeiständin für die Tätigkeit vor dem AG keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV zu. Das OLG schließt sich insoweit der einhelligen Auffassung in der Rspr. der Oberlandesgerichte an, wonach im Auslieferungsverfahren ein Termin vor dem Richter beim AG – sei es zur Entscheidung über eine Festhalteanordnung, sei es zur Verkündung eines Haftb...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliches Vorgehen wegen einer Steuerstraftat

Rz. 19 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen werden erst dann zu Maßnahmen i.S.d. § 397 Abs. 1 AO, wenn sie objektiv erkennbar darauf abzielen, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen. Ob der betreffende Amtsträger in subjektiver Hinsicht einem strafrechtlichen Verdacht nachgeht oder nicht, ist unerheblich[2]. Darauf kann es – speziell in den probl...mehr

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zfs 09/2021, Kein Erfassen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat auf die Sachrüge hin Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht Paderborn (§§ 79 Abs. 3, 6 OWiG, 354 Abs. 2 StPO). Die getroffenen Feststellungen zur gefahrenen bzw. gemessenen Geschwindigkeit sind (womöglich infolge von Schreibversehen oder Rechenfehlers) widersprü...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Wegzugsklauseln

Rz. 219 Wegzugsklauseln ohne Entschädigungsregelung sind dem Grunde nach zulässig.[492] Der BGH hat dazu entschieden, dass niemand verpflichtet ist, mehr für seine Altersversorgung zu tun, als seine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.[493] Die Ausgestaltung bedarf aber in jedem Einzelfall der individuellen Prüfung und Ausrichtung.[494] Insbesondere drittbetroffene...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Wohnungsrecht/persönliche Pflegeverpflichtungen

Rz. 425 Das klassisch ausgestaltete Wohnungsrecht oder höchstpersönliche Pflegeverpflichtungen können nicht übergeleitet werden.[711] Ist ein Wohnungsrecht so ausgestaltet, dass es Dritten überlassen werden kann, darf der Sozialhilfeträger diese Befugnis des Berechtigten auf sich überleiten und die Vermietung vornehmen.[712] Lassen sich Ansprüche begründen, die an die Stelle...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Anordnung

Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede...mehr

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AGS 09/2021, Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG - Kommentar

Herausgegeben von Notar Dr. Jens Bormann, Notar Dr. Thomas Diehn und Dipl.-RPfleger Klaus Sommerfeldt. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXX, 1192 S., 149,00 EUR Der in der beliebten "Gelben Reihe" des Beck-Verlags herausgegebene Kommentar von Bormann/Diehn/Sommerfeldt ist bereits in 4. Aufl. erschienen. Anders als üblich wird im Vorwort der Stand der Neubearbeitung nicht mit...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenvorstellung setzt als außerordentlicher, nicht im Gesetz geregelter Rechtsbehelf voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss. Mit der Gegenvorstellung muss also eine schwerwiegende Rechtsverletzung gerügt werden (BVerfG NJW 2014, 681; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7). So...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

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zfs 09/2021, SmartKey als e... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde war gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG wegen der Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) zuzulassen. 1) Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zulässig erhoben; sie genügt insbesondere den Formerfordernissen der §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. 2) Das Amtsgericht hat ferner den Anspruch des ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat nach dem zulässigen Parteiwechsel – auf den Widerspruch des B komme es nicht an – nach Ansicht des LG Erfolg! Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Zwar werde diese durch alle Wohnungseigentümer vertreten. Dies gelte aber nicht in verwalterlosen Gemeinschaften. In diesem Fall werde die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnu...mehr

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Klagezustellung demnächst? / 3 Das Problem

Die Anfechtungsklage von Wohnungseigentümer K geht am 19. Dezember bei Gericht ein. Am 30. Dezember wird die Gebühr im Allgemeinen (§ 12 GKG) aus einem Streitwert von 49.970 EUR angefordert, die am 15. Januar eingeht. Die Klagebegründung geht am 20. Januar ein. Die Akte wird dem Richter versehentlich allerdings erst am 8. Juli vorgelegt, nachdem eine Sachstandsanfrage des Kl...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe die falsche Partei in Anspruch genommen. Denn der Antrag wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen. Alle Pflichten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien nach § 18 Abs. 1 WEG Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Versammlung sei daher von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuber...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 5 Hinweis

Welchen Inhalt ein rechtlicher Begriff hat, definieren die Juristen – und streiten dabei wie die Kesselflicker. Um diesen Streit zu unterbinden, bietet der Gesetzgeber manchmal "Legaldefinitionen". Dies ist häufig der Fall, wenn sich in einem Gesetz nach einer Folge von Worten eine Klammer findet, in der ein Begriff steht. So ist es bei § 20 Abs. 1 WEG. Dort findet sich nach...mehr

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Befangenheit des Finanzrich... / 3. Selbstablehnungsanzeige nach § 48 ZPO

Ein Richter kann auch ausgeschlossen sein, wenn dieser darauf hinweist, dass aus seiner Sicht Gründe für seine Ausschließung oder Ablehnung vorliegen könnten (sog. Selbstablehnung nach § 48 Halbs. 1 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 S. 1 FGO). Das Gleiche gilt für den Fall von Gründen für seine Ausschließung aus "anderen Gründen" (vgl. weiterführend nur Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO...mehr

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Befangenheit des Finanzrich... / II. Situation im Zusammenhang mit Klagen der Autoindustrie

BGH-Beschluss vom 10.12.2019: Im Beschluss vom 10.12.2019 (BGH v. 10.12.2019 – II ZB 14/19, MDR 2020, 303) hat der BGH entschieden, dass eine Ablehnung wegen Befangenheit gem. § 42 Abs. 2 ZPO begründet sein könne, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht Partei sei, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden habe, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei ge...mehr

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Befangenheit des Finanzrich... / 4. Besorgnis der Befangenheit in steuerlichen "Eigensachen"

Mittelbare, auch wirtschaftliche Interessen: Ob nun eine Fremd- oder Selbstablehnung vorliegt, ist letztlich egal. Das Gericht hat in beiden Fällen ohne Mitwirkung des den Sachverhalt betreffenden Richters oder der Richterin durch Beschluss darüber zu entscheiden, ob aus Sicht einer Partei die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 51 Abs. 1 S. 1 FGO i.V.m. §§ 48, 45 Abs. 1, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befangenheit des Finanzrich... / I. Einleitung

Auch ein Finanzrichter, selbst als Bundesrichter am BFH, wird sich in manchen Fällen die Fragen stellen müssen, ob er befangen ist. Dabei soll es hier nicht um die Befangenheit aus persönlichen Gründen gehen, sondern schlicht um die Frage, ob ein Finanzrichter dann befangen ist, wenn er über steuerliche Probleme zu entscheiden hat, die auch ihn als Steuerbürger bei seiner "n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befangenheit des Finanzrich... / IV. Fazit

Auch Finanzrichter sind potentiell als Steuerpflichtige von Entscheidungen, an denen sie mitwirken, betroffen. Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit besteht jedoch erst, wenn sich ein wirtschaftlicher Vorteil aus einer solchen Entscheidung konkretisiert. Allein die Möglichkeit, auch von seiner Entscheidung profitieren zu können, führt gerade im Hinblick auf die Breitenwir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zum Vorsteuerabzu... / [Ohne Titel]

RiBFH Dr. Christoph Wäger[*] Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen im Bereich des Vorsteuerabzugs. Im Fokus stehen dabei die Drittverwendung von Eingangsleistungen, die Betrugsbekämpfung, ein sich abzeichnendes Berichtigungserfordernis bei Erfolglosigkeit sowie Fragen der Zuordnung und des Vorliegens von Rechnungen. Es handelt sich um einen Auszug aus dem jeweils vie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abgrenzung der typischen Berufskleidung

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Begriff der ‚typischen Berufskleidung’ wird nicht einheitlich abgegrenzt. Es besteht ein hohes Maß an – teils gar widersprüchlicher – Kasuistik: Ob zB uniforme Arbeitskleidung zur ‚typischen Berufskleidung’ gehört, wird für den WK-Bereich und die Steuerbefreiung des § 3 Nr 31 EStG (> Rz 20 ff) unterschiedlich entschieden. Der BFH hat für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit von typischer Berufskleidung nach § 3 Nr 31 EStG

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Überlässt der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, zB auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnittene Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (zB Uniform) und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, so ist der si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.1 Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen

Rz. 62 Nach der früheren Handhabung war ein Bilanzansatz erst dann fehlerhaft, wenn er sowohl objektiv gegen handels- oder steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat, als auch subjektiv der Steuerpflichtige diesen Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hätte erkennen können.[1] Erforderlich war demnach das kumula...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unfälle dokume... / 2 Praxisfall

Bei Arbeiten an einer Drehbank kommt es bei einem Mitarbeiter zu einer Schnittverletzung an der rechten Hand. Der Mitarbeiter versorgt die Wunde eigenständig. Er dokumentiert die Erste-Hilfe-Leistung nicht im Verbandbuch oder einer anderen Stelle, obwohl er dieses Vorgehen ein paar Wochen zuvor in der Unterweisung erst gehört hatte. Von seinen Kollegen hat keiner etwas von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besicherung eines Darlehens: Von der Verpfändung zum Kauf von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Gesellschaftsanteile können zur Absicherung von (Darlehens-)Ansprüchen eingesetzt werden. Werden Sicherungsvereinbarungen nachträglich geändert, ist auf eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation zu achten. Hintergrund: Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Sicherheit Im Jahr 2013 gewährte eine GmbH (die "Darlehensgeberin") einem Darlehensnehmer ein Darlehen...mehr

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Autorenverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim Tod des Arb...mehr