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AGS 09/2021, Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG - Kommentar

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Herausgegeben von Notar Dr. Jens Bormann, Notar Dr. Thomas Diehn und Dipl.-RPfleger Klaus Sommerfeldt. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXX, 1192 S., 149,00 EUR

Der in der beliebten "Gelben Reihe" des Beck-Verlags herausgegebene Kommentar von Bormann/Diehn/Sommerfeldt ist bereits in 4. Aufl. erschienen. Anders als üblich wird im Vorwort der Stand der Neubearbeitung nicht mitgeteilt. Da das Vorwort mit dem Datum von Februar 2021 versehen worden ist und außerdem selbstverständlich die Änderungen durch das KostRÄG 2021 berücksichtigt wurden, kann man hieraus auf den aktuellen Bearbeitungsstand rückschließen.

Ferner fällt auf, dass die Autoren als Fundstellen für nachgewiesene Gerichtsentscheidungen häufig nur "BeckRS" nennen, obwohl die Entscheidungen vielfach in mehreren in Notarbüros verbreiteten Zeitschriften wie Rpfleger, JurBüro oder DNotZ veröffentlicht worden sind. Dies gilt etwa zu § 50 Rn 10 GNotKG für die dort genannte BGH-Entscheidung. Dies setzt sich im gesamten Kommentar fort, etwa bei den Erläuterungen des § 70 Rn 7, wo die dort nur mit BeckRS nachgewiesene Entscheidung des OLG Nürnberg auch in JurBüro 2020, 536 veröffentlicht worden ist. Dort wird i.Ü. auf die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe JurBüro 2016, 256 nicht verwiesen. Diese Zitierweise schränkt den praktischen Nutzen des Werkes ein, weil der Wortlaut der nachgewiesenen Entscheidung sich auch mithilfe der wohl am weitesten verbreiteten juristischen Datenbank "juris" nicht auffinden lässt. Dass es auch besser geht, zeigt Sommerfeldt in seinen Erläuterungen zu § 65 GNotKG Rn 15, bei denen für die dort erwähnte Entscheidung des OLG Schleswig neben dem Zitat aus "BeckRS" auch die Veröffentlichung in NJW-RR 2014, 783 nachgewiesen wird.

Vorzug des Kommentars von Bormann/Diehn/Sommerfeldt ist die aus...

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