Auch ein Finanzrichter, selbst als Bundesrichter am BFH, wird sich in manchen Fällen die Fragen stellen müssen, ob er befangen ist. Dabei soll es hier nicht um die Befangenheit aus persönlichen Gründen gehen, sondern schlicht um die Frage, ob ein Finanzrichter dann befangen ist, wenn er über steuerliche Probleme zu entscheiden hat, die auch ihn als Steuerbürger bei seiner "nächsten" Steuererklärung treffen könnten. Ein Problem, welches angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Befangenheit im Rahmen der sog. "Dieselskandal"-Fälle, die auch mehr Richter und Richterinnen der unterschiedlichen Instanzen treffen könnten, virulent geworden ist.

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