Auch in Steuersachen stellt sich vielleicht schneller als bislang gedacht somit die Frage, ob ein Finanzrichter "befangen" ist, wenn er im Rahmen seiner Verfahren über steuerliche Probleme zu entscheiden hat, die auch ihn als Privatperson und Steuerpflichtigen betreffen könnten. Zwar mag dies nicht in jedem Fall eines Finanzgerichtsverfahrens gegeben sein, doch gerade Entscheidungen des BFH kommt Breitenwirkung zu, die auch den handelnden Bundesrichter in seinen persönlichen Steuerangelegenheit berühren kann.

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