Rz. 116

Die Dauer des Eintragungsverfahrens beträgt i.d.R. ca. 7 Tage ab Einlangen des Gesuches beim Firmenbuchgericht. Beschleunigt werden kann das Verfahren in der Praxis dadurch, dass man den zuständigen Richter oder Rechtspfleger anruft und ihn unter Angabe eines triftigen Grundes bittet, die Eingabe bei Einlangen bevorzugt zu behandeln.

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