Ein Verfahrenskostenhilfeantrag für eine beabsichtigte Beschwerde ist wegen des sehr fehleranfälligen Wiedereinsetzungsverfahrens für den Rechtsanwalt mit hohen Haftungsrisiken verbunden. Zu achten ist auf eine sorgfältige Formulierung der Anträge und die Vollständigkeit der VKH – Unterlagen. Etwaige Rechtsmittelfristen sollten nicht vollständig ausgenutzt werden, damit auf gerichtliche Hinweise noch reagiert werden bzw. das angerufene Gericht innerhalb der Frist die Schriftsätze noch weiterleiten kann. Ist der Mandant bedürftig, sollte eine Kombination von einerseits einem VKH – Antrag mit einer Teilanfechtung und andererseits einem VKH – Antrag für eine beabsichtigte Beschwerdeerweiterung erwogen werden.

Autor: Dr. Alexander Splitt, Richter am Oberlandesgericht, Schleswig

FF 10/2021, S. 399 - 404

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