Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8

Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf den Markt gekommen. Der Unterzeichnete hat auch bereits Vorauflagen rezensieren dürfen, so auch die 6. Auflage 2013 (FF 2009, 466 ff.).

Die Neuauflage hat eine wesentliche Zäsur erfahren:

Der Gründungsherausgeber Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenbruch aus Düsseldorf hat seine Mitarbeit eingestellt. Alleinige Herausgeber sind die erfahrenen Familienrichter Dr. Martin Menne, Kammergericht, und der langjährige Vorsitzende eines Familiensenats am Oberlandesgericht Oldenburg Heinrich Schürmann. Auch einige der langjährigen Autoren sind nicht mehr dabei, so die Rechtsanwältin Dr. Marie-Luise Kohne, Professorin Katharina Lugani (Universität Düsseldorf), Frau Dr. Claudia Schmidt vom Bundesjustizministerium, Zweigstelle Bonn. Hinzugekommen sind zwei weitere erfahrene Familienrichter aus dem Norden einmal Andreas Frank, Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven und Dr. Martin Maaß, Richter am Oberlandesgericht Celle.

Der ein oder andere, der sich mit dem Buch zum ersten Mal befasst, wird sich über den Titel wundern: Insofern könnte man ja auf die Idee kommen, dass Kapitel 3 den wesentlichen Teil des Buches beinhaltet. Umfangreich und sehr detailliert erläutert in allen Facetten wird das Verfahrensrecht auf 300 Seiten (Kapitel 3, 1245 ff.) von dem Kollegen Dr. Hans Thomas Roßmann, Fachanwalt für Familienrecht aus Volkach bearbeitet.

Erfreulich ist, dass neben Herrn Rechtsanwalt Roßmann auch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Conradis einen wesentlichen Teil nach wie vor behandelt, Kapitel 5 – Sozialleistungen und Unterhalt –, sodass nicht nur Richter diesen Band bearbeiten. In einer Zeitschrift für Anwälte darf darauf hingewiesen werden, dass wir eine Besetzung der Autorenschaft mit Anwälten, Richtern und Wissenschaftlern für sinnvoll halten.

Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster, hat nach wie vor das Kapitel 6 – Internationales Unterhaltsverfahrens- und internationales Unterhaltsrecht – in der Bearbeitung.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Oldenburg Dr. Michael Henjes hat die Unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung in Kapitel 4 übernommen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Celle Hon.-Prof. Dr. Alexander Schwonberg bearbeitet den Scheinvaterregress in Kapitel 2 E und daneben auch den hervorragend geschriebenen Teil 2 B – Unterhalt des volljährigen Kindes.

Ich hatte in den letzten Monaten Gelegenheit häufiger einzelne Problembereiche auch anhand dieses Buches zu lösen. Ganz hervorragend ist im Übrigen auch der Bereich gelungen, der die Verwirkungstatbestände abhandelt, der von Andreas Frank bearbeitet wird, früher von Rechtsanwalt Eschenbruch. Insofern war auch wichtig gerade diesen Bereich sich genau anzuschauen, weil hier der Wechsel der Autoren erfolgt ist. Zweifellos ist ein wesentlicher Teil des Buches der Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern § 1615l, der nach wie vor von Martin Menne engagiert und sehr prononciert bearbeitet wird. Er ist auch verantwortlich für den in keinem anderen aktuellen Buch mehr gebrachten Teil Übergangsrecht fortgeltendes Altrecht in Kapitel 1 D.

Außerordentlich interessant sind die Co-Bemerkungen von Frank und Schürmann sowie der gemeinsam geschriebene Teil Kapitel 2 C – Elternunterhalt, der von den beiden Herausgebern Menne und Schürmann gemeinsam bearbeitet wird, vorher von Lugani.

Zusammenfassend kann man bei allen Stichproben feststellen, dass das Buch wertvolle Entscheidungshilfe in vielen streitigen Rechtsfragen des Unterhaltsrechts bietet und deshalb uneingeschränkt eine Kaufempfehlung auch für diese Auflage besteht.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht Euskirchen

FF 10/2021, S. 423 - 424

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