Am 22.9.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen v. 14.9.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 4250). Am 1.10.2021 sind zwei weitere Änderungsgesetze in Kraft getreten: Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3513) sowie das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handlungsplattformen im Internet v. 12.8.2021 (BGBl I S. 3544). Mit den Gesetzen sollen Strafbarkeitslücken geschlossen werden.

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 10/2021, S. 542

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