Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Neues InvSt-Recht, StJB 2015/2016, 519; Delp, InvSt-Reform aus privater Anlegersicht, DB 2017, 477; Buge/Bujotzek/Steinmüller, Die InvSt-Reform ist verabschiedet, DB 2016, 1594; Haase, Das neue InvStG, IWB 2018, 573. Verwaltungsanweisungen: FinMin MV v 18.02.2019, ESt-K MV § 20 EStG (Einkünfte aus KapVerm inkl Investmentbesteuerung); BMF v 21.05.2019, BStBl I 2019, 527 (A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Reformbestrebungen

Rn. 15 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Daher ist die Forderung nach der Erweiterung des Katalogs beständiger Bestandteil der Kritik an der Unsystematik des ESt-Rechts. Hierbei geht es vor allem um solche Berufe, die von der Rspr bereits als "ähnliche Berufe" anerkannt worden sind, aber auch um weitere Berufsgruppen, wie zB Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Werbe- und PR-Berat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Carlé, Beiräte bei der GmbH & Co KG: Rechte, Risiken, Gestaltungsmöglichkeiten, KÖSDI 1996, 10 743; Laasch, Grundzüge des Steuerabzugs nach § 50a EStG, BuW 1997, 613; Lohr, Die Besteuerung von Politikern, DStR 1997, 1230; Deckert, Der Aufsichtsrat nach der Reform, NZG 1998, 710 (dort auch zur angemessenen Aufsichtsratsvergütung, S 714!); Drasdo, Die Vergütung der Verwaltungsbeir... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Die "zweite MaRisk-Novelle": Fassung vom 14. August 2009

Rz. 46 Die ab dem Jahr 2007 anhaltende Finanzmarktkrise hatte die internationale Staatengemeinschaft dazu veranlasst, eine Reform der globalen Finanzarchitektur in Angriff zu nehmen. Hierzu hatte die G20[1] anlässlich ihres Gipfels Ende September 2009 in Pittsburgh eine ganze Reihe von Vorgaben formuliert, die weltweit umgesetzt werden sollten. Das Programm reichte von eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2 Elemente einer angemessenen Risikokultur

Rz. 63 Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Institutes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Sie soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Die Risikokultur stellt somit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Relevanz für die Bankenaufsicht

Rz. 10 Die Risiken von Auslagerungen sind auch für die Bankenaufsicht von Bedeutung. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden können es nicht hinnehmen, wenn Institute die Kontrolle über ihre ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse verlieren. Die BaFin hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Auslagerungen nicht zur Beaufsichtigung von "virtuellen Banken" oder "Parabanken" führen dür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Tonträgeraufzeichnung

Rz. 60 Die Aufzeichnung der Geschäftsgespräche von Händlern im Telefonhandel auf Tonträger hat sich vor allem bei handelsintensiven Häusern zu einer Usance entwickelt. Wegen der hohen Handelsvolumina, die am Telefon i. d. R. sehr schnell abgewickelt werden, kommt der Tonträgeraufzeichnung als Instrument zur Beweissicherung eine wichtige Bedeutung zu. Sie dient der Absicherun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.4 Kleine und nicht komplexe Institute gemäß CRR

Rz. 124 Gerade bei kleinen Instituten mit einer geringen Bilanzsumme und einfachem Geschäftsmodell besteht die Gefahr, dass der Verwaltungsaufwand für die Erfüllung der bankaufsichtlichen Anforderungen in keinem angemessenen Verhältnis zum aufsichtlichen Nutzen steht.[1] Da Deutschland mit fast 1.500 Instituten rund 40 Prozent der kleinen Institute in der Eurozone stellt, ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.3 LR-Pillar 2 Requirement und LR-Pillar 2 Guidance

Rz. 66 Die Europäische Union hat sich Anfang Dezember 2018 auf ein umfassendes Paket von Reformen geeinigt, mit dem die Risiken im europäischen Bankensektor reduziert werden sollen. Im Rahmen dieses "Bankenpaketes"[1] wurden auch die Regelungen der CRR zur Verschuldungsquote ("Leverage Ratio", LR), die eine nicht-risikosensitive Mindestausstattung der Institute mit aufsichts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 MaRisk und die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II/III

Rz. 93 Die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II zur Unterlegung von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken mit Eigenmitteln wurden in Deutschland bis zum Inkrafttreten des CRD IV-Paketes am 1. Januar 2014 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) [1] umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Abdeckun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Basel III und EU-Richtlinienvorgaben

Rz. 50 Die erneute Anpassung und Ergänzung der MaRisk[1] war u. a. auf die umfassende Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften und die Ausarbeitung der Liquiditätsvorschriften zurückzuführen, die zunächst auf internationaler Ebene erfolgte (Basel III)[2] und anschließend in Europa nachvollzogen wurde – unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des europäischen Finanzma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Ausblick

Rz. 105 Die fünfte und sechste MaRisk-Novelle haben zu erheblichen Überarbeitungen der Anforderungen an Auslagerungen geführt.[1] Positiv ist dabei anzumerken, dass die in die MaRisk übernommenen Regelungen deutlich prinzipienorientierter ausgestaltet sind als ihre europäischen Vorgaben. Zwar betont auch die EBA die Bedeutung des Grundsatzes der Proportionalität sowohl bei d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Pillar 2 Requirement und Pillar 2 Guidance

Rz. 63 Auf der Grundlage der in den EBA-Leitlinien zum SREP entwickelten Grundsätze ergänzt die CRD V aus dem Jahr 2019 die bereits in der CRD IV näher spezifizierte Regelung zur Festsetzung der "zusätzlichen Eigenmittelanforderung der Säule 2" ("Pillar 2 Requirement", P2R) und regelt die Anforderungen an die Qualität der Kapitalunterlegung neu.[1] Die Vorgaben für die Ermit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Umsetzungsempfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 31 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in seinen Fortschrittsberichten zum Umsetzungsstand von BCBS 239 regelmäßig Empfehlungen für die Umsetzung der Grundsätze ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die Geschäftsleitung. Die Institute sollten demnach sicherstellen, dass sie über ein von der Geschäftsleitung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Digitalisierung und aktuelle Gesetzgebung

Rz. 86 Die Bescheinigung eignet sich für einen strukturierten digitalen Datenaustausch zwischen Gemeinde, Stpfl. und Finanzverwaltung. Ein Datensatz könnte Objektidentität, Satzungsgrundlage, Maßnahmen, Kosten, Zuschüsse, Änderungsstand und Ausstellungsdatum enthalten. Dadurch ließen sich Medienbrüche, Mehrfacherfassungen und verspätete Zuschusskorrekturen verringern, ohne d... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2 Bauliche Veränderung

Geht man mit einer Meinung davon aus, dass es sich auch bei den Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung um bauliche Veränderungen handelt und amortisieren sich die Kosten, sind sie von allen Wohnungseigentümern zu tragen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Exkurs: Kostentragung bei baulichen Veränderungen Die Kosten baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Grundsätzlich gilt, das... mehr

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Grundlagen des Gebäudemoder... / 1.2.2 GEG 2024

Ganz erhebliche Änderungen des GEG – in erster Linie Heizungsanlagen betreffend – hatte die am 1.1.2024 in Kraft getretene GEG-Reform gebracht. Insoweit wurde das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung" beschlossen.[1] Wesentlicher Kernpunkt dieser Regelungen stellte die Verpfli... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1 Modernisierende Erhaltung

Bis zur Reform durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] kannte das WEG den Begriff der "modernisierenden Instandsetzung" – seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 werden die beiden Begriffe "Instandhaltung" und "Instandsetzung" unter den Oberbegriff der "Erhaltung" subsumiert. Die modernisierende Instandsetzung wurde im alten WEG als Instandsetzungsmaßna... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.4 Kosten der Maßnahmenübererfüllung

Dessen ungeachtet, ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass sich bezüglich der Maßnahmen modernisierender Erhaltung lediglich die Kosten amortisieren müssen, die das Maß erforderlicher Erhaltung überschreiten. Maßnahmenübererfüllung Sind im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen an der Fassadenfläche unter den Voraussetzungen des § 36 Satz 1 GModG die Vorgaben des GModG zu befolgen und... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / Literaturtipps

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 1 Einführung

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. Hier... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.3 Neue Erhaltungsanforderungen und Reformprioritäten

Rz. 96 Klimawandel, Extremwetter und energetische Anforderungen verändern die Erhaltungspraxis. Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit, Hitze, Hochwasser, Trockenheit oder Schädlingsbefall können für den Bestand eines Kulturguts unerlässlich sein, zugleich aber moderne technische Komponenten enthalten. Die Auslegung des Erforderlichkeitsmerkmals kann viele Fälle erfassen; für en... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt.[1] Durch die Konzentration der Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in einer gesonderten Vorschrift soll die Verständlichkeit der Regelungen im Ordnungsgeldverfahren erhöht werden. Daneben soll durch die Einführung der Re... mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 7 Reform der MwSt-Besteuerung ab 1.1.2025

Ab 1.1.2025 sind folgende Änderungen des schweizer MwSt-Rechts zu beachten: Einführung einer freiwilligen Ausgleichs- und Pauschalbesteuerungsmethode, um die Einhaltung der Steuervorschriften für Steuerzahler im Rahmen von Mehrwertsteuer-Pauschalsätzen zu vereinfachen. Steuerpflichtige müssen bei dieser Methode die auf ihre Ausgaben entrichtete Vorsteuer nicht erfassen; Vorste... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 4. Fazit

Die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers besteht im Rahmen des ViDA-Gesetzespakets darin, die unionsrechtlich intendierte Reduzierung umsatzsteuerlicher Registrierungspflichten in Deutschland umzusetzen und dadurch zugleich die Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems zu fördern. Die unionsrechtlich zwingende Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf bestimmte L... mehr

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Apothekenversorgung-Weitere... / 2 Umsetzung

Das geplante Apothekenreformgesetz (ApoVWG) soll die wirtschaftlichen Bedingungen für Apotheken verbessern und so eine flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung sichern. Vorgesehen sind verhandelbare Vergütungsstrukturen, erweiterte Notdienstzuschüsse sowie ein Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen, darunter zusätzliche Impfungen und Schnelltests. In strukturschwa... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Allgemeines

Am 25.3.2025 wurde das unter dem Titel "VAT in the Digital Age" (ViDA) [1] bekannte Gesetzespaket im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mitte April 2025 – zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung – trat es in Kraft.[2] Ziel des Reformpakets ist eine grundlegende Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems und dessen Anpassung an die wirtschaftlichen R... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 2. Deutsche Rechtslage und Handlungsbedarf des Gesetzgebers

Bislang eingeschränkte Anwendung ... In Deutschland wird das Reverse-Charge-Verfahren auf Grundlage des unionsrechtlich bislang eröffneten Ermessensspielraums des Art. 194 MwStSystRL a.F. aktuell nur eingeschränkt angewendet. Es erfasst derzeit insbesondere sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG sowie Werklieferungen i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG, sofern diese durch einen im Au... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz (§§ 155 ff. InsO) gesetzlich konkretisiert. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesond... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / X. Fazit

Das neue Produkthaftungsrecht bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die im Ergebnis mit einer Haftungsverschärfung für die Wirtschaft einhergehen wird. Im Zentrum steht dabei das neue Beweisrecht in den §§ 19 f. ProdHaftG-E, das für den Geschädigten mit erheblichen Erleichterungen bei der Durchsetzung seiner Ansprüche einhergehen wird. Auch wenn der Geschädigte weiterhin de... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / III. Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren begann mit einem Referentenentwurf v. 11.9.2025, der wenige Monate später in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.12.2025 mündete (BR-Drucks 775/25). Die Bundesregierung verweist zum einen auf das Erfordernis, die EU-Produkthaftungsrichtlinie bis zum 9.12.2026 umzusetzen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll das ProdHaftG zum anderen n... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / Zusammenfassung

Die Reform des nationalen Produkthaftungsrechts ist im vollen Gange: Mit Blick auf den Erlass der EU-Produkthaftungsrichtlinie Ende 2024 muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 9.12.2026 für die nationale Transformation des neuen europäischen Produkthaftungsrechts sorgen. Da das neue europäische Produkthaftungsrecht fast 40 Jahre auf sich warten ließ, gibt es eine ganze Reihe vo... mehr

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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / I. Hintergrund

Hinter den aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten auf nationaler Ebene steht die Richtlinie (EU) 2024/2853 (sog. EU-Produkthaftungsrichtlinie; dazu monografisch Piovano/Hess, Das neue europäische Produkthaftungsrecht, 2024; s. auch Becker/Bell/Meyer, NJW 2024, 3745; Müller, InTeR 2024, 6; Höll, EuZW 2025, 12; Piovano/Hess, ZfPC 2024, 90; dies., ZfPC 2024, 161; zur nationalen Ums... mehr

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 2 Ergebnisse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Mit aktuellen rechtlichen Fragen befassten sich Mitte Juni auch die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der umfangreichen Agenda standen zahlreiche Themen, die derzeit auch die Debatte im allgemein politischen Raum bestimmen. Dazu zählen etwa extremistische Anschläge auf die kritische Infrastru... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 79 Die in § 13 Abs. 1 S. 3 AStG normierte Bagatellklausel hat durch das MinAnpG v. 22.12.2025 (BGBl I 2025, 353) ihre bislang tiefgreifendste Reform erfahren: Die relative Freigrenze wurde von 10 % auf 1/3 der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, angehoben und die absolute Freigrenze von 80.000 EUR auf 100.000 EUR. Zugleich ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Vor der Einführung der gesonderten Norm des § 13 AStG waren die Regelungen für die sog. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter insbesondere in § 7 Abs. 6 [1] und 6a AStG a. F.[2] zu finden. Hintergrund für die Einführung der Regelung war die im Schrifttum und vom Bundesrechnungshof konstatierte Lücke der Hinzurechnungsbesteuerung in Bezug auf passive Vermögensverw... mehr