Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurde Abs. 3 durch Art. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendtherapeuten zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.2.1998 (BGBl. I S. 1311) geändert. Die Versicherungsfreiheit wurde auf...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.1 Besonderheit des Rehabilitationsentlassungsberichts

Rz. 25 Sozialleistungsträger dürfen die Daten des Rehabilitationsentlassungsberichts (ärztlichen Entlassungsberichts) einer von ihnen selbst durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1, d. h. regelmäßig nur mit Einwilligung der betroffenen Person, übermitteln, da diese Daten nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr....mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.9 Behördlicher Genehmigungsvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 Satz 1 fordert vor einer Datenübermittlung nach Abs. 1 und der weiteren Verarbeitung und Übermittlung nach Abs. 2 die vorherige Genehmigung durch "die für den Bereich, aus dem die Daten herkommen", zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde. Ist die fachlich zuständige Bundes- oder Landesbehörde nicht zugleich auch zuständig für die Forschung, so ist gemäß de...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich im Rahmen seiner Tagungen am 14.5.2024 und am 21.6.2024 mit dem von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsweise der Regelunge...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 21.6.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11287-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen BEL-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Änderungen gegenüber der Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 80a Durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das InvStG mWv 1.1.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde der Wortlaut der Steuerbefreiung für die "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Inv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind bestimmte Umsätze der Verwaltung von Vermögen bestimmter Einrichtungen steuerfrei, nämlich die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes bis 31.12.2017 [1] (ab 1.1.2018) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB und die Verwaltung von Alternativen Investmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einsichtnahmeberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Das Einsichtnahmerecht besteht für Gläubiger und Gesellschafter des insolventen Unt. Unter Gläubiger sind alle Gläubiger der Ges. im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen. Gläubiger sind somit auch die Inhaber von gewinnabhängigen Zahlungsansprüchen, wie z. B. aus Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stille Ges.[1] Nicht zu den einsichtsberechtigten Gläubigern zählen som...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Externe Rotation

Rz. 39 Im Mittelpunkt der Reform der Abschlussprüfung und auf europäischer Ebene am heftigsten diskutiert war die externe Pflichtrotation der WPG/des AP. Gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 darf bei Unt von öffentlichem Interesse das Prüfungsmandat grds. nicht länger als zehn Jahre laufen (Grundrotationsperiode). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit dürfen weder die W...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 318 HGB regelt Zuständigkeit und Form für die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers (AP) bei allen prüfungspflichtigen KapG und KapCoGes. Weiterhin regelt die Vorschrift das Kündigungsrecht des AP sowie eine Informationspflicht an die WPK bei Kündigung oder Widerruf. § 318 HGB gilt unmittelbar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie über § 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 3.6 Kleinunternehmer

Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 EUR (bis 31.12.2019: 17.500 EUR) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird, unterliegen der sog. Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG. Von ihnen wird keine Umsatzsteuer erhoben (bzw. nur in Ausnahmefällen). Kleinunternehmer dürfen demnach in ihr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.2 Von der Fahrzeugart abhängige Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Linienverkehr Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge im Linienverkehr nach § 3 Nr. 6 KraftStG kommt nur für Kraftomnibusse und Pkw mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie für Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.3 Kohlendioxidfreibetrag

Der Besteuerung lagen bei Einführung der Kohlendioxidkomponente 3 Elemente zugrunde: Jedes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer wird gleich besteuert, d. h. unabhängig von der Antriebsart, der Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs oder absoluten Höhe des Kohlendioxidausstoßes, bleibt der Betrag von 2 EUR pro Gramm und Kilometer gleich. Es handelt sich mithin um einen linearen Tarif....mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.2 Steuersätze bei kohlendioxid-orientierter Besteuerung

Im Rahmen der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts im Jahre 2020 ist die kohlendioxid-orientierte Besteuerung durch Art. 1 Nr. 3 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] fortgeschrieben worden. Die bisher linear gestaltete Kohlendioxidkomponente nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG kommt für solche Personenkraftwagen in Betracht, die in der Ze...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.2 Die Ziele und Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung 2004

Ziel der Reform 2004 war die Modernisierung des Arbeitsstättenrechts. Anstelle starrer Vorgaben sollten Anforderungen allgemeiner formuliert werden, um unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen flexibler gerecht zu werden, ohne damit Abstriche von den Zielen des Gesundheitsschutzes und der Begegnung von Unfallgefahren in Kauf zu nehmen. Der Verordnungsgeber wollte nach d...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.9 Übergangsvorschriften (§ 8)

§ 8 Abs. 1 stellt klar, dass auch Arbeitsstätten, deren Errichtung vor bzw. außerhalb der Geltung der Arbeitsstättenverordnung begonnen worden war und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollumfänglich dem gegenwärtigen Arbeitsstättenrecht unterworfen sein sollen, mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. In der ArbSt...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 9)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber einen neuen § 9 der Verordnung hinzugefügt, in dem ein Katalog einschlägiger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgelistet wird, die durch genau bezeichnete Verstöße gegen einzelne Vorschriften der ArbStättV begangen werden können. Bis dahin war nur per Umweg über Verstöße gegen das Arbeitsschutzgeset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Die in Anhang 4 aufgenommenen Vorschriften konkretisieren die Anforderungen an Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte in sicherheitstechnischer, einrichtungstechnischer und hygienischer Hinsicht. Sie werden durch Technische Regeln (ASR) näher erläutert. Bis zur ArbStättV-Reform 2016 beruhten diese Vorschriften auf § 6 Abs. 2 bis 6 Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)

Erkältungskrankheiten und gesundheitsschädliche Hitzebelastungen sind gleichermaßen zu vermeiden. Durch eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in allen Räumen sollen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bewahrt, im Umkehrschluss Beeinträchtigungen der menschlichen Arbeitsleistung und Gesundheitsgefahren durch ein schädliches Raumklima ausgeschlossen we...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.8 Ausschuss für Arbeitsstätten (§ 7)

In § 7 ArbStättV werden die Zusammensetzung, die Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) geregelt, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beraten soll, insbesondere aber Technische Regeln zu formulieren hat, die das BMAS gemäß § 7 Abs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 4 Literatur

Rz. 114 Baur/Glenzk/Schneider, Die Bedeutung der Expositionsermittlung im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren, ZblArbeitsmed 2013, 330. Becker, Synkanzerogenese als Berufskrankheit – Ein Lösungsvorschlag, ZblArbeitsmed 2015, 301. ders., Die anzeigepflichtigen Berufskrankheiten, Stuttgart 2010. ders., Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12....mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen sollten die Gleichbehandlung bisher festgestellter Erwerbsminderungen (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) mit Feststellungen der Erwerbsminderungen (teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung) nach dem SGB VI nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährleisten und auf die Einbeziehung in de...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 gewährleistet die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht in den Kreis der Versicherungspflicht auslösenden Renten wegen voller Erwerbsminderung, sofern die Maßgaben des § 26 Abs. 2 Nr. 3 erfüllt sind. Die Abgrenzung dauerhaft nicht verfügbarer Arbeitnehmer erfolgt durch Abs. 1a (Versicherungsfreiheit nach § 28). Das BSG hat weder beanstan...mehr