Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Gesetzesradar / 1.11 Erleichterte Statusfeststellung bei Selbstständigkeit

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es soll eine zu...mehr

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Gesetzesradar / 1.5 Entlastungsprämie

Gesetzestitel: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.10 Erleichterungen im Übergang auf andere Referenzzinssätze

Rz. 64a Mit der Änderung hat das IASB sich der Sachverhalte angenommen, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind nach der Übernahme durch die EU im Januar 2021 bereits rückwirkend für Berichtsperioden in Kraft getreten, die am oder na...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungseinheiten und Sic... / 2.4 Swaps

Rz. 19 Forwards, Futures und Optionen eignen sich nur zur Absicherung einfacher, einmaliger Geschäfte. Geht es jedoch darum, mehrmals stattfindende, komplexe Zahlungsströme abzusichern, kommen Swaps zur Anwendung. Ein Swap im finanzwirtschaftlichen Sinn ist der Tausch von Zahlungsströmen zwischen 2 Vertragspartnern, häufig mit dem Ziel, komparative Vorteile des Partners ausz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 2. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts” bei Finanzdienstleistungsverträgen

Für Finanzdienstleistungsverträge wird das Problem der „ewigen Widerrufsmöglichkeit” entschärft. Nach bisherigem Recht konnte der Vertrag über Finanzdienstleistungen grds. „endlos” widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung einen Fehler enthielt, obwohl über die „Basics” der Widerrufsmöglichkeit belehrt worden war. Der durch die RL 2023/2673 in die VerbrRRL neu eingeführt...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 1. Beginn der Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung

Nach der Neuregelung des § 356 Abs. 3 BGB beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB unterrichtet hat – bei Verträgen über Finanzdienstleistungen nicht, bevor der Verbraucher die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB erhalten und der Unternehmer den Verbraucher entspre...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / I. Umsetzungsbedarf

Das am 3.2.2026 verabschiedete Artikelgesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BGBl I Nr. 28 v. 5.2.2026) wird nach seinem Art. 10 Nr. 1 in seinen wesentlichen Teilen zum 19.6.2026 in Kraft treten. Es setzt folgende Richtlinien um: RL (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Ra...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / III. Änderungen im EGBGB

Art. 246b EGBGB enthält die Informationspflichten für Verträge über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Die Altregelung diente insb. der Umsetzung von Art. 3 und 5 der FinFARL 2002/65/EG (Informationspflichten für im Fernabsatz geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen). Da Verbraucher aber bei außerhalb vo...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 4. Einsichtnahme in die Behandlungsakte

Um den Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte gem. § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang zu bringen, ist § 630g BGB unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH v. 26.10.2023 (C-307/22, der zufolge Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie kein...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 1. Grundlegende Informationspflichten

Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB enthält die grundlegenden Informationspflichten, die jetzt auf Art. 16a Abs. 1 VerbrRRL (Katalog der vom Unternehmer bereitzustellenden Informationen) beruhen. Die Nrn. 1 bis 5 regeln (so Art. 16 Abs. 1 Buchst. a bis e VerbrRRL) die Informationen zum Unternehmer. Die in Nr. 2 genannten Kommunikationsmittel ermöglichen es dem Verbraucher, schnell Ko...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 3. Angemessene Erläuterungen

Damit der Verbraucher die angebotene Finanzdienstleistung und die vorvertraglichen Informationen versteht, ist der Unternehmer nach § 3 verpflichtet, den Verbraucher mit angemessenen Erläuterungen zum angebotenen Vertrag zu unterstützen. Damit soll dem Verbraucher eine informierte Vertragsabschlussentscheidung ermöglicht werden. Regelungen zu „Angemessenen Erläuterungen” fin...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 3. Einführung der elektronischen Widerrufsfunktion

Die mit Erlass des durch die RL 2023/2673 in Art. 11a VerbrRRL eingefügte Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, hat in § 356a BGB eine Regelung erfahren. Unter einer Online-Benutzeroberfläche ist eine Software zu verstehen, darunter auch Webseiten oder Teile davon sowie Anwendung...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / 2. Formale Anforderungen

Mit § 2 wird Art. 16a Abs. 5 bis 7 VerbrRRL umgesetzt. Gegenüber der Altregelung bestand nur geringfügiger Anpassungsbedarf. In der VerbrRRL in der durch die RL 2023/2673 geänderten Fassung findet sich jedoch keine dem in Art. 5 Abs. 1 FinFARL entsprechende Regelung zur Übermittlung der Vertragsbedingungen mehr. Diese Verpflichtung war bislang in § 2 Abs. 1 umgesetzt. Wegen d...mehr

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ZAP 6/2026, Überblick über ... / IV. Folgeänderungen im VVG

Die Änderungen im VVG betreffen vor allem die in Umsetzung der RL 2023/2673 erforderlichen Anpassungen hinsichtlich des Widerrufsrechts, insb. zur Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen, zur Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts” sowie zur Ausnahme von Fernabsatzverträgen aus den Regelungen über die Musterwiderrufsbelehrung. So ist gem. ...mehr

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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10 Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen (§ 850i ZPO)

Rz. 45 Während §§ 850c–850g ZPO den Pfändungsschutz für Lohn- und Gehaltsforderungen i. S. v. § 850 ZPO regeln, schützt § 850i ZPO die Einkünfte aus anderen Quellen.[1] Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[2] geändert. 2.10.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 850i Abs. 1 ZPO) Rz. 46 § 850i Abs. 1 ZPO stellt Einkünfte aus selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.2 Einkünfte aus der Gewährung von Wohngelegenheit etc. (§ 850i Abs. 2 ZPO a. F.)

Rz. 47 Zusätzlich zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit schützte § 850i Abs. 2 ZPO a. F. auch Einkünfte aus der Gewährung von Wohngelegenheit und sonstiger Sachnutzung und erklärte Abs. 1 für entsprechend anwendbar. Diese Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes aufgehoben.[1]mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.42 § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)

• 2023 Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nich...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2022 Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Immobiliengesellschaft / § 16 ErbStG / § 13d ErbStG Immobilien werden vielfach im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft übertragen, um die Freibeträge zielgenau alle 10 Jahre nutzen zu können. Auch kann über eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft das Immobilie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.48 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2021 Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünsti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Holdingmodelle neu gedacht ... / 1. Optionsmodell

Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[15] wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 das Optionsmodell nach § 1a KStG eingeführt, welches Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts auf Antrag ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hybrids...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häuslicher Gewalt - Kinderrechte - partnerschaftliche Kinderbetreuung: Bundesministerin Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Nr. 35/2026 vom 11.5.2026 Einführung Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbesse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen der Reform des BGB durch das MoPeG auf das Steuerrecht der Personengesellschaften?

Schrifttum: Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbi...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / Einführung

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: W...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Aktuell: Kritik des BRH lässt Bundesregierung unbeeindruckt

Rz. 18d Stand: 06/03 – 07/2025 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt. Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat hierzu einen Fragenkatalog an die Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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FF 06/2026, Schutz vor häus... / 1

Zitat “Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt. Mit unserer Reform des Kindschaftsrechts werden wir endlich umfassende Regeln für den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht schaffen. Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden – auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Totalrevision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In seinem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. In der Folge hat er das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Reform der Mehrwertsteuer beauftragt. Mit der Reform wurden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Vereinfachung des Syste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Neues InvSt-Recht, StJB 2015/2016, 519; Delp, InvSt-Reform aus privater Anlegersicht, DB 2017, 477; Buge/Bujotzek/Steinmüller, Die InvSt-Reform ist verabschiedet, DB 2016, 1594; Haase, Das neue InvStG, IWB 2018, 573. Verwaltungsanweisungen: FinMin MV v 18.02.2019, ESt-K MV § 20 EStG (Einkünfte aus KapVerm inkl Investmentbesteuerung); BMF v 21.05.2019, BStBl I 2019, 527 (A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines und begriffliche Klärungen

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Organschaft ist in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelt. Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 11 MwStSystRL; diese stellt es den Mitgliedstaaten frei, entsprechende Regelungen zu implementieren. Mittelfristig ist von einer Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft auszugehen. Das BMF hat am 14.03.2019 ein Eckpunktepapier zur Reform der umsatzste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Erscheinungsformen/zivil- und steuerrechtliche Funktionen/steuerliche Wertung

Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die GmbH & Co KG ist eine KG (§§ 161ff HGB) mit der Besonderheit, dass Komplementär nicht eine natürliche Person, sondern die sog "Komplementär-GmbH" ist, neuerdings alternativ auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gem § 5a GmbHG lt MoMiG v 23.10.2008, BGBl I 2008, 2026. Die GmbH & Co KG ist eine Schöpfung der Juristen, die be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 8 UStG gehört zum "Inventar" des deutschen Umsatzsteuerrechts. Finanzgeschäfte der in der Vorschrift bezeichneten Art waren von Anfang an steuerfrei (vgl. § 2 Abs. 2 UStG 1919, § 2 Abs. 2 UStG 1926, § 2 Abs. 5 UStG 1932, § 4 Nr. 8 UStG 1951). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.1999 befreite § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG Geschäfte ...mehr