Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 199... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sonstige Leistungen, die i. R. d. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden, unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der Durchschnittssatzbesteuerung. Die Leistungen müssen mit den typischen Produktionsmitteln des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden (Arbeitskräfte und Maschinen). Zudem müssen sie n... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Stellung der Umsatzsteuer im deutschen Steuerrechtssystem

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die USt ist gemessen am Steueraufkommen neben der Einkommensteuer (in all ihren Erhebungsformen) die bedeutendste Steuerart (vgl. Steuerspirale 2012, NWB 2013, 2450). Zugleich erweist sie sich als besonders kostengünstige Form der Steuererhebung (vgl. Hacke, VDI-Nachrichten Nr. 34 vom 22.08.2003, 12). Ca. 15 Mrd. EUR p. a. kostet derzeit die d... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Nicht abziehbare Geldstrafen, Nebenleistungen vermögensrechtlicher Art und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen (§ 10 Nr 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Während sich das Verbot des Abzuges von Geldbußen etc aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ergibt, der über § 8 Abs 1 KStG auch für Kö gilt, war für Geldstrafen etc eine Parallelregelung im KStG notwendig, da § 12 Nr 4 EStG bei der KSt nicht anwendbar ist (s Tz 6). Das entspr Abzugsverbot in § 10 Nr 3 KStG betrifft die in einem Strafverfahren festges... mehr

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zfs 06/2026, Wer hat's erfunden oder Human in the loop?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Leser, dies soll nicht wieder eines der zahllosen Editorials sein, in welchem über die Bedeutung von KI im Berufsalltag, deren Sinnhaftigkeit gepaart mit dem apokalyptischen Abgesang des Anwaltsberufes gesprochen wird. Es soll lediglich als Denkanstoß für Fragestellungen dienen, deren Antworten wohl noch nicht durchdacht oder sich zu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schon in der Zeit des Bruttoallphasensystems waren die Landwirte von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Mit dieser Maßnahme wollte man die Landwirtschaft unterstützen und stärken. Diesem Ansinnen gab auch das 1966 geschaffene Allphasen-Netto-Mehrwertsteuersystem nach und schuf die Pauschalierungsregelung. Eine bloße Steuerbefreiung würde den La... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Bender, Die Wiedereinführung von § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurationsumsätze – Überfällige Rechtsvereinfachung oder doch nur ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nichtrechtsfähige andere Zweckvermögen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Diese Gr der Zweckvermögen findet sich in der Praxis insbes als Sammelvermögen zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen und Kulturgütern oder zur Förderung sonstiger ideeller, möglicherweise auch gemeinnütziger Zwecke. Kein Zweckvermögen idS sind etwa die Insolvenzmasse, weil die Eink hieraus dem Gesamtschuldner zuzurechne... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.6 Fiktive Abnahme

Mit dem seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" hat der Gesetzgeber das bereits bislang gesetzlich geregelte Institut der fiktiven Abnahme modifiziert. Die entsprechende Bestimmung des § 640 Abs. 2 BGB gilt für alle Werkverträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. 3.6.1 Rec... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Altersfeststellung bei unbe... / 6 GEAS-Anpassungsgesetz

Auf die "Kleine Anfrage"[1] zu den Plänen der Bundesregierung zur Zuständigkeit für das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung nach dem "GEAS-Anpassungsgesetz" teilte die Bundesregierung mit, es erfolge durch das "GEAS-Anpassungsgesetz" (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) oder die VO (EU) Nr. 2024/1348 kei... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1998 mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert und zuletzt durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die grundlegenden Ziel... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 36 Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten heraus... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand, der zwischenzeitlich auf 4 Mitglieder erhöht wurde, verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sicher... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des BeurkG

Rz. 7 Die Gesetzgebungsgeschichte des BeurkG beginnt im Jahr 1955. Auf dem 41. Deutschen Juristentag (Berlin, September 1955) gab der damalige Bundesjustizminister Neumayer die Bildung einer Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit bekannt.[10] Diese Kommission legte 1961 ihren Bericht vor. Darin empfahl sie u.a. die Kodifikation des Beurkundungsrech... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Amtsschilder (Abs. 1)

Rz. 13 In Abs. 1 wird die Verwendung des Amtsschildes geregelt. Der Notar ist berechtigt, aber nicht verpflichtet (vgl. Abs. 2 S. 2), Amtsschilder anzubringen. Die DONot gestattet dem Notar die Verwendung von in der Regel zwei Amtsschildern, eines davon am Eingang zu der Geschäftsstelle und eines an dem Gebäude, in dem sich die Geschäftsstelle befindet. Nach dem Wortlaut von... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung und Geschichte

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wortlaut § 26 Abs. 2 DONot a.F., an dem lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden. § 26 Abs. 1 DONot a.F., der die besondere Sorgfaltspflicht der Notare bei der Feststellung der Beteiligten wiederholte, wurde nicht übernommen, da ein über § 10, § 40 Abs. 4 BeurkG hinausgehender Regelungsgehalt nicht ersichtlich gewesen sei.[1] Abs. 2 wu... mehr

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Einleitung / II. Entwicklungen und Reformbestrebungen

Rz. 14 Das Beurkundungsverfahren ist in grundlegenderer Weise vor allem durch das 3. ÄndG und das Ges. zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23.7.2002 (BGBl I, 2850, im Folgenden: OLGVertrÄndG) geändert worden. Der Gesetzgeber sah Reformnotwendigkeiten, die einerseits auf bestehende Missstände zurückzuführen waren, anderer... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Exkurs: Maschinelles Siegel

Rz. 10 Ein maschinelles Siegel lässt die DONot nach § 14 Abs. 3 S. 5 DONot ausdrücklich nicht ausreichen. Der Satz wurde im Zuge der umfassenden DONot-Reform 2022 eingefügt. Er ist lediglich klarstellend. Ein schlichter maschineller Abdruck eines Siegels gewährleistet keine Fälschungssicherheit und ist damit auch ohne eine solche Klarstellung ungeeignet, die Funktionen zu er... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Anforderungen an Papier, Schreibmaterial und Drucktechniken (Abs. 1)

Rz. 9 In Abs. 1 wird geregelt, welches Papier, welches Schreibmaterial und welche Druckverfahren verwendet werden dürfen. Auch wenn Abs. 1 sich unmittelbar nur auf die Herstellung von Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften von notariellen Urkunden bezieht, sind die Grundaussagen auf alle in Papier geführten Bücher und Verzeichnisse übertragbar. Rz. 10 Im Ein... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Mehrzahl von Siegeln; Inhalt der Umschrift (Abs. 1)

Rz. 14 Abs. 1 enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl an Siegel, die der Notar je Siegelart vorhalten darf. Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Regelung und lässt sich auch aus der offenen Pluralformulierung ableiten. Auch die nichtamtliche Begründung der DONot-Reform 2022 bestätigt diese Ansicht.[49] Somit ist davon auszugehen, dass der Notar sowohl... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Erstreckung auf Benennung als Vormund oder Zuwendungspfleger?

Rz. 19 Durch letztwillige Verfügung können gem. § 1782 BGB Vormünder sowie gem. § 1811 Abs. 2 Nr. 1 BGB Zuwendungspfleger (§ 1811 Abs. 1 BGB) benannt werden.[38] Der Benannte hat hier zwar ein Recht auf Bestellung; er darf aber unter den Voraussetzungen des § 1783 BGB (Verweis: § 1811 Abs. 2 S. 2 BGB) übergangen werden. Das Familiengericht hat in jedem Falle zu prüfen, ob di... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Geschäftsfähigkeit von Ausländern

Rz. 12 Die Geschäftsfähigkeit eines Ausländers bestimmt sich seit Inkrafttreten der Neufassung des Art. 7 EGBGB nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[19] also seit dem 1.1.2023, nicht mehr nach dem Personalstatut, sondern nach dem Recht des Staates, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 7 Abs. 2 S. 1 EGBGB). Es handelt sich hie... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Urkundsperson der Betreuungsbehörde

Rz. 31 Eine weitere Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sieht § 6 Abs. 2 BtBG [82] für die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde vor. Die Befugnis beschränkt sich auf die Beglaubigung von Vorsorgevollvollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Vorschrift ermächtigt die Urkundsperson der Betreuungsbehörde zur Beglaubigung i.S.v. §... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 57 BeurkG entspricht inhaltlich dem bis zum 8.6.2017 geltenden § 54a BeurkG. Dieser wurde im Zuge der BNotO-Reform 1998 neu ins Gesetz eingeführt.[1] [2] Durch das Urkundenarchivgesetz[3] rückten die Vorschriften über die Verwahrung in den jetzigen Abschnitt 6. Eine weitere Änderung ohne inhaltliche Folgen wurde 2021 in das Gesetz eingeführt, indem in Abs. 5 der Wortl... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 3 DONot entspricht inhaltlich grundsätzlich § 3 DONot a.F. In Abs. 1 wurden allerdings Klarstellungen vorgenommen, um Unklarheiten zu beseitigen, die der Literatur Anlass gegeben hatten zu unterschiedlichen Auslegung der zulässigen Anzahl und Gestaltung von Amtsschildern. Die jeweiligen Vorschriftgeber der DONot-Reform 2022 nehmen damit Stellung zur Frage, ob bei bes... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IX. Einlagensicherung

Rz. 16 Sicherungseinrichtungen für den Insolvenzfall der Bank unterhalten die Entschädigungseinrichtungen deutscher Banken (EdB), die Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken (EdÖ), das Sicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe und die Institutssicherung der deutschen Genossenschaftsbanken (BVR).[30] Es wurde bereits an anderer Stelle dargestellt (vgl. oben § 58 Beurk... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, DONot § 20 Übergangsvorschriften

Gesetzestext (1) 1Die §§ 7 und 9 sind erstmals auf Übersichten über Urkunds- und Verwahrungsgeschäfte des Kalenderjahres 2022 anzuwenden. 2Für Übersichten über die Urkunds- und die Verwahrungsgeschäfte des Kalenderjahres 2021 gelten die §§ 24 und 25 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung fort. (2) § 8 Satz 1 und 2 ist e... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Grundsatz der Unbeachtlichkeit

Rz. 24 Eine mehrseitige Verwahrungsanweisung kann grundsätzlich nur durch alle Anweisenden gemeinsam widerrufen werden. Von diesem Grundsatz regelt Abs. 3 S. 1 für bestimmte Fallgruppen eine Ausnahme. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der einseitige Widerruf einer mehrseitigen Verwahrungsanweisung – soweit nicht ein Ausnahmefall nach Abs. 3 S. 1 (oder § 61 BeurkG) vorlieg... mehr