Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 2 Bedeutung der Stellenausschreibung für das Direktionsrecht

Der Inhalt der Stellenanzeige und -ausschreibung hat auch nach Abschluss des Arbeitsvertrags häufig erhebliche Bedeutung. In den Arbeitsverträgen wurde jedenfalls bis zur Reform des Nachweisgesetzes im Jahr 2022 oftmals nur die Funktionsbezeichnung für den Arbeitsplatz aufgenommen. Selten enthielten sie eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung. Aus der Stellenausschreibung kann ...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde mit Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltliche Änderung neu gefasst. Zuletzt geändert wurde sie durch das Gesetz z...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachungen vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 278 ist eine Sonderregelung zu § 181 Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 106 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 neu gefasst. Durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Jansen, SGB VI § 281b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 103 RÜG (BGBl. I S. 1606) zum 1.8.1991 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AvmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2002. Rz. 2 An die Stelle des bis zum 31.12.2001 g...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Abberufung des Verwalters / 4.3 Unterbliebene Bestellung eines Nachfolgeverwalters

Sollte man das Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen die Abberufung des Verwalters bejahen und unterbleibt die Bestellung eines Nachfolgeverwalters, ist der Grundsatz der Gesamtvertretung der Wohnungseigentümer zu berücksichtigen: Die Anfechtungsklage ist gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG zwingend gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Vertreten wir...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.7 Ausblick

Erstmals in 2012 wurde über eine grundlegende Reform des Organschaftsrechts nachgedacht. Zielrichtung ist die Abschaffung der Organschaft in der jetzigen Form. Stattdessen soll eine "moderne Gruppenbesteuerung" eingeführt werden. Letztlich wurde das Reformvorhaben mehrfach zurückgestellt und auf spätere Jahre verschoben. Auch wird erwogen, hierzu eine europaweit einheitliche ...mehr

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Organschaft / 5 Ausblick

In den vergangenen Jahren wurde immer mal wieder über eine Reform der Organschaft nachgedacht. Ein Wechsel hin zu einer sog. Gruppenbesteuerung würde eine Organschaft über die Grenze hinweg mit sich bringen, wie dies z. B. in Österreich bereits seit 2005 mit der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung erfolgt. Aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht ist eine Gruppenb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / Zusammenfassung

Überblick Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG)[1] am 1.12.2020 wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft als "teilrechtsfähig" bezeichnet. Diese Teilrechtsfähigkeit wiederum beruhte auf einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005[2], die im Zuge der WEG-Reform 2007[3] kodifiziert wurde. Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nunmehr nach...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Flächenunabhängige Prämienzahlungen (GAP-Reform)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 25.06.2008, BStBl I 2008, 682 (EU-Agrarreform, ertragsteuerliche Folgen) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF v 13.10.2008, BStBl I 2008, 939 und BMF v 13.12.2016, BStBl I 2017, 33 (Anwendung des BFH v 21.10.2015). 1. Rechtsgrundlagen, Inhalt der neuen Beihilferegelungen Rn. 240 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Recht über Beihilfen in der ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus/Nehls/Sche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Einführung

Rn 1 Inzwischen ist die Insolvenzordnung (InsO) über 25 Jahre alt und weist damit – trotz aller zwischenzeitlichen Reformen (dazu näher unter 2.) – bereits eine gewisse Kontinuität auf. Daher kann leicht in Vergessenheit geraten, dass die InsO selbst Ergebnis eines jahrzehntelangen Reformprozesses des Insolvenzrechts war. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; DIHK...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Somit wurde durch die Änderung des GrStRefG der Wortlaut des bisherigen § 205 BewG in die Vorschrift des § 265 BewG aufgenommen. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] umfasst die Absätze 1 bis 11 der aktue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / Schrifttum:

Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Eisele, Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer, NWB 2019, 2127; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Feldner/Stoklassa, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, 2004; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, 2016; Hellmann, Die Besteuerung des privaten Grundeigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / Schrifttum:

Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des ErbStG an das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im früheren § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Regelungen der Einheitsbewertung sind aufgrund der eingetretenen Verfassungswidrigkeit mit Ablauf des 31.12.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Bewertung erfolgt in einem digitalisierten Verfahren nach einheitlichen Strukturen. Ziel ist die Ermittlung eines objektiv-realen Wertes innerhalb eines Wertekorridors des gemeinen Werts i.S.v. § 9 BewG.[2] Der Gesetzgeber hat einen erhöhten Pauschalisierungsgrad wegen der erforderlichen Verwaltungsvereinfachung und den Anforderungen der Digitalisie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen dem zur fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Literatur vor dem SEStEG: Geerling, Verlust nach § 15a EStG bei Umw eines Kdst in der Rechtsform der GmbH, DStR 1996, 1715; Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine stliche Misch-Umw, DStR 1996, 1192; Meyer-Scharenberg, § 15a EStG – Falle bei der Umw einer Kap-Ges in eine KG, DStR 1996, 1318; Rödder, Negative Teilbeträge des VEK bei Umw von Kap-Ges in Pers-Ges, DStR...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.3 Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Da es nach der Reform zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001 das Ziel war, langfristig keine Beurteilung von Berufsunfähigkeit mehr vorzunehmen, wird eine Berufsunfähigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes nur noch für Versicherte geprüft, die bei der Reform bereits 40 Jahre alt waren, also vor dem 2.1.1961 geboren sind.[1] Besteht Anspruch auf eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jurkat, Die Organschaft im KSt-Recht, Verlag Recht und Wirtschaft, 1975; Prinz, Unternehmens-StRef: Auch die Organschaft gehört auf den Prüfstand! FR 1999, 646; Dötsch/Pung, StSenkG, Die Änderungen bei der KStG und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Faulhaber, Neuerungen im Bereich der Organschaft nach dem StSenkG, INF 2000, 609; Fenzl/Hagen, Überlegungen zur Organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsgrundlagen, Inhalt der neuen Beihilferegelungen

Rn. 240 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Recht über Beihilfen in der LuF wurde durch die EU iRd Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) ab 2005 in wesentlichen Bereichen neu geregelt (EG VO 1782, 2003). Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das BetriebsprämiendurchführungsG und durch die sog BetriebsprämiendurchführungVO in nationales Recht umgesetzt. Kernelemente der Reform ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / f) Neuregelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rn 33 Unter dem 12.08.2016 gab es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Dabei sind direkte Schnittstellen zwischen Straf- und Strafprozes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuermessbetrag in Erbbaurechtsfällen

Rz. 71 [Autor/Stand] Seit dem 1.1.2025 wird das Erbbaurecht mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst (§ 244 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 4 BewG). Als Grundstück gilt auch das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück. Nach § 261 BewG ist ein Gesamtwert zu ermitteln, der festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurec...mehr