Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TV-L europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021 [1] punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 5. Reform des Steuerberatungsrechts

Der am 19.3.2026 in erster Lesung im Bundestag behandelte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drucks 21/4550) greift größtenteils die Inhalte des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden ...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 11. Reform des Schiedsverfahrensrechts

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts v. 27.1.2026 zielt darauf ab, die Effizienz des schiedsrichterlichen Verfahrens (§§ 1025 ff. ZPO) zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schiedsstandorts Deutschland zu stärken. Kern ist die Digitalisierung des Schiedsverfahrensrechts (insb. Videoverhandlungen, § 1047 Abs....mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 3. Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht

Der im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Recht der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 21/4298) zielt auf eine grundlegende Reform des berufsaufsichtsrechtlichen Verfahrensrechts (ein Gesamtüberblick findet sich auch bei Prütting, ZIP 2025, 3043 – noch zum vorangegangenen Referentenentwurf vom...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 1. Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (BT-Drucks 21/4297), der vom Deutschen Bundestag am 4.3.2026 in erster Lesung beraten worden ist, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftRL), welche die bislang geltende Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG aus dem Jahr 1985 ablöst (...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo...mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird unter dem Vorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und 3 GrStHsGRP zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 ...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 Be...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2 Heizungen nach der GEG-Reform 2024

Generell sind alle Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen der GEG-Reform betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zwingend die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen. Im...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2 Heizungseinbau in Bestandsgebäuden

2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3 Übergangsfristen

Das GEG regelt verschiedene Übergangsfristen, die die Pflicht zum Einbau von Heizungsanlagen nach der 65 %-EE-Vorgabe teilweise um Jahre verzögern können. 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1....mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2 Neue Heizungsanlage (65 %-EE-Vorgabe)

Eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude darf seit dem 1.1.2024 nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Hinweis Kein Austausch bis zur Havarie Unmittelbar gilt diese 65 %-EE-Vorgabe aber nur für Neubauten, die innerhalb von N...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.1 Wahlfreiheit

Der nach § 8 GEG Verantwortliche – in aller Regel der Gebäudeeigentümer – kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz im Grunde genommen jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, ist lediglich ein Nachweis darüber zu erbringen, dass ein Mi...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.4 Messausstattung von Heizungsanlagen

Nach dem 1.1.2025 eingebaute Heizungsanlagen sind mit einer Messausstattung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge sowie mit einer zugänglichen Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige auszurüsten (§ 71a GEG). Dies gilt nicht für Biomasseheizungen und Luft/Luft-Wärmepumpen. Die Ausstattungen müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die ...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.3 Heizungsumstellung in Mietwohnungen

Um Mieter vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, sollen Vermieter bei einer Umstellung der Gasheizung auf Biomethan die Kosten für das Biogas nur in der Höhe abrechnen können, wie zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfallen würden. Dies soll au...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.3 Übergangsfrist bei künftigem Anschluss an ein Wärmenetz

Nach § 71j GEG darf eine Heizungsanlage, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, in Betrieb genommen oder weiterbetrieben werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz beabsichtigt, absehbar oder wahrscheinlich ist. Das ist der Fall, wenn ein neues Wärmenetz geplant, aber noch nicht fertig gestellt ist, oder die Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes g...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.5 Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen

Erstmals wird eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt (§ 60a GEG). Bislang waren nur Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen betroffen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert werden. Von der neuen Betriebsprüfung betroffen sind Gebäude mit mindestens 6 Wohn- oder sonstigen Nutzungseinheiten, die als Heizungsanlage mit einer Wärm...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.1 Heizungseinbau in Neubauten

Neu zu errichtende Gebäude sind als Niedrigstenergiegebäude zu errichten (§ 10 GEG). Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). Im Hinblick auf die eing...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau ode...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.2.2 Nachweis

Dafür, dass die Heizungsanlage der 65 %-EE-Vorgabe entspricht, ist ein Nachweis von einer nach § 88 GEG berechtigten Person (= zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Person wie z. B. Architekt, Ingenieur oder qualifizierter Schornsteinfeger) zu erbringen. Kein Nachweis erforderlich Kein Nachweis ist erforderlich bei: Anschluss an ein Wärmenetz (siehe hierzu Kap. 2.2.3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.5 Beratungspflicht bei Einbau von Heizungen

Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen. Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.2 Übergangsfrist nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

§ 71i GEG regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den Zeitpunkten des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung. Für die Dauer von höchstens 5 Jahren nach Ablauf der Fristen bzw. der veröffentlichten Entscheidung einer kommunalen Wärmeplanung dürfen alte Heizungsanlagen ausgetauscht und neue Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.1 Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung regelt § 71 Abs. 8 und 9 GEG Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken. Liegt das Gebäude in einem Gemeindegebiet, das am 1.1.2024 mehr als 100.000 gemeldete Einwohner hat, kann bis zum Ablauf des 30.60.2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt und betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.6 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Bis 30.9.2024: EnSimiMaV Bis zum 30.9.2024 galt noch die EnSimiMaV.[1] Sie verpflichtete Gebäudeeigentümer, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, zur Optimierung ihrer Heizungssysteme, was eine verpflichtende Prüfung auf grundlegende Einstellungsmängel und die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen umfass...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2 Verzinsung von Erstattungsansprüchen

Rz. 5 Leistungsträger haben Ansprüche auf Geldleistungen nach § 44 Abs. 1 SGB I bis zum Ablauf des Kalendermonats vor Beginn der laufenden Zahlung mit 4 % zu verzinsen; anspruchsberechtigt ist der jeweilige Leistungsberechtigte. Die Verzinsung nach § 44 SGB I hat von Amts wegen zu erfolgen, weil der Antrag des Leistungsberechtigten auf die Bewilligung einer Sozialleistung de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.4 Sonderfall Etagenheizungen

Ein komplexes Thema ist der Austausch von Etagenheizungen. Hier regelt § 71l Abs. 1 GEG, dass in Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, die 65 %-EE-Vorgabe 5 Jahre nach dem Zeitpunkt zu erfüllen ist, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde. Betroffen sind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sie sich nach zwischenzeitlichen Änderungen (Rz. 94ff) aktuell aus Art. 96 bis 129a i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wärmesektor und Energiewende / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) Im November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz [1] in Kraft getreten. Es führte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und löste diese ab. Das GEG 2020 sah vor, dass Ölheizkessel ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden dürfen. Zudem gab es eine Aust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wurde geändert m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 96. Gesetz zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG) 1995 vom 29.07.1994, BGBl I 94, 1890

Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen betreffen redaktionelle Anpassungen in § 3 Nr 1b und Nr 1c sowie in § 3 Nr 17 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 125. Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts v 13.09.2001, BGBl I 2001, 2376

Rn. 145 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 In § 3 Nr 58 EStG ergab sich eine redaktionelle Einfügung und § 3 Nr 59 wurde neu gefaßt. Die Änderungen treten am 01.01.2002 in Kraft.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 176. Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v 07.07.2009, BGBl I 2009, 1707

Rn. 196 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 In § 76a EStG (Kindergeld betreffend) wird ein neuer Abs 5 eingefügt betr Pfändungsschutzkonten nach § 850k Abs 7 ZPO.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 123. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) v 26.06.2001, BGBl I 2001, 1310

Verwaltungsanweisung: BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 167. Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- u Bewertungsrechts (ErbschaftsteuerreformG – ErbStRG) v 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018

Rn. 187 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 35b EStG, § 52 Abs 50c EStG: Wiedereinführung des bis 1998 gültigen § 35 EStG aF als § 35b EStG. Da die Bewertung des BV zum gemeinen Wert statt früher zu Buchwerten ab 2009 zur Besteuerung auch der stillen Reserven führt, wird dem Erben bei Veräußerung nur im Jahr der Erbschaft und den folgenden vier Jahren ein Entlastungsbetrag gewährt, d...mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / I. Reform der Grundsicherung nach dem SGB II – Ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen mit erbrechtlicher Einordnung

Mit dem zum 1.7.2026 erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Grundsicherung ("Neue Grundsicherung" bzw. Umbenennung in "Grundsicherungsgeld") wird das Vermögensschutzsystem im SGB II grundlegend umgestaltet. Neben arbeitsmarktpolitischen Anpassungen werden insbesondere die Regelungen zum anrechenbaren Einkommen und Vermögen neu gefasst. Bislang bestand eine sog....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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FF 04/2026, Richterrecht statt Reformen

Britta Schönborn Das Beklagen ausstehender Reformen in unseren Editorials ist mittlerweile – leider – fast schon eine Tradition. Dringend notwendige und langjährig diskutierte Neuregelungen im Bereich des Abstammungs-, Kindschafts-, Unterhalts- sowie des Verfahrensrechts bleiben weiter unerledigt. Die Rechtsprechung muss entsprechende Lücken füllen: So hat der BGH z.B. durch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381.mehr