Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Vollstreckungshindernisse

Rz. 127 Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet (§ 27 InsO), sind Einzelzwangsvollstreckungen in das schuldnerische Vermögen unzulässig (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Zwangssicherungshypothek kann im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, der Gläubiger muss seine titulierte Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei ist nicht entscheidend, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Arresthypothek / H. Eintragungshindernisse

Rz. 23 Steht dem Antrag auf Eintragung ein Hindernis entgegen, muss das Grundbuchgericht wie folgt unterscheiden: Handelt es sich um ein vollstreckungsrechtliches Hindernis, kann das Grundbuchgericht eine nicht rangwahrende Zwischenverfügung nach § 139 ZPO erlassen, der Gläubiger muss dann dafür Sorge tragen, dass das Hindernis innerhalb der Monatsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.4 Hinzuziehung von Sachverständigen

Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2021 ist in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass zur Beurteilung der Einführung und Anwendung von KI das Hinzuziehen eines Sachverständigen erforderlich ist, da die technische und datenschutzrechtliche Komplexität von KI-Systemen oft fachkundige Unterstützung erfordert. Die Regelung befreit den Betriebsrat jedo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / a) Sonstige Rechnungen

Rechnungen, die nicht in einem strukturierten, sondern in einem anderen elektronischen Format bzw. in Papierform übermittelt werden, bezeichnet das Gesetz in § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG als "sonstige Rechnung". Dazu zählt nach der neuen Gesetzesfassung auch der Versand von Rechnungen per E-Mail, bei dem der Rechnungsaussteller die eigentliche Rechnung als PDF-Anhang beifügt. Obwo...mehr

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Fragen und Antworten zur gl... / Internationale Unternehmensbesteuerung ist ja ein ziemlich abstraktes Thema. Was wird ganz konkret geändert?

Es geht um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Diese Reform umfasst "zwei Säulen": Die "Säule 1" sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten e...mehr

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Fragen und Antworten zur gl... / Welche Lösungsschritte gab es bei der Mindestbesteuerung?

Am 1. Juli 2021 haben die Mitglieder des sogenannten Inclusive Framework on BEPS, dem zuständigen Gremium bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD), eine breite internationale Grundsatzeinigung auf die Eckpfeiler der Reform erzielt. Am 9./10. Juli 2021 haben in Venedig die Finanzminis...mehr

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Fragen und Antworten zur gl... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu einer der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.58 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten nach Kapitel Xa der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 (Nr. 41b)

Rz. 67 Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 übermittelt der Mitgliedstaat der Ansässigkeit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, die die Steuerbefreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gewähren, auf elektronischem Wege diesbezügliche Informationen. Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 bestätigt der Mitgliedstaat, der die Steuerbefreiung gewährt, den zuständigen Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 14 BetrVG regelt die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl und die Grundlinien für Wahlvorschläge, soweit beides nicht speziell für das vereinfachte Wahlverfahren in § 14a BetrVG normiert ist. Die Vorschrift gilt auch für die Wahl der Bordvertretung und mit den Abweichungen des § 116 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG auch für den Seebetriebsrat. Auf die Bildung des Gesamtbetrieb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drs. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwei P...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / IV. Vorschlag: Reform

In Betracht gezogen wird – dies ergibt sich aus dem LTO-Artikel – auch eine notwendige Reform. Als langjähriger Autor und "Fachmann" auf diesem Gebiet möchte ich eines anmerken. Die letzte grundlegende Reform fand 2014 statt. Seither haben sich die allermeisten Probleme erübrigt – was sich nicht zuletzt durch die stark sinkende Zahl an zu entscheidenden und veröffentlichten ...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / a) Sperrwirkung eines laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, § 1594 Abs. 5 BGB-E

Der Reformvorschlag sieht zunächst in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes, die nach Einleitung eines Verfahrens zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes erfolgt, während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens nicht wirksam werden kann (Sperrwirkung). Anerkennungen sind in dieser Zeit schwebend unwirksam. Di...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / b) Ausweitung des Statuswechsels durch Anerkennung (sog. Dreier-Erklärung), § 1595a BGB-E

Ergänzungen sieht der RegE auch für die geltende und kritisch zu betrachtende Regelung des § 1599 Abs. 2 BGB (scheidungsakzessorischer Statuswechsel) vor.[62] Die Bestimmung soll durch einen neuen § 1595a BGB-E vollständig ersetzt werden. Fortan soll unabhängig von der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ein Statuswechsel vom Ehegatten der Mutter auf einen die Vaterschaf...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / Einführung

Denkt[1] man an das Voranschreiten der Reformbemühungen im erheblich reformbedürftigen Abstammungsrecht,[2] ist der Begriff des "Wettlaufs" nicht das Erste, was einem in den Sinn kommt.[3] Zwar ist die Reform seit Jahren gründlich vorbereitet,[4] die Politik schafft es allerdings nicht, den notwendigen politischen Willen zu bilden und in Gesetzesform zu gießen.[5] Die aktuel...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / II. Inhalt und Würdigung des aktuellen Regierungsentwurfs

Der aktuelle Regierungsentwurf konzentriert sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der vorstehend dargestellten Vorgaben des BVerfG,[23] auch wenn sicherlich eine große, das gesamte Abstammungsrecht betrachtende Reform wünschenswert gewesen wäre.[24] Im Detail finden sich gleichwohl kleinere Änderungsvorschläge, die über die eigentliche Konstellation der Verhinderung eines "...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / cc) Integration einer konkret-individuellen Kindeswohlprüfung, § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E

Auch bei Eingreifen der Ausschlussgründe in Nr. 1–4 ist der Anfechtungserfolg des genetischen, nicht rechtlichen Vaters bei minderjährigem Kind nicht automatisch gewährleistet. Der Entwurf will nämlich, wie schon der RefE, eine Kindeswohlprüfung anschließen. Gem. § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E sollen die Ausschlussgründe der Nr. 1–4 dann nicht gelten, wenn der Fortbestand der Vate...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / II. Güterrecht und Nebengüterrecht

1. Es sollte im Rahmen der bevorstehenden EuGüVO-Reform klargestellt werden, dass Art. 25 (Schriftformerfordernis) für die Ehegatteninnengesellschaft und den familienrechtlichen Kooperationsvertrag nicht gilt (AK 16). 2. Der Gesetzgeber sollte das Nebengüterrecht im Rahmen eines allgemeinen Billigkeitsausgleichs für erbrachte Arbeitsleistungen und Vermögensbeiträge regeln. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Beratungshilfe... / II. Auseinandersetzung

Dramatische Worte – betrachtet man diesen Ausblick auf das Gutachten. Folglich kann man dessen Ergebnis vorwegnehmen. Lästige und komplizierte Formulare, Gängeleien und die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung werden dabei dargelegt und bisweilen als hohe Hürden bezeichnet. Bei allem Respekt an dieser Stelle: PKH- und Beratungshilfe-Formulare sind seit 2014 in identisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Viel Neues in 2026

Das Jahr 2026 bringt uns nicht nur die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, sondern auch eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die großen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit haben. Die relevantesten Neuerungen sind sicherlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 EUR und die Anhebung des Beschwerdewertes für Berufunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Wie im Betreuungsrecht in § 1817 Abs. 4 BGB sollte auch im Vormundschaftsrecht die Möglichkeit geschaffen werden, vorsorglich einen Verhinderungsvormund zu bestellen (AK 5). 2. In § 59 SGB VIII sollte eine Befugnis des Jugendamts zur Beurkundung von Sorgerechtsvollmachten verankert werden (AK 5). 3. Soweit der Gesetzgeber bei einer Reform des Kindschaftsrechts Fallgruppen o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2026, Beratungshilfe... / I. LTO-Artikel

LTO berichtete in der Ausgabe vom 9.12.2025 über einen befürchteten erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Auf einer Konferenz in Hannover habe die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem unter dem Motto "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" diskutiert. Dort ging es laut Artikel auch um den erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Eingel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 2.1 Beschädigung

Es bedarf keiner besonderen Problematisierung, dass ein Wohnungseigentümer im Fall der Beschädigung des Sondereigentums eines anderen Wohnungseigentümers diesem gegenüber haftet. Von praxisrelevanter Bedeutung ist in diesen Fällen aber, wie sich der geschädigte Wohnungseigentümer im Fall der Verwirklichung eines versicherten Risikos zu verhalten hat. Praxis-Beispiel Der gepla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffnungsklausel / 3.3.1 Grundsätze

Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln bedürfen nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG der Eintragung in das Grundbuch, um gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern zu wirken. Hieraus ergibt sich, dass es – wie bei Vereinbarungen – einer Grundbucheintragung nicht zwingend bedarf. Wie bei den lediglich schuldrechtlichen Vereinbarungen auch, verlieren aber im Fall ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Rn. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bereits im Jahre 2008 wurde § 335 durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2586ff., zuletzt reformiert durch Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist.[1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. KonTraG

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Verbesserung der Möglichkeiten zum Aktienrückerwerb erfolgte durch KonTraG, das am 05.03.1998 verabschiedet worden ist (vgl. BR-Drs. 203/98). Mit dieser Reform wurde das deutsche Recht zum Aktienrückerwerb weiter an die maßgebliche EG-R (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 12) angepasst (vgl. RefE zum KonTraG, ZIP 1996, S. 2129 (2130)). Der durch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte und Konzeption des § 258 AktG

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht der Sonderprüfung gemäß den §§ 258ff. AktG wurde i. R.d. Neufassung des Aktienrechts im Jahre 1965 erstmals in das AktG eingefügt, um die Durchsetzung der mit der Reform des Aktienrechts verfolgten Zielsetzungen sicherzustellen. Welchen Interessen das neue AktG gerecht werden sollte, war zunächst umstritten. Insbesondere musste ents...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 4.1 Entwicklung seit Inkrafttreten der Reform

Seit der Einführung der Reform zur Vermögensabschöpfung haben sich die Handhabung und die Ergebnisse vor den Gerichten unterschiedlich entwickelt. Die Reform zielte darauf ab, die Vermögensabschöpfungen effektiver und umfassender zu gestalten, und brachte bedeutende Änderungen mit sich. Seit Inkrafttreten der Reform haben die Gerichte signifikant mehr Einziehungsentscheidunge...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 1 Vermögensabschöpfung: Definition und Begrifflichkeiten

Der Grundsatz "Verbrechen dürfen sich nicht lohnen" wurde durch die umfassende Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 nachhaltig gestärkt. Ziel dieser Reform war es, die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte zu erleichtern und Opfern von Straftaten schneller Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Unter Vermögensabschöpfung versteht man heute die in den §§ 73 bi...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.1 Bestimmung des erlangten Vermögensvorteils nach dem "Bruttoprinzip"

Bei der Bemessung der Vermögensabschöpfung folgt das Gericht dem sogenannten "Bruttoprinzip". Das Prinzip, welches 1992 eingeführt und durch eine Reform präzisiert wurde, besagt, dass sämtliche Vermögenswerte abgeschöpft werden können, die dem Täter durch die Verwirklichung der Straftat in irgendeiner Phase zugeflossen sind. Die Reform brachte Klarheit darüber, wie der erlan...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.2 Korruption

Die Reform des Vermögensabschöpfungsrechts wirkt sich in der Praxis insbesondere auch auf Korruptionssachverhalte aus. Die Bestechung ist eine der häufigsten Straftaten in Unternehmen. Häufig erhalten Unternehmen durch eine Bestechungstat einen Auftrag, durch den für das Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Insbesondere in diesen Konstellationen stellt die Best...mehr