Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Jugend- und Auszubildendenv... / Zusammenfassung

Überblick Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von den Jugendlichen und den Auszubildenden eines Betriebs gewählt. Sie nimmt die besonderen Belange dieser Personengruppe wahr. Ähnlich wie beim Betriebsrat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vertretungen auf betrieblicher (JAV, §§ 60–70 BetrVG), auf Unternehmens- (Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung,...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungen

Appelt/Ertl, E-Rechnung als Prüfungsnachweis – Mögliche Auswirkungen auf die Planung der Abschlussprüfung und den Prozess "Einkauf" aus Sicht des Abschlussprüfers, BC 10/2025, S. 448; Baumgartner/Holle, Rechnung und Vorsteuerabzug in der Praxis – Häufige Fehlerquellen und sichere Gestaltungen, BBK 18/2025, S. 817; Lamprecht, Neues und Ergänzendes zur E-Rechnung und den GoBD ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.26 Deutscher Corporate Governance Kodex

Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I), DB 49/2025, S. 3027; Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil II), DB 50/2025, S. 3094; Lai, Herausforderungen einer risikoorientierten Compliance-Governance – Ein umfassendes GRC-...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Zwirner/Busch/Schöffel, Marktkapitalisierung versus Buchwert des Eigenkapitals – Anmerkungen zur Buchwert-Marktwert-Lücke 2024 in der Praxis und Implikationen für den Goodwill, KoR 2/2026, S. 62; Babbel, Praxis...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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zfs 05/2026, Führerschein-Reform 2026 - Fortschritt mit Risiken?

Die jüngst beschlossenen Reformen der Führerscheinausbildung markieren einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Verkehrspolitik. Unter dem Leitgedanken, die Ausbildung kostengünstiger, flexibler und moderner zu gestalten, hat die Verkehrsministerkonferenz eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, die den Erwerb des Führerscheins für viele Menschen erleichtern sollen. Ein z...mehr

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Einführung BewG / F. Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) vom 26.11.2019

I. Vorgeschichte Rz. 453 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Des...mehr

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Einführung BewG / III. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 376 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (GrStRefUG) v. 16.7.2021[2] sind u.a. die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG enthaltenen §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 geändert bzw. e...mehr

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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 439 [Autor/Stand] Zu den Änderungen und Ergänzungen der §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 BewG durch Art. 1 GrStRefUG v. 16.7.2021[2] vgl. schon Rz. 376 f.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / Schrifttum:

Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellungnahme zu ...mehr

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FF 05/2026, Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt

Pressemitteilung Nr. 285 Heute im Bundestag vom 13.4.2026 Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten s...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist in dieser Fassung z...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10 Literatur

Rn 99 Altmeppen, Probleme der Konkursverschleppungshaftung, ZIP 1997, 1173; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Beratern ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7 Aufsatzliteratur

Rn 23 Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antraglose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, NZI 2019, 103 ff.; Beck, Perspektiven eines Konzerninsolvenzrechts, DZWIR 2014, 381 ff.; Birnbreier, Begründung und Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands – §§ 3a bis 3d InsO n.F., NZI-Beil. 2018, 11 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich kein klares Förderziel ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten "... im Wege der Feinjustierung über die grundsteuerliche Belastung in den Kategorien ‚unbebaute Grundstücke‘, ‚Wohngrundstücke‘ und ‚Nichtwohngru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Abga...mehr

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Einführung BewG / i) Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 10.12.2001

Rz. 158 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.12.2001[2] wurde die in § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des JStG 1997[3] statuierte Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 für die Feststellung der Grundbesitzwerte über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert. Rz. 159 [Autor/Stand] Vorherige Bemühungen um eine grundlegend...mehr

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Einführung BewG / VI. Nach Erlass des GrStRefG v. 26.11.2019 realisierte wesentliche Änderungen des BewG, soweit diese die Wertermittlung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer betreffen

1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020 Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung u...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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Einführung BewG / VII. Die aktuelle Rechtslage zur Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern

1. Vorbemerkung Rz. 593 [Autor/Stand] Wie schon früher ausgeführt (vgl. oben, Rz. 484 f.), haben die Bundesländer auf der Grundlage der ihnen nunmehr im GG (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Gesetzgebungskompetenz die Wahl, entweder das "Bundesmodell" (vgl. oben, Rz. 486 ff.) vollständig zu übernehmen oder aber ein eigenes Regelungsgef...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen dazu enthält, für welche Bereiche Einheitswerte zu ermitteln sind...mehr

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Einführung BewG / 12. Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Rz. 766 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler (s. LGrStG Rh.-Pf. Rz. 1 ff. ) verwiesen. Rz. 767 [Autor/Stand] Das Land Rheinland-Pfalz hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz (GrStHsG RP) v. 25.2.2025[3] ist den Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit Wirkung zum...mehr

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Einführung BewG / 16. Rechtslage in Schleswig-Holstein

Rz. 821 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. LGrStG Schl.-Holst. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 822 [Autor/Stand] Das Land Schleswig-Holstein hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Rz. 823 [Autor/Stand] Mit dem Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetz (SH GrStHsG) v. 15.10.2024[4] ist den Gemeinden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 17 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des G...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 22.10.2014

Rz. 464 [Autor/Stand] Nachdem auch die erwähnten "Appellentscheidungen" des BFH (vgl. oben, Rz. 455 ff.) den Gesetzgeber nicht zu einem Tätigwerden zu bewegen vermochten, rief der II. Senat des BFH in drei Vorlagebeschlüssen[2] das BVerfG an. In seinem Leitbeschluss v. 22.10.2014 – II R 16/13 [3] hielt er die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abweichende landesgesetzliche Regelungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Von der mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG [3] geschaffenen Länderöffnungsklausel haben einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) punktuell, andere wiederum sehr weitreichend (eigene "Grundsteuermodelle" wie z. B. Bayern und Niedersachsen) Gebrauch gemach...mehr

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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020

Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und für das mit dem Erbbaure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Änderungen durch die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021

Rz. 554 [Autor/Stand] Mit Art. 1 der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021[2] sind zum Zweck einer realitäts- und relationsgerechten Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für die Grundsteuerfestsetzung die aktualisierten Bewertungsfaktoren und Zuschläge der unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zur Ermittlung der ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 5. Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024

Rz. 562 [Autor/Stand] Durch Art. 31 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes v. 23.10.2024[2] sind die Sätze 1 und 3 des § 228 Abs. 2 BewG geändert worden. Im neuen Satz 1 wird festgelegt, dass nicht für jeden einzelnen Änderungsgrund eine eigenständige Anzeige an das Finanzamt zu übersenden ist, sondern dass alle in einem Jahr eingetretenen Änderungstatbestände in einer An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Vorbemerkung

Rz. 593 [Autor/Stand] Wie schon früher ausgeführt (vgl. oben, Rz. 484 f.), haben die Bundesländer auf der Grundlage der ihnen nunmehr im GG (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Gesetzgebungskompetenz die Wahl, entweder das "Bundesmodell" (vgl. oben, Rz. 486 ff.) vollständig zu übernehmen oder aber ein eigenes Regelungsgefüge zur Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 5. Rechtslage in Brandenburg

Rz. 657 [Autor/Stand] Das Land Brandenburg hat die bundesrechtlichen Vorschriften des GrStRefG v. 26.11.2019[2] in vollem Umfang übernommen und dementsprechend – jedenfalls bislang – von der den Bundesländern durch die "Länderöffnungsklausel" (vgl. Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Befugnis zur Schaffung vom Bundesmodell abweichender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 9. Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern

Rz. 716 [Autor/Stand] Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die bundesrechtlichen Vorschriften des GrStRefG v. 26.11.2019[2] vollständig übernommen und dementsprechend – jedenfalls bislang – von der den Bundesländern durch die "Länderöffnungsklausel" (vgl. Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Befugnis zur Schaffung vom Bundesmodell abweich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 11. Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

Rz. 753 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler (s. LGrStG NRW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 754 [Autor/Stand] Das Land Nordrhein-Westfalen hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Mit dem Nordrhein-Westfälischen Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) v. 5.7.2024[3] ist den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen allerdin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 15. Rechtslage in Sachsen-Anhalt

Rz. 809 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. LGrStG Sa.-Anh. Rz. 1 ff.) verwiesen. Das Land Sachsen-Anhalt hat (auch in Bezug auf den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Rz. 810 [Autor/Stand] Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt (GrStHsG LSa) v. 1.11.2024[3] ist den Gemeinden in Sachsen-Anhalt allerdings ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 13. Rechtslage im Saarland

Rz. 780 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Krause (s. LGrStG Saarl. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 781 [Autor/Stand] Das Saarland hat (auch in Bezug auf den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Mit dem Saarländischen Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) v. 15.9.2021[3] ist es vom Bundesmodell lediglich insoweit abgewichen, als es für W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 17. Rechtslage in Thüringen

Rz. 835 [Autor/Stand] Das Land Thüringen hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen, und zwar zunächst ohne auch nur punktuell von seiner durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG geschaffenen Abweichungskompetenz Gebrauch zu machen. Rz. 836 [Autor/Stand] Mittlerweile ist indessen in der Landesregierung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Einheitswerte nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden und sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe keinen Einfluss auf die Wertfeststellung haben dürfen. Lediglich bei Übergangsregelungen der obersten Finanzbehörden der Länder soll eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorgenommen werden. Rz. 2 [Autor/Sta...mehr

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Einführung BewG / 2. Änderungen durch das Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021

Rz. 551 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] sind verschiedene Vorschriften im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG geändert worden. In § 253 Abs. 2 BewG ist klargestellt worden, dass im Rahmen der Ermittlung der Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt maßgeblich ist. Das gilt na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 4. Rechtslage in Berlin

Rz. 643 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. s. LGrStG Berlin Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 644 [Autor/Stand] Berlin hat (grundsätzlich auch für den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Mit dem Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (Bln GrStMG) v. 27.6.2024[3] ist Berlin allerdings vom Bundesmodell – begrenzt auf die Grund...mehr