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Mutterschutz / 1 Einleitung

Sandra Kunert
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Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft und in der Zeit danach.

Das Mutterschutzgesetz trat 1952 in Kraft und wurde seitdem regelmäßig angepasst. Angesichts der Veränderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist im Jahr 2018 eine neue Fassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Die Reform des Mutterschutzgesetzes sollte den Gesundheitsschutz schwangerer und stillender Frauen mit ihrem Recht auf selbstbestimmte Erwerbstätigkeit in Einklang bringen. Dazu wurden Gefährdungen in der modernen Arbeitswelt klarer definiert und die Pflichten der Arbeitgeber präziser formuliert. Ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau wurde für alle Frauen während Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit sichergestellt, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit. Der Schutzbereich wurde auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitet. Zudem wurde das Gesetz verständlicher strukturiert, die Verordnung zum Mutterschutz integriert und ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet, der praxisnahe Empfehlungen erarbeitet. Die Reform war nicht zuletzt deshalb erforderlich geworden, um sicherzustellen, dass das Mutterschutzgesetz im Einklang mit den Vorgaben des Unionsrechts steht, insbesondere in Bezug auf den Anwendungsbereich, den Gesundheitsschutz und den Kündigungsschutz.

 
Hinweis

Das Gesetz von 2018 betont noch stärker die Pflicht der Arbeitgeber, schwangere und stillende Frauen weiterhin zu beschäftigen, sofern keine unzumutbare Gefährdun...

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