Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BFH in den vergangenen Jahren, insbesondere in 3 Urteilen v...mehr
mehr
Rz. 1 Die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 1 ErbStG regelt eine Zahlungserleichterung für bestimmte Erwerbsgegenstände. Ursprünglich gewährte § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. für den Erwerber von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen die Möglichkeit der Steuerstundung, sofern die sofortige Fälligkeit der durch den Erwerb verwirklichten Erbschaft- oder Schen...mehr
Rz. 35 Im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Stundungsmöglichkeit durch die Einführung des § 28 Abs. 3 ErbStG auf den Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundvermögen erweitert. Hintergrund der Neuregelung sind die nach der Reform der bewertungsrechtlichen Vorschriften am gemeinen Wert ausgerichtete...mehr
Rz. 5 § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG normiert bestimmte Freibeträge für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände, die nach ihrer Höhe von der jeweiligen Steuerklasse des Erwerbers abhängig sind. Personen der Steuerklasse I – d. h. insbesondere Ehegatten, Kinder und Enkelkinder – können nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG...mehr
Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr
Rz. 47 Bis zur Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 wurden erbrechtliche Auflagen[2], die der Person des Begünstigten keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Beschwerten einräumen, stets als Erwerb vom Erblasser besteuert.[3] Seither stehen auch beim Tod des Beschwerten fällige Auflagen der Nacherbschaft gleich, womit sie – wie bisher...mehr
Rz. 1 § 6 ErbStG entspricht im Wesentlichen der Vorgängerregelung des § 7 Abs. 1–3 ErbStG 1959. Die Vorschrift ergänzt die Tatbestände der steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und normiert für den Fall eines Erwerbs aufgrund einer vom Erblasser angeordneten Vor- und Nacherbfolge [1] bzw. eines Nachvermächtnisses oder eines mit dem Tod des Bes...mehr
Rz. 1 § 4 ErbStG regelt die Besteuerungsfolgen des Sonderfalls der sog. fortgesetzten Gütergemeinschaft i. S. d. §§ 1483 ff. BGB und ist angesichts der geringen Verbreitung des Güterstands der Gütergemeinschaft von einer sehr eingeschränkten praktischen Bedeutung. Da sich der Erwerb von Anteilen am Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sowohl im Fall des Versterben...mehr
Rz. 42 Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse den Nacherbschaften gleich – seit der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt dies ergänzend auch für Auflagen, die beim Tod des Beschwerten fällig werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war bereits im Rahmen des Entwurfs d...mehr
Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr
Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr
Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr
Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr
Rz. 7 Nach der Systematik des ErbStG verwirklichen sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zeitlich aufeinanderfolgend durch den jeweiligen Erbanfall einen Erwerb von Todes wegen i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[1] In der Konsequenz unterliegen beide Erwerbe für sich der Erbschaftsbesteuerung, was nicht nur zu einer getrennten Beurteilung der Vor- und der Nacherbschaft zwi...mehr
Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr
Rz. 7 Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft[1] war nach der Rspr. des BFH nicht verfassungsrechtlich geboten.[2] Dieser Auffassung hat der Erste Senat des BVerfG mit Beschluss vom 21.7.2010[3] sehr eindeutig widersprochen: § 16 Abs. 1, § 17, § 15 Abs. 1 und § 19 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1997[4] waren nach Auffassung de...mehr
Rz. 55 § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG stellte bis zum 31.12.2008 den steuerpflichtigen Erwerb bis zu einer Höhe von 5.200 EUR steuerfrei, sofern er einer Person anfiel, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hatte, und das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen war – im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom...mehr
Rz. 38 Im Konzernlagebericht sind nach DRS 20.53 der Geschäftsverlauf (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und die Lage des Konzerns darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen, wobei auch auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen einzugehen ist. Rz. 39 Zu den Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehören u. a. Angaben zur konj...mehr
Hier verweisen die Materialien auf § 75 BetrVG. Erfasst werden laut Begründung homosexuelle Männer und Frauen, bisexuelle, transsexuelle[1] oder zwischengeschlechtliche Menschen.[2] Sexuelle Identität bezeichnet danach anders als das Merkmal "Geschlecht" die Präferenz bei der sexuellen Objektwahl ("sexuelle Ausrichtung", i. S. d. RL 2000/78/EG).mehr
Rz. 424 Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 UStG wurde durch das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft v. 2.8.1994[1] geändert. Die Änderung wurde erforderlich aufgrund von Beschlüssen der Agrarminister der EG zur Reform der gemeinsamen Agrarpo...mehr
• 2018 Altgesellschafter / Neugesellschafter / Mittelbarer Gesellschafter / Anzeigepflicht / Feststellung / Vertrauensschutz / Verbindliche Auskunft / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 17 GrEStG / § 19 GrEStG / § 89 AO Nach Auffassung des FG Düsseldorf in seiner Entscheidung v. 29.3.2017, 7 K 439/10 GE (Az. des BFH: II R 18/17) kann Altgesellschafter nur der unmittelbar beteiligte, nich...mehr
• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr
• 2019 Gewinnerfassungsquote / § 13a EStG Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG wird seit ihrem Bestehen wegen ihrer geringen Gewinnerfassungsquote kritisiert. Es stellt sich die Frage, ob sich dies durch die Reform von § 13a EStG zum Wirtschaftsjahr 2015/2016 grundlegend geändert hat. Dies ist zu verneinen. Ursächlich hierfür ist der pauschalierte Grundbetrag i. V. m. dem Tie...mehr
Müller, Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vermietungstätigkeit - Zugleich eine Einordnung des BMF-Schreibens vom 16.11.2020, UR 2021, 7; Wischott/Graessner, Neue Ländererlasse zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel - Endlich grünes Licht für konzerninterne Umstrukturierungen?, NWB 2021, 18; Viskorf, Wann "gehört" einer Gesellschaft ein Grundstück? – Grenzen der Zurechnung...mehr
• 2018 Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit ausländischer Körperschaften / Spendenabzug an eine ausländische gemeinnützige Körperschaft / Erbschaften bzw. Schenkungen an ausländische gemeinnützige Körperschaften / § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG / § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG / § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2c KStG / § 9 Nr. 5 Satz 2c GewStG / § 51 Abs. 2 AO / § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. ...mehr
Strüder, Anwendung des § 8b KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften - Anmerkungen zu dem BMF-Schreiben v. 5.10.2020 (FR 2020, 1066), FR 2021, 28; Levedag, Zum Umgang mit Substanzverlusten aus privaten Gesellschafterdarlehen natürlicher Personen an Kapitalgesellschaften - Betrachtung der aktuellen Rechtslage und Ausblick auf mögliche Änderungen durch das JStG 2020, G...mehr
Orth, Mittelzuwendung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO und zeitnahe Mittelverwendung, BB 2022, 23; Bärsch/Schneider, Der neue Substanztest zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung in EU-/EWR-Fällen, DB 2022, 81; Gerhards/Seibt-Pfitzner, Widerruf der Umsatzsteueroption bei Grundstückslieferungen möglich – Anmerkungen zum Beschluss des BFH v. 2.7.2021 – XI R 22/19, DStR 2022, 77; Dettmei...mehr
• 2018 Doppelbesteuerung bei Alterseinkünften / § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Die Übergangsregelung hinsichtlich der Besteuerung von Altersrenten und der Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen ist verfassungsgemäß. Es darf allerdings in keinem Fall zu einer Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersrenten kommen. Maßgebend hierfür...mehr
• 2018 Erweiterte Kürzung / Veräußerung des letzten Grundstücks / § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG Fraglich ist, wie die Veräußerung des letzten, im Betriebsvermögen verbliebenen Grundstücks einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG so gestaltet werden kann, dass die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG erhalten bleibt. Problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass ...mehr
• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr
• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr
• 2018 Vermögensabschöpfung und Verlängerung der Festsetzungsverjährung / § 171 Abs. 7 AO / § 76b StGB / § 73e StGB Nach § 76b StGB verjährt die Möglichkeit der Anordnung der Einziehung des Taterfolgs bzw. des Werts des Tatertrags in 30 Jahren. Die Anordnung der Einziehung ist nach § 73e StGB ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr d...mehr
• 2020 Gemeinnützige Empfängerkörperschaften als Hilfspersonen / § 57 Abs. 1 Satz 2 AO / § 58 Nr. 2 AO Die Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Dabei kann die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke auch durch Hilfspersonen erfolgen mit der Folge, dass eine gemeinnützige Körperschaft auch Hilfsperson einer anderen gemein...mehr
• 2018 Einheits-GmbH & Co. KG / Gewerbliche Prägung / § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG Bei der GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft werden die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH von der GmbH & Co. KG gehalten. Folge ist eine automatischen Verzahnung zwischen KG und GmbH. Vorteile sind die Möglichkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft oder die Nichtanwendung von § ...mehr
Thiele/Jansen, Bilanzierung von Software beim Anwender – Handels- und steuerrechtliche Aspekte vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens v. 26.2.2021, NWB 2022, 29; Kreutzer/Lerbs, Keine erste Tätigkeitsstätte trotz Zuordnung? – Handlungsempfehlungen und Tipps aufgrund aktueller BFH-Rechtsprechung, NWB 2022, 22; Moskat/Schaar, Kryptokunst – eine steuerliche Einordnung, BB 2022, 2...mehr
Im Rahmen der GrESt-Reform wurde für Kapitalgesellschaften eine dem § 1 Abs. 2 a GrEStG entsprechende Norm eingeführt. 1. Zum Tatbestand Fiktion einer Grundstücksübereinung: Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der A...mehr
Verschärfte Ergänzungstatbestände: Verfügen Kapitalgesellschaften im Inland über Grundbesitz, kann die Anteilsübertragung oder der Gesellschafterwechsel zu Grunderwerbsteuer (GrESt) führen. Zu prüfen sind hier die Ergänzungstatbestände nach § 1 Abs. 2 b GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG und § 1 Abs. 3 a GrEStG. Die Steuertatbestände sind dabei durch die zum 1.7.2021 in Kraft getretene G...mehr
Auseinanderfallen der Rechtsgeschäfte: In der Regel fallen beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts und die eigentliche Abtretung wegen der durch die Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Abtretung auseinander. Doppelte GrESt? Werden 90 % der Anteile oder mehr übertragen, droht nach Inkrafttreten der GrESt-Reform ggf. das Entstehe...mehr
Mit Wirkung ab dem Jahr 2004 wurden die bis dahin unterschiedlichen Regelungen für inländische und ausländische Fonds (KAGG und AuslInvestmG) durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) vereinheitlicht. Bei Investmentfonds erfolgte in den Jahren bis einschließlich 2017 eine Unterscheidungzwischen Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds . Spezial-Investmentfonds sin...mehr
Das Gesetz zum Erschweren missbräuchlicher Abmahnungen und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist teilweise zum 2.12.2020 in Kraft getreten. Erst seit dem 1.12.2021 gilt aber die Einschränkung bei Aktivlegitimation von Wirtschaftsverbänden für UWG-Klagen. Die Übergangsfrist sollte es Verbänden ermöglichen, sich in Listen für qualifizierten Wirtschaftsverbände eintragen zu l...mehr
Zum 1.8.2022 sind umfassende Neuregelungen für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater in Kraft getreten. Besonders umfassend sind die neuen Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften, in denen die Zusammenarbeit verschiedener (freier) Berufsgruppen zukünftig weitreichender möglich sein wird als bisher, in Bezug auf die klarer gefassten Regelungen zu anwaltlichen Int...mehr
Zusammenfassung Die Änderungen: 1. Im Betreuungsrecht wurde das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. 2. Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich. 3. Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden der Rechte der Kinder deutlich gestärkt. 4. Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern wu...mehr
Rz. 4 § 1896 Abs. 3 BGB a.F. ist in § 1815 Abs. 3 BGB aufgegangen. Es handelt sich um den Aufgabenbereich Kontrolle des Bevollmächtigten. Danach ist es dem Kontrollbetreuer möglich, die Rechte des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten geltend zu machen.[2] Hierzu zählt auch der Widerruf der Vollmacht.[3] Nach altem Recht musste die Befugnis, Vollmachten zu widerrufen, ...mehr
Weitere Produkte zum Thema: