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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2017-2025 / Berufsausbildungsförderung

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
BAföG

Die Regeln zur Berufsausbildungsförderungen sollen reformiert werden. Kernpunkte sind eine Anhebung der Bedarfssätze um 5 % im Jahr 2019 und um weitere 2 % im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz soll von derzeit 735 EUR monatlich auf 861 EUR im Jahr 2020 steigen. Darin enthalten ist der erhöhte Wohnzuschlag mit 325 EUR. Auch die Einkommensfreibeträge sollen angehoben werden um 3 % in 2020 und um 6 % in 2021; ebenso der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden. Der Vermögensfreibetrag soll ab 2020 auf 8.200 EUR steigen. Ferner ist vorgesehen, dass beim BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung der kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt wird. Zudem ist eine Darlehensdeckelung geplant – spätestens nach 20 Jahren soll die Restschuld erlassen werden, wenn eine Tilgung bis dahin trotz nachweisbaren Bemühens nicht möglich war.

Der Bundesrat hat weitere Verbesserungen angeregt. So soll bei einer künftigen Reform die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die Preis- und Einkommensentwicklung gekoppelt werden. Die Förderung soll für Teilzeitausbildungen und für alle Modelle der Studienorientierung geöffnet werden. Auch sei die Altersgrenze nicht mehr zeitgemäß, sowie eine längere BAföG-Förderung bei Behinderung, Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft sinnvoll.
Tag nach Verkündung des Gesetzes mit schrittweiser Umsetzung ab 1.8.2019, 1.9.2019, 1.8.2020 bzw. 1.8.2021. 26. Gesetz zur Änderung der Berufsausbildungsförderung (26. BAföGÄndG) vom 8.7.2019

Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 1.2.2019.

Erörterung im Bundesrat am 15.3.2019 und im Bundestag am 05.4.2019.

Billigung im Bundesrat am 7.6.2019.

Verkündet am 15.7.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1048
BAföG

Die Berufsausbildungsförde...

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