Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeines

Rz. 5 Für den Auszubildenden wurden im BBiG besondere Schutzbestimmungen normiert. Auszubildender ist danach, wer von einem Ausbildenden eingestellt wird, um in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung, welche die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Ferti...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016 (BR-Drucks. 320/16)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9.6.2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Verjährung

Rz. 430 Der Grundanspruch auf die Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen, das sog. "Rentenstammrecht", unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist und verjährt somit gem. § 195 BGB nach 30 Jahren (BAG v. 27.2.1990 – 3 AZR 213/88, NZA 1990, 689; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 18a Rn 3). Die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Zusagen auf einmalige Kap...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschluss des Bundesrates v. 22.4.2016 (BR-Drucks. 119/16(B)) – Auszug –

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / II. Datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen

Rz. 17 Vom BDSG abweichende Betriebsvereinbarungen sind auch nach der Reform 2018 möglich, allerdings durch das Schutzniveau der DSGVO in ihrem Anwendungsbereich streng limitiert. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Datenschutzgrundsätze (Art. 5 DSGVO) zu beachten, der Arbeitgeber hat auch den umfangreichen Aufklärungs- und Informationspflichten der Art. 12 ff. DSGVO nachzu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungen für den Fall der Invalidität

Rz. 13 Das Arbeitsrecht kennt keinen eigenständigen Begriff der Invalidität. Daher wird dieser Begriff auch im Arbeitsrecht regelmäßig i.S.d. sozialversicherungsrechtlichen Definition verstanden und angewandt (BAG v. 19.4.1983 – 3 AZR 4/81, BetrAV 1984, 44 = DB 1983, 2255 = NJW 1983, 2959; BAG v. 24.6.1998 – 3 AZR 288/97, DB 1998, 1969; Reinecke, DB 2010, 2167). Soweit eine ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Betriebsverfassung

Rz. 59 Auszubildende sind Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG (§ 5 BetrVG; siehe BAG v. 6.11.2013 – 7 ABR 76/11, NZA 2014, 678). Unter den Voraussetzungen der §§ 7 und 8 BetrVG besitzen die Auszubildenden das aktive und passive Wahlrecht (zur Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretungen s. § 43 Rdn 930 ff.). Zu beachten sind in diesem Rahmen auch die Sonderregelungen der §§ 96–98 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 und Erbschaftsteuerhinweise 2011

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens hat die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 vom 19.12.2011[2] – ErbStR 2011 – näher erläutert. Ergänzend zu den ErbStR 2011 sind die Erbschaftsteuerhinweise vom 19.12.2011[3] – ErbStH 2011 – ergangen, die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 37. Elternzeit

Rz. 552 Aufgrund der umfassenden Reform des Mutterschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2018 wurden etliche Verweisungen im BEEG auf das MuSchG angepasst. Die Elternzeit ist in den §§ 15–21 BEEG des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt. Der Anspruch auf Elternzeit ist unabhängig von dem sozialrechtlichen Anspruch auf Elterngeld, der in den §§ 1–14 BEEG ger...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen des Finanzausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten v. 11.4.2016 (BR-Drucks. 119/1/16) zur 44. Sitzung des Bundesrates am 22.4.2016 – Auszug –

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunternehmen wie z.B. die Gutehoffnungshütte (1850), Krupp/F. Henschel (1858), S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 8.6.2016 (7. Ausschuss) (BT-Drucks.18/8739) – Auszug –

Rz. 71 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.6.2016 – Auszug –

Rz. 72 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6, 18/8739 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Die Vorschrift des § 23 KSchG ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geändert bzw. ergänzt worden. Durch das frühere arbeitsrechtliche BeschFG v. 25.9.1996 (BGBl I, 1476) wurden die Sätze 2 bis 4 geändert, insb. wurde der Schwellenwert von fünf auf zehn Arbeitnehmer angehoben und geregelt, dass bei der Berechnung des Schwellenwertes Teilzeitkräfte in Abhängigkeit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nebenbeteiligte und Dritte

Rz. 25 [Autor/Stand] Nebenbeteiligte sind grds. die FinB im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (vgl. §§ 402, 407 AO), die Einziehungsbeteiligten (§ 467a Abs. 2 StPO, § 424 Abs. 1 StPO n.F. [2], §§ 73 ff. StGB), an Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands Beteiligte (§ 439 StPO n.F., §§ 73, 74d Abs. 1 Satz 2, Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Das BayGrStG zielt auf eine unbürokratische und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer B ab.[2] Mit diesem Gesetz sollen im Sinne der Verständlichkeit und zur Förderung der Akzeptanz der Regelungen sowohl Fragen der von der Steuerverwaltung ermittelten Bemessungsgrundlage als auch des kommunalen Besteuerungsverfahrens geregelt und in einem Gesetz geb...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Computer

Rz. 695 Nach der BetrVG-Reform 2001 gehören gem. § 40 Abs. 2 BetrVG zu den Sachmitteln auch "Informations- und Kommunikationstechnik". Diese Gesetzesänderung bezieht sich dabei vor allem auf einen PC mit entsprechender Software. Auch diesbezüglich ist jedoch die Erforderlichkeit zu prüfen: Das Verlangen ist nur berechtigt, wenn der Betriebsrat die Ausstattung mit dem PC nebs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Bedeutung der Genossenschaft

Rz. 728 Das Genossenschaftswesen hat in Deutschland eine rd. 150-jährige Tradition und reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenG v. 14.8.2006 (BGBl I v. 18.8.2006, S. 1911 ff.) erhielt das GenG eine grundlegende Reform (vgl. Geschwandtner, in: Dombeck/Geschwandtner/Rohde/Stüber, 2023, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorsitzender

Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). In der betrieblic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Versetzung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 1198 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands und von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass eine der genannten geschützten Personen aus dem Betrieb gedrängt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 164 Mindestwert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr