Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 05/2024, Reform des Abst... / II. Elternschaftsvereinbarungen

Für die rechtsverbindliche Begründung der 2. Elternstelle als Vater- oder Mutterschaft soll künftig eine vor der Zeugung (präkonzeptionell) notariell zu beurkundende Elternschaftsvereinbarung (pEV) ausreichen. Die Bestimmung, wer Elternstelle wird, ist dabei einschränkungslos möglich und soll einer Anerkennung mit Zustimmung sowie gerichtlichen Feststellung aufgrund einer ge...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / IV. Standesamtliche Korrekturen

Durch ein beim Standesamt neu einzurichtendes (Urkunds-)Verfahren soll eine rechtliche Elternschaft des Ehegatten mittels einvernehmlicher Erklärungen ohne gerichtliche Beschlussentscheidung niedrigschwellig beseitigt werden können. Es ist bereits fraglich, ob bei den Standesämtern dafür ausreichende Expertise und Ressourcen bestehen. Wird eine rechtliche Elternstelle darauf...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 3. Umgangsvereinbarungen

Eine Vereinbarung zum Umgang soll künftig zwischen den Eltern, aber auch erweitert auf Dritte, ohne gerichtliche Entscheidung oder protokollierten Vergleich allein durch notarielle Urkunde vollstreckbar werden. Das ist, mit Ausnahme der ohne jede Kindeswohlprüfung vorgesehenen Vollstreckungsklausel, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf auch die Möglichkeit der verbindlichen ...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 1. Sorgerecht der 2. Elternstelle

Anders als nach geltendem Recht soll eine 2. Elternstelle künftig entweder durch präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarung oder durch einseitige Erklärung bei bestehendem gemeinsamem Wohnsitz, nicht also bereits automatisch mit der Statuierung der Elternschaft, mitsorgeberechtigt werden. Der Mutter wird jedoch außerhalb von vorgeburtlichen notariell beurkundeten Vereinbaru...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / I. Ehefrau wird Elternstelle

Der DAV begrüßt das Vorhaben, die Ehefrau der Mutter ebenfalls sogleich als Elternstelle (Mutter) einzurichten. Unabhängig von einer Ehe soll dies auch durch Anerkennung ermöglicht werden und rückwirkend seit der Einführung der "Ehe für alle" im Jahr 2017 erfolgen können. Die Folgen einer Rückwirkung müssen dabei im Hinblick auf Kollisionen und Anfechtungstatbeständen allerd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Einführung

Rn 1 Der Beginn der Reform des Insolvenzrechts reicht viele Jahrzehnte zurück. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl der Anträge auf Eröffnung von Konkursverfahren zu verzeichnen war, andererseits der Anteil der Konkursverfahren, die auch eröffnet wurden, stetig herabsank und seit vielen Jahren bei einer Quote von etwa 25 % verblieben war,[1] des Weiteren die Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 83. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, diese Lieferung enthält zum einen die komplette Neubearbeitung des § 375 AO sowie der verfahrensrechtlichen Tatbestände der § 394 AO (Übergang des Eigentums), § 395 AO (Akteneinsicht der Finanzbehörde), § 401 AO (Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren) und § 402 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Selbständige Einziehung (§ 76a StGB)

Rz. 73 [Autor/Stand] Kann aus tatsächlichen (Verhandlungsunfähigkeit) oder rechtlichen (z.B. Strafklageverbrauch, nicht aber die Verjährung)[2] Gründen keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, scheidet ein subjektives Einziehungsverfahren aus. In diesem Fall kann die StA (§ 435 Abs. 1 StPO) bzw. die selbständig ermittelnde FinB (§ 401 AO) beantragen, die Einzi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Neuregelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rn 37 Unter dem 12.08.2016 hatte es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegeben.[47] Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Dabei sind direkte Schnittstellen zwischen Straf- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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FF 05/2024, Weiterer Reformbedarf für den Gesetzgeber im Familienrecht

David Oertel Noch wartet die Anwaltschaft auf die Umsetzung der verschiedenen, seit langem thematisierten Reformen, da drängt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon zu weiteren Änderungen. Am 9.4.2024 fällte das Bundesverfassungsgericht (1 BVR 2017/21, in diesem Heft S. 206 ff.) eine Entscheidung, die das Familienrecht in Deutschland nachhaltig prägen wird. Mit sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. S. 57 ff.; Harz/Comtesse/Conrad, Drohende Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2019, 2241 ff.; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berichtigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses nach dem 22.7.2021

Rz. 50 [Autor/Stand] Dagegen kommt zugunsten des Steuerpflichtigen eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach RdNr. 10 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] in Betracht, wenn für das zu bewertende Grundstück nach der abschließenden Entscheidung des Finanz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem heutigen § 395 AO entsprechende Vorschrift wurde erst durch das 1. AO-StrafÄndG von 1967 [2] als § 431 RAO in das Gesetz eingefügt.[3] Dies war wegen der Neugestaltung der Rechtsstellung der FinB notwendig geworden. Bis dahin war das FA selbst im Verwaltungsstrafverfahren aktenführende Behörde und hatte im anschließenden staatsanwaltschaftlichen u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Schrifttum zur Einziehung s. Schrifttumsnachweise bei § 375; zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung seit dem 1.7.2017 s. vor § 370 Rz. 1130.2 ff.; vor § 399 Rz. 301 ff.; zur Unternehmensgeldbuße s. vor Rz. 45, 104. Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 90 und 87 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 70, 90, 87). A. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 394 Übergang des Eigentums

Schrifttum: Vgl. zunächst die Schrifttumshinweise zu vor § 375 Rz. 1 sowie vor § 401 Rz. 1. Vgl. ferner Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Achenbach, Polizeiliche Inverwahrnahme und strafprozessuale Veräußerungsverbote, NJW 1982, 2809; Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnhilfe, NStZ 2001, 401; Bittmann, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 233 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzuwenden (vgl. § 26...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Mittlerweile sind die Erläuterungen in den ErbStR 2019 enthalten. Die Auffassung der Finanzverwaltung ergab sich bezüglich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts bislang aus R B 198 ErbStR 2019...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 AO geht auf § 436 RAO[2] zurück, der die vormals bestehende und vom BVerfG vom 6.6.1967[3] als verfassungswidrig und nichtig verworfene Möglichkeit der FinB, selbst in einem Strafbescheid auch auf Einziehung zu erkennen (vgl. § 441 Abs. 3, § 447 RAO), einschränkte, indem nur noch ein Antrag ans Gericht auf "Einziehung einer Sache oder des Wertersatz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Schrifttum: Baum, Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001, NWB Nr. 6 Fach 2, 7839; Baumann, Vorschlag für einen neuen Zollkodex der Gemeinschaften, ZfZ 1991, 215; P. Bender, Die Nichtgestellung im Zollgutversand durch den Warenempfänger als Zollstraftat/-bußtat, ZfZ 1988, 169; P. Bender, Schmuggelprivileg und Zuschlag 97, ZfZ 1997, 110; P. Bender, Neuigkeiten im Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 138 Abs. 4 BewG, der zunächst die Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung enthielt. Mit den für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltenden Neuregelungen der Grundbesitzbewertung ist die Öffnungsklausel durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in § 198 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist am xx.xx.2006 verstorben. Mit Beschl. v. xx.xx.2006 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2 zum Nachlasspfleger, dem die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben übertragen wurde. Die Feststellung der berufsmäßigen Führung des Nachlasspflegschaft unterblieb. Am 17.3.2022 beantragte der Nachlasspfleger die Festsetzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 19 Das Bundeskabinett hat am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetzliche Neuregelung ab 22.7.2021

Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde der Kreis der Personen, die den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führen können, in § 198 Abs. 2 BewG gesetzlich geregelt. Danach kann ein Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen. Das Gutachten ist zu erstellen vom zuständigen Gutac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterfremde Gegenstände

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB müssen die einzuziehenden Gegenstände dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Ausnahmsweise können aber auch täterfremde Gegenstände eingezogen werden, wenn sie nach § 74b Abs. 1 StGB nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden (für den Schmuggel besonders präparierte Tatwerkzeuge) oder die Gefahr be...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad hoc-P...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / 3. Nichtbestreiten

Rz. 19 Im Unterschied zum Geständnis i.S.d. § 288 ZPO tritt die Fiktion des Zugestehens nach § 138 Abs. 3 ZPO bereits dann ein, wenn ein Vorbringen lediglich nicht bestritten wird. Darin äußert sich deutlich die Herrschaft der Parteien im Zivilprozess. Das Gericht hat nicht zu fragen, ob eine Parteibehauptung wahr ist, solange sie nicht bestritten ist. Ein nicht bestrittenes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorbemerkung

Rz. 34 § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 nimmt von dem grundsätzlichen Verbot der (partei)politischen Betätigung die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, ausdrücklich aus. Die Regelung stellt klar, dass die Behandlung derartiger Angelegenheite...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / II. Berufungsgründe

Rz. 12 Gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 3 und 4 ZPO müssen in der Berufungsbegründung die Berufungsgründe (§ 513 Abs. 1 ZPO) genannt werden; sie sind Maßstab für die objektive Unrichtigkeit des Urteils. Die ZPO-Reform hat die die Berufung nur in den Fällen zugelassen, in denen ein Rechtsfehler des Erstgerichts vorliegt (§ 546 ZPO), konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / a) Arzthaftung

Rz. 79 Der Arzthaftungsprozess zeichnet sich insbesondere durch die von der Rspr. geschaffenen Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast und Beweislast des Patienten aus.[202] Mit diesen Erleichterungen soll die in der Regel schwächere Position des Patienten, dem die Sachkunde und der Einblick in den Behandlungsablauf fehlen, ausgeglichen werden. Zur Verwirklichung...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / I. Zweck der Berufungsbegründung

Rz. 7 Die Berufung wird unzulässig, wenn nicht innerhalb der Zweimonatsfrist des § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Begründung beim Berufungsgericht eingeht. Welche Anforderungen das sind, ist sowohl der Gesetzesnorm wie auch der einschlägigen Kommentarliteratur nicht leicht zu entnehmen. Dieser Frage wird in Rspr. und Literatur größe...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Frachtführervertrag

Rz. 237 Die Vorschrift des § 461 Abs. 1 HGB statuiert eine verschuldensunabhängige Obhutshaftung für den Spediteur. Für sonstige Pflichtverletzungen haftet der Spediteur gem. § 461 Abs. 2 HGB für vermutetes Verschulden. Die Beweislastverteilung richtet sich dann nach den auch für § 280 Abs. 1 BGB geltenden Regeln, wonach der Gläubiger beweispflichtig für den haftungsausfülle...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Aktenbeiziehung

Rz. 199 Gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO kann das Gericht zur Vorbereitung des Verhandlungstermins Urkunden und Akten anderer Behörden von den Parteien beiziehen. Nach § 432 ZPO kann eine Partei auch durch Antrag auf Beiziehung öffentlicher Urkunden Beweis antreten. Sowohl die Aktenbeiziehung nach § 273 ZPO, als auch nach § 432 ZPO setzt aber voraus, dass sich eine Partei auf ein...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 142 nach § 156 überführt. § 142 Abs. 1 Nr. 2 wurde geändert, Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und Abs. 4 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) klarstellend geändert....mehr