Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Deutscher Famil... / II. Güterrecht und Nebengüterrecht

1. Es sollte im Rahmen der bevorstehenden EuGüVO-Reform klargestellt werden, dass Art. 25 (Schriftformerfordernis) für die Ehegatteninnengesellschaft und den familienrechtlichen Kooperationsvertrag nicht gilt (AK 16). 2. Der Gesetzgeber sollte das Nebengüterrecht im Rahmen eines allgemeinen Billigkeitsausgleichs für erbrachte Arbeitsleistungen und Vermögensbeiträge regeln. Di...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / II. Auseinandersetzung

Dramatische Worte – betrachtet man diesen Ausblick auf das Gutachten. Folglich kann man dessen Ergebnis vorwegnehmen. Lästige und komplizierte Formulare, Gängeleien und die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung werden dabei dargelegt und bisweilen als hohe Hürden bezeichnet. Bei allem Respekt an dieser Stelle: PKH- und Beratungshilfe-Formulare sind seit 2014 in identisch...mehr

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zfs 02/2026, Viel Neues in 2026

Das Jahr 2026 bringt uns nicht nur die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, sondern auch eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die großen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit haben. Die relevantesten Neuerungen sind sicherlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 EUR und die Anhebung des Beschwerdewertes für Berufunge...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Wie im Betreuungsrecht in § 1817 Abs. 4 BGB sollte auch im Vormundschaftsrecht die Möglichkeit geschaffen werden, vorsorglich einen Verhinderungsvormund zu bestellen (AK 5). 2. In § 59 SGB VIII sollte eine Befugnis des Jugendamts zur Beurkundung von Sorgerechtsvollmachten verankert werden (AK 5). 3. Soweit der Gesetzgeber bei einer Reform des Kindschaftsrechts Fallgruppen o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / I. LTO-Artikel

LTO berichtete in der Ausgabe vom 9.12.2025 über einen befürchteten erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Auf einer Konferenz in Hannover habe die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem unter dem Motto "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" diskutiert. Dort ging es laut Artikel auch um den erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Eingel...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen

Rz. 52 Der durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 neu eingefügte § 80 Abs. 2 Satz. 3 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Vor dem Hintergrund, dass der rasante technische und wirtschaftliche Wan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 2.1 Beschädigung

Es bedarf keiner besonderen Problematisierung, dass ein Wohnungseigentümer im Fall der Beschädigung des Sondereigentums eines anderen Wohnungseigentümers diesem gegenüber haftet. Von praxisrelevanter Bedeutung ist in diesen Fällen aber, wie sich der geschädigte Wohnungseigentümer im Fall der Verwirklichung eines versicherten Risikos zu verhalten hat. Praxis-Beispiel Der gepla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffnungsklausel / 3.3.1 Grundsätze

Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln bedürfen nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG der Eintragung in das Grundbuch, um gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern zu wirken. Hieraus ergibt sich, dass es – wie bei Vereinbarungen – einer Grundbucheintragung nicht zwingend bedarf. Wie bei den lediglich schuldrechtlichen Vereinbarungen auch, verlieren aber im Fall ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Rn. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bereits im Jahre 2008 wurde § 335 durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2586ff., zuletzt reformiert durch Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist.[1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. KonTraG

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Verbesserung der Möglichkeiten zum Aktienrückerwerb erfolgte durch KonTraG, das am 05.03.1998 verabschiedet worden ist (vgl. BR-Drs. 203/98). Mit dieser Reform wurde das deutsche Recht zum Aktienrückerwerb weiter an die maßgebliche EG-R (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 12) angepasst (vgl. RefE zum KonTraG, ZIP 1996, S. 2129 (2130)). Der durch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte und Konzeption des § 258 AktG

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht der Sonderprüfung gemäß den §§ 258ff. AktG wurde i. R.d. Neufassung des Aktienrechts im Jahre 1965 erstmals in das AktG eingefügt, um die Durchsetzung der mit der Reform des Aktienrechts verfolgten Zielsetzungen sicherzustellen. Welchen Interessen das neue AktG gerecht werden sollte, war zunächst umstritten. Insbesondere musste ents...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 4.1 Entwicklung seit Inkrafttreten der Reform

Seit der Einführung der Reform zur Vermögensabschöpfung haben sich die Handhabung und die Ergebnisse vor den Gerichten unterschiedlich entwickelt. Die Reform zielte darauf ab, die Vermögensabschöpfungen effektiver und umfassender zu gestalten, und brachte bedeutende Änderungen mit sich. Seit Inkrafttreten der Reform haben die Gerichte signifikant mehr Einziehungsentscheidunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 1 Vermögensabschöpfung: Definition und Begrifflichkeiten

Der Grundsatz "Verbrechen dürfen sich nicht lohnen" wurde durch die umfassende Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 nachhaltig gestärkt. Ziel dieser Reform war es, die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte zu erleichtern und Opfern von Straftaten schneller Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Unter Vermögensabschöpfung versteht man heute die in den §§ 73 bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.1 Bestimmung des erlangten Vermögensvorteils nach dem "Bruttoprinzip"

Bei der Bemessung der Vermögensabschöpfung folgt das Gericht dem sogenannten "Bruttoprinzip". Das Prinzip, welches 1992 eingeführt und durch eine Reform präzisiert wurde, besagt, dass sämtliche Vermögenswerte abgeschöpft werden können, die dem Täter durch die Verwirklichung der Straftat in irgendeiner Phase zugeflossen sind. Die Reform brachte Klarheit darüber, wie der erlan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.2 Korruption

Die Reform des Vermögensabschöpfungsrechts wirkt sich in der Praxis insbesondere auch auf Korruptionssachverhalte aus. Die Bestechung ist eine der häufigsten Straftaten in Unternehmen. Häufig erhalten Unternehmen durch eine Bestechungstat einen Auftrag, durch den für das Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Insbesondere in diesen Konstellationen stellt die Best...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2 Sachverhalte aus dem Unternehmensalltag

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, inwiefern sie von einer Vermögensabschöpfung durch die Behörden betroffen sein können und wie sich diese verschärften Regelungen im Unternehmensalltag auswirken. In den meisten Unternehmen sind Korruption, Verstöße gegen Arbeitssicherheit oder Sozialversicherungsbetrug ein häufiges Problem. Durch die Reform ist es Behörden nunmehr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen gekürzt um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz. Anzuwenden ist § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach § 36 Abs. 4b GewStG erstmals ab dem Ez 2025. Rz. 5a § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG a. F. gilt bis zum Ez 2024. Danach ist die Summe des Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 1.2 Die Ziele und Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung 2004

Ziel der Reform 2004 war die Modernisierung des Arbeitsstättenrechts. Anstelle starrer Vorgaben sollten Anforderungen allgemeiner formuliert werden, um unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen flexibler gerecht zu werden, ohne damit Abstriche von den Zielen des Gesundheitsschutzes und der Begegnung von Unfallgefahren in Kauf zu nehmen. Der Verordnungsgeber wollte nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.9 Übergangsvorschriften (§ 8)

§ 8 Abs. 1 stellt klar, dass auch Arbeitsstätten, deren Errichtung vor bzw. außerhalb der Geltung der Arbeitsstättenverordnung begonnen worden war und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollumfänglich dem gegenwärtigen Arbeitsstättenrecht unterworfen sein sollen, mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. In der ArbSt...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 2 Praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung

Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist nach Inkrafttreten am 1.7.2017 inzwischen vollständig in der Praxis angekommen. Das neue Recht, einerseits als "bemerkenswert guter Entwurf!", als "ein Beweis für noch vorhandene und nur verloren geglaubte Gesetzgebungskunst", anderorts insbesondere in seiner Verzahnung mit der Abgabenordnung in Steuerverfahren als "nicht überzeuge...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / Zusammenfassung

Überblick Das gesetzliche Konzept für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung wurde zum 1.7.2017 grundlegend überarbeitet. Dabei ist das System aus Rückgewinnungshilfe und Auffangrechtserwerb gegen eine generelle Einziehung ersetzt worden. Der Vermögensarrest dient ausschließlich der Vollstreckung der im Strafverfahren zu treffenden Einziehungsentscheidung. Aus § 73e StGB f...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 9)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber einen neuen § 9 der Verordnung hinzugefügt, in dem ein Katalog einschlägiger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgelistet wird, die durch genau bezeichnete Verstöße gegen einzelne Vorschriften der ArbStättV begangen werden können. Bis dahin war nur per Umweg über Verstöße gegen das Arbeitsschutzgeset...mehr