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zfs 02/2026, Viel Neues in 2026

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Das Jahr 2026 bringt uns nicht nur die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, sondern auch eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die großen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit haben. Die relevantesten Neuerungen sind sicherlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 EUR und die Anhebung des Beschwerdewertes für Berufungen von 600 EUR auf 1.000 EUR. Gerade die neugefasste sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte kann dazu führen, dass es zukünftig mehr Verfahren ohne anwaltliche Beteiligung und Unterstützung geben wird. Dies hat fatale Folgen für Anwaltschaft, Verbraucher und Justiz. Der Anwaltschaft droht der Verlust potenzieller Mandanten. In Zeiten von Künstlicher Intelligenz sowie Google & Co. werden es sich insbesondere nichtrechtschutzversicherte Verbraucher zukünftig zweimal überlegen, ob sie den Schritt zum Rechtsanwalt gehen oder meinen, nicht doch selbst via ChatGPT oder Gemini eine Klageschrift oder Klageerwiderung schreiben zu lassen. Dass Letzteres keine wirkliche Alternative ist, ist den Juristen klar, dem Verbraucher nicht immer. So lesen sich die "Schriftsätze" für den juristischen Laien doch zumindest recht flüssig. Die juristische Sachkunde und das "Know-how" zu erkennen, dass Urteile und Fundstellen durch die Künstliche Intelligenz frei erfunden werden und eine künstliche Intelligenz nicht juristisch argumentieren kann, hat der juristische Laie nicht. Die ohnehin schon überlasteten Amtsgerichte könnten zukünftig mit "Schriftsätzen", die juristischen Halbwahrheiten enthalten, übersät werden. Kann dies im rechtsstaatlichen Interesse und im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege sein?

Die anwaltliche Vertretung hat auch eine verbraucherschützende Funktion. Im Zivilprozess gilt die Parteimaxime. Es w...

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