Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Intertemporales.

Rn 27 Bei Altfällen ist zusätzlich eine intertemporale Prüfung erforderlich. Denn bis zur Erreichung der heutigen Fassung des EGBGB durch die grundlegende IPR-Reform von 1986 (BGBl I 1142) und deren Vervollständigungen von 1997 (BGBl I 2942) und 1999 (BGBl I 1026) war die gesetzliche Regelung des deutschen internationalen Privatrechts äußerst lückenhaft und selbst grundlegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1674a BGB – Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind.

Gesetzestext 1Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formelle Legitimation.

Rn 5 § 714 behält auch nach der Reform durch das MoPeG das Einstimmigkeitsprinzip grds bei (wie vormals §§ 709, 710 aF), freilich – wie früher auch – dispositiv (§ 708). Das Einstimmigkeitsprinzip gilt daher, wenn im Gesellschaftsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent etwa Abweichendes vereinbart ist. Eine Stimmenthaltung hat hier die Wirkung einer Ablehnung. Der Gesells...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Digitale Produkte, I 1 und II.

Rn 4 Den Gegenstand des Verbrauchervertrags muss nach I 1 die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer bilden. Das DIUG hat die in Art 3 I, II DIRL vorgegebenen Begriffe ›digitale Inhalte‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ zur Vereinfachung unter dem Oberbegriff ›digitale Produkte‹ zusammengefasst (BTDrs 19/27653, 37). Die in II enthaltenen Legaldefinitionen für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich der §§ 145 ff.

Rn 6 Als Regelungen des AT gelten die §§ 145 ff für alle Arten von Verträgen des materiellen Privatrechts, soweit keine Sonderregeln existieren (BGH NJW-RR 22, 952 [BGH 06.04.2022 - VIII ZR 219/20], Rz 25 ff zu §§ 558 ff). Der Vertrag ist im dt Recht keine Kategorie, die ausschl dem Obligationenrecht zugewiesen ist, wenngleich hier ihr Hauptanwendungsfall liegt. Entspr gibt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlagen der Norm, Funktion.

Rn 1 § 312 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der VRRL und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VRRL-UG; dazu Vor §§ 312 ff Rn 4) mWv 13.6.14 komplett neu gefasst. Die Norm regelt in I den Anwendungsbereich der §§ 312 ff. In II bis VI sind Ausnahmetatbestände enthalten, die für bestimmte Vertragstypen den sachlichen Anwendungsbereich der Kapitel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 3 Die entscheidend durch die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (ABl EG Nr L 171 12) veranlasste Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat zu einer tief greifenden Neugestaltung des Werkvertragsrechts geführt (vgl: Haas BB 01, 1313; Voit BauR 02, 145; Sienz BauR 02, 181; Thode NZBau 02, 297 u 360). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die in der Neufa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Der Name wurde kollisionsrechtlich ursprünglich als bloße Rechtsfolge des jeweiligen Erwerbstatbestandes verstanden, so dass etwa der Ehename dem Ehewirkungs- und der Kindesname dem Kindschaftsstatut unterfiel. Die nunmehrige eigenständige Regelung stammt von 1986 (Gesetz zur Neuregelung des IPR vom 25.7.86, BGBl I 1142) und geht zurück auf die zuvor herausgebildete Rec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 566 [Autor/Stand] Regelungsgegenstand. § 6 Abs. 3 enthält — wie bereits seit 1972[2] seine Vorgängerregelungen (mit Unterschieden im Detail) — die sog. "Rückkehroption"[3], "Rück kehrregelung"[4], "Rückkehrerregelung"[5] bzw. Rückkehrklausel[6], die es als entstrickungssteuerrechtliches Unikat (s. Rz. 567) unter bestimmten — strengen[7] — materiellen und zeitlichen Vorau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 1585c stellt klar, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit auch im Unterhaltsrecht gilt (BGH FamRZ 14, 1978; 14, 629). Einen unverzichtbaren Mindestgehalt an Ehescheidungsfolgen gibt es nicht (BGH FamRZ 04, 601; Hahne DnotZ 04, 84). Erwerbs- und Familienarbeit sind nur insoweit als gleichwertig zu behandeln, als die Ehegatten nicht etwas anderes vereinbart haben (BGH ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.1 Arbeitszeitgesetz – Im Spannungsfeld von Wunsch und Wirklichkeit

Für die Arbeitszeit gibt es ein eigenes Gesetz – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz zählt. Ausgenommen sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Sämtliche Handlungen von Arbeitgebern hinsichtlich Gestaltung und Vereinbarungen, bezogen auf die Arbeitszeit für Mitarbeiter, müssen sich an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Bedeutung.

Rn 1 Durch die Reform des Reiserechts wurde der bisherige Art 46c zu Art 46d und diese neue Vorschrift eingefügt, die seit dem 1.7.2018 gilt (Art 7 S 1 Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, BGBl 2017 I 2394); entgegen ihrer Überschrift behandelt sie nicht Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen allgemein – dazu unten Art 6 ROM I Rn 28 –, sondern nu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts

Rz. 4 § 15 Abs. 2 BetrVG ordnet an, dass dasjenige Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Aus der früheren Soll-Vorschrift hat das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001[1] eine Muss-Vorschri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Insbesondere: Grenzüberschreitende unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 658 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch deren unentgeltliche Übertragung von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen auf einen nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger führt — ungeachtet eines Ausschlusses oder ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Satz 3)

[3]Die Feststellung des Eigentums oder der Inhaberschaft an einem immateriellen Wert, einschließlich aus einem solchen abgeleiteter Rechte, ist Ausgangspunkt für die Bestimmung, welchem an dem Geschäftsvorfall beteiligten Unternehmen der Ertrag zusteht, der sich aus jedweder Art der Verwertung dieses immateriellen Werts ergibt. Rz. 2701 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Betracht...mehr

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FF 09/2025, Kürzung der Hin... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [24] Die zulässige Klage … hat keinen Erfolg. [25] Die Klägerin hat keinen Anspruch auf ungekürzte Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwengeld. Der Bescheid des Beklagten … ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 1 VwGO). [26] Da die Ehe nach dem 1.1.2002 geschlossen wurde, beträgt das Witwengeld gemäß § 25 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 2604 [Autor/Stand] Eigenständigkeit der Regelung? Gem. § 1 Abs. 3c Satz 1 ist die Übertragung oder Nutzungsüberlassung eines immateriellen Werts "zu vergüten, wenn diese auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung im Sinne des Absatzes 4 erfolgt und hiermit eine finanzielle Auswirkung für den Übernehmer, den Nutzenden, den Übertragenden oder den Überlassenden verbunden is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Gegenüberstellung der unterschiedlichen Besteuerungsfolgen

Rz. 2614 [Autor/Stand] Steuerliche Folgen bei Übertragung bzw. Überlassung. Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem immateriellen Wirtschaftsgut ist als ein Veräußerungsvorgang anzusehen.[2] Insofern kommt es dabei zu einer vollständigen Aufdeckung und Versteuerung der in dem übertragenen immateriellen Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven bei dem übertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Durch G v 17.7.17 wurde Abs 3 nF eingeführt, der alte Abs 3 wurde Abs 4 (BGBl 17 I 2429). Die Vorschrift umfasst zwei Regelungsbereiche. Art 13 I und II betreffen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung unter Einschluss der Wirksamkeitsfrage bei fehlerhafter Eheschließung. Davon zu unterscheiden ist das Statut für die Eheschließungsform; das Formstat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues Bauvertragsrecht.

Rn 6 Der Deutsche Bundestag hat nach jahrelanger Vorarbeit des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und intensiven Beratungen im Rechtsausschuss am 9.3.17 die Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts beschlossen. Das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechts...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / II. Herleitung, Zweck und Reichweite des Umgangsrechts

Das einfachgesetzlich in § 1684 Abs. 1 BGB geregelte Umgangsrecht ist durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt.[8] Es ermöglicht – so das Bundesverfassungsgericht – "dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gg das allg Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gg eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gg eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dritter (§ 1837 I)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Scheitern einer Ehe.

Rn 34 Zuwendungen zwischen den Ehegatten werden idR auf der Annahme des Fortbestehens der Ehe beruhen. Daher kommt eine Grundlagenstörung in Betracht, wenn sich diese Erwartung nicht erfüllt. Im gesetzlichen Güterstand (und analog nach § 6 I 1 LPartG) wird § 313 jedoch idR durch den Zugewinnausgleich verdrängt (BGHZ 65, 320, 324; 115, 132 ff). Doch kommen Ausnahmen in Betrac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Einwendung.

Rn 14 Die Unmöglichkeit begründet eine Einwendung (verkannt durch LAG Hamm 20.12.05 – 19 Sa 1375/05 Rz 55 f, nv (juris)); sie ist also vAw zu beachten (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 275 Rz 77). Das hat tw zu der Formulierung geführt, der Schuldner würde im Falle der Unmöglichkeit ›von seiner Pflicht befreit‹ (Grüneberg/Heinrichs § 275 Rz 1; nunmehr anders Grüneberg/Grüneber...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 18 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 7 Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den angebotenen Leistungsteil anzunehmen; ihm steht also ein Zurückweisungsrecht zu (hM: Grüneberg/Grüneberg § 266 Rz 10; Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 2; MüKoBGB/Krüger § 266 Rz 18). Macht der Gläubiger von seinem Zurückweisungsrecht Gebrauch, treten für den Schuldner die Nichterfüllungsfolgen in vollem Umfang ein. Der Gläubiger kan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Fiktive Veräußerung und deren Bedeutung für andere Vorschriften

Rz. 551 [Autor/Stand] Fiktive Veräußerung der Anteile. § 6 Abs. 1 Satz 1 a.F. war so fomuliert ("auch ohne Veräußerung anzuwenden"), dass die wegzugsteuerrelevanten "Ereignisse" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 a.F. letztlich keine "Veräußerung" i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fingierten, sondern die "Veräußerung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG substituierten. Hieraus folgte i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Normzweck. § 1814 ersetzt § 1896 BGB. Als ›Fundamentalnorm‹ des Betreuungsrechts legt § 1814 die Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen der Staat verpflichtet ist, Erwachsenen, deren rechtliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, durch die Bereitstellung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung, im gebotenen Umfang Schutz und Fürsorge zu gewähren. Zur bessere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Schuldrecht ist das Recht der durch Pflichten zwischen Personen konstituierten und gestalteten Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen. Das durch das SchRModG neugestaltete Schuldrecht baut deshalb folgerichtig für Störungen, dh nicht dem Pflichtenplan entspr Entwicklungen, auf dem zentralen Begriff der ›Pflichtverletzung‹ auf (s Rn 5–8). Die Gliederung folgt dann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zu berücksichtigende Umstände.

Rn 4 Nach § 3 I lit a ist für die Ermittlung der berechtigten Sicherheitserwartungen zunächst die Darbietung des Produkts, also seine Vorstellung ggü der Allgemeinheit bzw dem konkreten Benutzer (BTDrs 11/2447, 18), zu berücksichtigen. Sie erfolgt insb in Produktbeschreibungen (zu Produktvideos Ruttloff/E Wagner/Schuster BB 22, 67, 70), Gebrauchsanweisungen und Produktwerbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1587 BGB – Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Gesetzestext Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

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FF 09/2025, Wissen, Austausch, Gemeinschaft

Herbsttagung 2025 in Berlin Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einmal dabei war, weiß: Unsere Herbsttagung ist mehr als ein Pflichttermin für FAO-Stunden. Sie ist ein Treffpunkt. Ein Ort, an dem Wissen auf Erfahrung trifft, an dem Fragen entstehen und Antworten wachsen – und an dem wir uns als Kolleginnen und Kollegen begegnen. Vom 27. bis 29.11.2025 ist es wie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Bei Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft tritt – sofern der Gesellschaftsanteil vererblich ist – eine Sondererbfolge ein (Rn 29), bei der insb die Vorschriften über die Erbengemeinschaft keine Anwendung finden (§ 2032 Rn 15). Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts entsprechen die Rechtsfolgen insoweit bei der rechtsfähigen GbR der des Übergang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorwort

Das Jahr 2024 hat einen ungewöhnlichen Ausgang genommen. Das Auseinanderbrechen der Ampelkoalition im November 2024 führte dazu, dass der Bundespräsident den Bundestag am 27.12.2024 aufgelöst hat. Eine größere Zahl weiterer Reformpläne (Referentenentwurf für das Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Reform des Abstammungsrechts sowie das Gesetz zur Modernisi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gg das UWG Köhler FS Medicus 09, 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dimension...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Regelungsgehalt.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die §§ 312 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu allg Vor §§ 312 ff Rn 4; zu den Änderungen im Fernabsatzrecht 12. Aufl Rn 1f). In II wurden SMS als Fernkommunikationsmittel ausdrücklich aufgenommen, ohne dass damit eine Änderung der Rechtslage verbunden wäre. Weiter wurde der Begriff der ›Tele- und Mediendienste‹ der Vorgängernorm ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 13.3 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Durch Art. 7 UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] wurde § 1 Abs. 1 um zwei Sätze erweitert, die den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich definieren. Hintergrund der Änderung war, dass der Gesetzgeber zum einen das Bedürfnis hatte, den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich zu regeln.[3] Inhaltlich wird der Fremdver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfassungsrechtliche Gewährleistung.

Rn 1 Die grds unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art 14 I iVm Art 6 GG gewährleistet (BVerfG NJW 19, 1434 [BVerfG 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14] Rz 13; NJW 05, 1561, 1562 f; 2691 [BVerfG 11.05.2005 - 1 BvR 62/00]; s.a. BGH NJW 87, 122; 90, 911 [BGH 06.12.1989 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1079 BGB – Anlegung des Kapitals.

Gesetzestext 1Der Nießbraucher und der Gläubiger sind einander verpflichtet, dazu mitzuwirken, dass das eingezogene Kapital der Rechtsverordnung nach § 240a entsprechend angelegt und gleichzeitig dem Nießbraucher der Nießbrauch bestellt wird. 2Die Art der Anlegung bestimmt der Nießbraucher. Rn 1 Ziel der §§ 1076–1079 ist die Verschaffung des Zinsgenusses an den Nießbraucher....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 30 ROM II – Überprüfungsklausel.

Gesetzestext (1) 1Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 20. August 2011 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. 2Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Verordnung beigefügt. 3Der Bericht umfasst:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Gewaltfreie Erziehung.

Rn 2 Der Absatz wurde durch das G zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 2.11.00 und G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) neu gefasst und an § 1788 angepasst. Es handelt sich nunmehr um eine Gebotsnorm, die die Rechte des Kindes auf Pflege und Erziehung konkretisiert. Auch weiterhin kommt der Norm va Appellcharakter zu mit dem Zi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Veränderungen.

Rn 7 Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechts, die aufgrund von Gesetzesänderungen nach Ende der Ehezeit eintreten, sind im VA stets zu berücksichtigen, wenn dies dem zeitlichen Geltungswillen des Gesetzes entspricht (BGH FamRZ 12, 941 Rz 5; 16, 1649 Rz 19), Das Gleiche gilt bzgl Wertveränderungen, die durch die Änderung nichtgesetzlicher Versorgungsregelungen (zB Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgrundlage.

Rn 1 Mit dem ProdHaftG wird die EG-Richtlinie zur Produkthaftung (RL 85/374/EWG, ABl 85, L 210/29, geändert durch RL 1999/34/EG, ABl 99, L 141/20) in deutsches Recht umgesetzt. Die zunächst auf Art 100 EWGV aF (Art 115 AEUV), später ergänzend auf Art 95 EG aF (Art 114 AEUV) gestützte RL statuiert eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers und anderer Verantwortlich...mehr