Hinzuweisen ist darauf, dass die Bestimmungen zu den Verrechnungspreisen sowie auch zur Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] sowie das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern[2] in wesentlichen Bereichen geändert wurde. Die Änderungen werden in einem gesonderten Abschnitt zusammenfassend dargestellt.

[1] Siehe BGBl. I 2021, S. 2035; auch Ditz/Bärsch/Quilitzsch, Unternehmenssteuerliche Änderungen im AStG, DStR 2020, S. 73.
[2] BGBl. I 2021, S. 1259.

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