Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 6. Rechtslage in Bremen

Rz. 667 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. LGrStG Bremen Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 668 [Autor/Stand] Die Freie und Hansestadt Bremen hat (auch in Bezug auf den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Mit dem Bremischen Grundsteuermesszahlengesetz (Brem GrStMG) v. 18.9.2024[3] weicht der Bremische Gesetzgeber vom Bun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 15 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des...mehr

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Einführung BewG / 14. Rechtslage in Sachsen

Rz. 796 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Desens (s. LGrStG Sachs. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 797 [Autor/Stand] Der Freistaat Sachsen hat (auch in Bezug auf den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Mit dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz (SächsGrStMG) v. 3.2.2021[3] weicht der Sächsische Gesetzgeber vom Bundesmodell le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG beträgt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 0,34 Promille. Bei einem Grundsteuerwert eines unbebauten Grundstücks von beispielsweise 100.000 EUR ergibt sich folglich ein Grundsteuermessbetrag von 34 EUR. Rz. 24 [Autor/Stand] In der früheren, auf die bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitswerte anzuwend...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mögliche differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers bedurfte die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell einer Erweiterung, mit der den Kommunen – optional – ein gesondertes Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeräumt wird. Mit diesem Instrument sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, den räumlich strukturellen Besonderheiten ...mehr

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Einführung BewG / 3. Rechtslage in Bayern

Rz. 626 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Bay. Rz. 1 ff.) verwiesen. Bayern hat sich für den Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Bay. Grundsteuergesetz v. 10.12.2021[2] ein wertunabhängiges Flächenkonzept umgesetzt, das zugleich als "Basismodell" für die Grundsteuergeset...mehr

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Einführung BewG / 7. Rechtslage in Hamburg

Rz. 679 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Hamb. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 680 [Autor/Stand] Hamburg hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (Hmb GrStG) v. 24.8.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende Ba...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Selbstprüfungspflicht

Rn 26 Um die Pflicht aus § 15a Abs. 1 erfüllen zu können, ist jeder Geschäftsleiter schon im Vorfeld verpflichtet, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu verschaffen und die Solvenz derselben beständig zu überprüfen.[66]. Sobald eine Pflicht zur Verlustanzeige nach § 49 Abs. 3 GmbHG bzw. nach § 92 Abs. 1 AktG besteht, spätestens aber, wenn ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

Rz. 453 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Deshalb ergriff der...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 2 des Gesetzes vom 30.11.2019 [2] wurde der bisherige § 25 GrStG um eine Sonderregelung zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen erweitert (Grundsteuer C). Damit wurde diese Vorschrift erstmals seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] geändert. Rz. 11 [A...mehr

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Einführung BewG / III. Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.

Rz. 471 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, schloss sich das BVerfG der verfassungsrechtlichen Beurteilung des BFH (oben, Rz. 455 ff.) sowohl im Ergebnis als auch in weiten Teilen der Begründung an[2]. Das BVerfG wies zunächst darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Wahl der Steuerbemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einen weiten Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückwirkende Festsetzung der Hebesätze (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 3 GrStG ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30.6. eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Rz. 31 [Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

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Einführung BewG / 4. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024

Rz. 560 [Autor/Stand] Durch Art. 35 Nr. 5 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 v. 2.12.2024[2] ist in § 220 BewG ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Damit hat der Gesetzgeber auf die BFH-Beschlüsse v. 27.5.2024 – II B 78/23 (AdV)[3] und II B 79/23 (AdV)[4] reagiert, in denen der BFH in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch verfassungskonforme Auslegung gefolgert ...mehr

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Einführung BewG / 2. Rechtslage in Baden-Württemberg

Rz. 611 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Marx (s. LGrStG BW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 612 [Autor/Stand] Durch den Erlass des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020[3] hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland von der in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehenen "Länderöffnungsklausel" umfänglich Gebrauch gemacht und im Bereic...mehr

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Einführung BewG / 8. Rechtslage in Hessen

Rz. 697 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler/Schulze/Zochert (s. LGrStG Hessen Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 698 [Autor/Stand] Hessen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) v. 23.12.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fu...mehr

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Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Regelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine durc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden. ...mehr

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Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte er in Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowi...mehr

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Einführung BewG / 10. Rechtslage in Niedersachsen

Rz. 730 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Krause (s. LGrStG Nds. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 731 [Autor/Stand] Niedersachsen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Übernahme des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) v. 7.7.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende B...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / I. Einführung

Der Mittelpunkt einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten ist die Scheidung.[1] Seit dem 1.7.1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976) ist es möglich, mit der Scheidung neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (Unterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen) zu verbinden, sodass eine Scheidung erst ausgesp...mehr

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zfs 05/2026, Zurechnung des... / 1 Aus den Gründen:

“… Der Senat hat die Sach- und Rechtslage in seinem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 23.10.2025 wie folgt beurteilt: “… 2. Die vom LG zur Abweisung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 6 Abs. 5 VVG gegebene Begründung trägt die Entscheidung hingegen nicht. a) Die Bekl. wäre grundsätzlich verpflichtet gewesen, die Kl. auf das Entfallen des Versicherungsschutzes in der Fahrzeu...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Die letzte wesentliche Änderung erfolgte durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.1 Mindest-Zugangsfaktor bei der Berechnung von Renten für Bergleute

Rz. 2 Die Rente für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die bei Eintritt einer tatsächlichen Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nach § 33 Abs. 3 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240), Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 und 6), Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3). Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

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Duales Studium / 10.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 waren entsprechende Regelungen im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Früher enthielt § 11 KStG 1975 auch die Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen, die nunmehr modifiziert in den §§ 2...mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.6 Von der Tarifreform im Jahr 2006 bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die Tarifvertragsparteien hatten sich in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003 darauf verständigt, das öffentliche Dienstrecht grundlegend neu zu gestalten, und waren sich zugleich einig, dass der größte und dringendste Reformbedarf im Bereich des Eingruppierungsrechts besteht. Als Zeitrahmen setzten sie sich den Zeitraum bis zum 31.1.2005. Schnell wurde jedoch in den Verhand...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.3 Einberufungsfrist

Vereinbarung prüfen Im Hinblick auf die maßgebliche Frist zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung ist stets zunächst die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zu prüfen. In vielen Fällen finden sich hier vom Gesetz abweichende Fristen. Die maßgebliche Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG kann nämlich durch Vereinbarung geändert werden. Insoweit können kürzere...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 145 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar durfte das Berufungsgericht grundsätzlich der Berechnung des von ihm angewendeten "Normaltarifs" den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Zu beanstanden war aber, dass es den zweitinstanzlichen Vortrag der Klägerin, der Geschädigte sei nicht in der Lage gewesen, bei anderen Verm...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 165 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats steht dem Geschädigten in Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz des den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigenden Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) zu, wenn er ein besonder...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 5. Hinweis zu Entwicklungen auf EU-Ebene

Bereits seit vielen Jahren wird auf europäischer Ebene eine Reform und Neuausgestaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Reiseleistungen erwogen. Im Jahr 2021 wurde eine öffentliche Konsultation abgeschlossen.[36] Grundsätzlich war und ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Reformbedarf besteht. Die Sonderregelung ist nämlich seit dem Jahr 1977 unverändert in Kr...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 2. Verwaltungsmeinung zu § 25 UStG und Drittlandsunternehmern

In Deutschland wurde über Jahrzehnte in der Literatur, Finanzverwaltung oder Finanzrechtsprechung nie hinterfragt, ob die Sonderregelung für Reiseleistungen auch von Drittlandsunternehmern angewendet werden kann. Dies änderte sich eher überraschend mit einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2021[1], das Drittlandsunternehmen explizit aus dem Anwendungsbereich ausnahm. Dieselbe Auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 15 Durch die im Zuge der BetrVG-Reform im Jahr 2001 aufgenommene ausdrückliche Nennung der Integration ausländischer Arbeitnehmer als Themenkomplex der Betriebsversammlung soll die gemeinsame Verantwortlichkeit der Belegschaft, des Betriebsrats und des Arbeitgebers für die Ausländerintegration klargestellt und die innerbetriebliche Diskussion über den Abbau von Fremdenfe...mehr