Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2 Sachverhalte aus dem Unternehmensalltag

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, inwiefern sie von einer Vermögensabschöpfung durch die Behörden betroffen sein können und wie sich diese verschärften Regelungen im Unternehmensalltag auswirken. In den meisten Unternehmen sind Korruption, Verstöße gegen Arbeitssicherheit oder Sozialversicherungsbetrug ein häufiges Problem. Durch die Reform ist es Behörden nunmehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen gekürzt um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz. Anzuwenden ist § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach § 36 Abs. 4b GewStG erstmals ab dem Ez 2025. Rz. 5a § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG a. F. gilt bis zum Ez 2024. Danach ist die Summe des Gewi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 1.2 Die Ziele und Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung 2004

Ziel der Reform 2004 war die Modernisierung des Arbeitsstättenrechts. Anstelle starrer Vorgaben sollten Anforderungen allgemeiner formuliert werden, um unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen flexibler gerecht zu werden, ohne damit Abstriche von den Zielen des Gesundheitsschutzes und der Begegnung von Unfallgefahren in Kauf zu nehmen. Der Verordnungsgeber wollte nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.9 Übergangsvorschriften (§ 8)

§ 8 Abs. 1 stellt klar, dass auch Arbeitsstätten, deren Errichtung vor bzw. außerhalb der Geltung der Arbeitsstättenverordnung begonnen worden war und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollumfänglich dem gegenwärtigen Arbeitsstättenrecht unterworfen sein sollen, mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. In der ArbSt...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 2 Praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung

Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist nach Inkrafttreten am 1.7.2017 inzwischen vollständig in der Praxis angekommen. Das neue Recht, einerseits als "bemerkenswert guter Entwurf!", als "ein Beweis für noch vorhandene und nur verloren geglaubte Gesetzgebungskunst", anderorts insbesondere in seiner Verzahnung mit der Abgabenordnung in Steuerverfahren als "nicht überzeuge...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 9)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber einen neuen § 9 der Verordnung hinzugefügt, in dem ein Katalog einschlägiger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgelistet wird, die durch genau bezeichnete Verstöße gegen einzelne Vorschriften der ArbStättV begangen werden können. Bis dahin war nur per Umweg über Verstöße gegen das Arbeitsschutzgeset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / Zusammenfassung

Überblick Das gesetzliche Konzept für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung wurde zum 1.7.2017 grundlegend überarbeitet. Dabei ist das System aus Rückgewinnungshilfe und Auffangrechtserwerb gegen eine generelle Einziehung ersetzt worden. Der Vermögensarrest dient ausschließlich der Vollstreckung der im Strafverfahren zu treffenden Einziehungsentscheidung. Aus § 73e StGB f...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.1 Bisheriges Recht

Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 3) und regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, ergänzt um spezifische Regelungen zum Eingliederungshilferecht. Allerdings wird die Zuständigkeit de...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Die in Anhang 4 aufgenommenen Vorschriften konkretisieren die Anforderungen an Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte in sicherheitstechnischer, einrichtungstechnischer und hygienischer Hinsicht. Sie werden durch Technische Regeln (ASR) näher erläutert. Bis zur ArbStättV-Reform 2016 beruhten diese Vorschriften auf § 6 Abs. 2 bis 6 Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)

Erkältungskrankheiten und gesundheitsschädliche Hitzebelastungen sind gleichermaßen zu vermeiden. Durch eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in allen Räumen sollen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bewahrt, im Umkehrschluss Beeinträchtigungen der menschlichen Arbeitsleistung und Gesundheitsgefahren durch ein schädliches Raumklima ausgeschlossen we...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.1 Fiskalische Auslegung des Vermögensabschöpfungsgesetzes

Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden (Steuerfahnder, Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. Staatsanwälte) haben durch die Verschärfung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht erheblichen Rückenwind erhalten und wollen nunmehr mit der im Folgenden dargestellten Argumentation die Einziehung als präferierte Universalwaffe gegen Steuerhinterzieher mit einer "...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.8 Ausschuss für Arbeitsstätten (§ 7)

In § 7 ArbStättV werden die Zusammensetzung, die Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) geregelt, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beraten soll, insbesondere aber Technische Regeln zu formulieren hat, die das BMAS gemäß § 7 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.4.2013 geändert. Zuvor war Abs. 1 zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst und zum 1.7.2001 (SGB IX v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046), 1.1.2004 (Dr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 1 Wesen, Begründung und Merkmale der Eröffnungsbilanz (im Sinne einer "Ersten Eröffnungsbilanz")

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1.1. des Haushaltsjahres der Doppik-Einführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie ist der Start "ins doppische Zeitalter". Dabei kommt dieser Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorbemerkung

Rz. 34 § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 nimmt von dem grundsätzlichen Verbot der (partei)politischen Betätigung die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, ausdrücklich aus. Die Regelung stellt klar, dass die Behandlung derartiger Angelegenheite...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 7–9 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 309 AO war § 361 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 829 ZPO, der allerdings weitere Bestimmungen enthält, die sich aus den Unterschieden zwischen dem Vollstreckungsrecht nach der AO und dem zivilprozessualen Vollstreckungsrecht nach der ZPO erklären.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 309 AO finden s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Angaben zur Pfändbarkeit (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 10 Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[1] wurde § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO eingefügt, der eine weitere Erklärungspflicht des Drittschuldners normiert. Der Drittschuldner hat nunmehr auch darüber Auskunft zu geben, ob innerhalb der letzten 12 Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 907 ZPO (bis 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10 Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen (§ 850i ZPO)

Rz. 45 Während §§ 850c–850g ZPO den Pfändungsschutz für Lohn- und Gehaltsforderungen i. S. v. § 850 ZPO regeln, schützt § 850i ZPO die Einkünfte aus anderen Quellen.[1] Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[2] geändert. 2.10.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 850i Abs. 1 ZPO) Rz. 46 § 850i Abs. 1 ZPO stellt Einkünfte aus selbstständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.2 Einkünfte aus der Gewährung von Wohngelegenheit etc. (§ 850i Abs. 2 ZPO a. F.)

Rz. 47 Zusätzlich zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit schützte § 850i Abs. 2 ZPO a. F. auch Einkünfte aus der Gewährung von Wohngelegenheit und sonstiger Sachnutzung und erklärte Abs. 1 für entsprechend anwendbar. Diese Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes aufgehoben.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Gegen die Pfändungsverfügung haben der Vollstreckungsschuldner und der Drittschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 Abs. 1 AO. Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel, dass fällige Zahlungen weiterhin an den Vollstreckungsschuldner geleistet werden können, kann nur durch einstweilige Anordnung nach § 114 FGO erwirkt werden.[1] Da aber durch die einstweilige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.6 Angaben zum Pfändungsschutzkonto (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 11 Ebenfalls neu eingefügt wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO. In dieser Bestimmung wird nunmehr normiert, dass der Drittschuldner erklären muss, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto i. S. v. § 850k ZPO handelt.[1] Durch diese neue Erklärungspflicht wird somit eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 283 Nachzahlung bei Heiratsabfindung früherer Beamtinnen (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsreformgesetz – RRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr