Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gem § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Die A...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / [Ohne Titel]

Dieser Beitrag richtet den Fokus auch auf die kostenrechtlichen Auswirkungen dieser Reform. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gerichtskostengesetz (GKG) bereits an die neuen verfahrensrechtlichen Vorschriften angepasst wird, während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bislang unverändert bleibt. Dieser Umstand ist nicht nur praktisch bedeutsam, sondern wirft auch die gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung finden sich in der Kommentierung zu §§ 236–242 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erfolgt nach § 236 Abs. 1 BewG mit dem Ertragswert, der auf der Grundlage der...mehr

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ZErb 01/2026, Der Minderjährige im Erbrecht

Damrau 4. Aufl. 2025 232 Seiten, 49 EUR zerb verlag, 978-3-95661-168-1 Die aktuelle Auflage berücksichtigt alle aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erfolgten Gesetzesänderungen. Die Änderungen werden durch die Bezeichnung der Normen als "n.F." und "a.F." kenntlich gemacht, was dem Leser eine schnelle Erfassung der Auswirkungen der Reform auf alle erbrech...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Rechtsentwicklung (Landesgesetzgebungsverfahren)

Rz. 3 [Autor/Stand] Der Entwurf für ein Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) vom 12.9.2024[2] wurde von den die Landesregierung tragenden Fraktionen der CDU, SPD und FDP in den Landtag eingebracht. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit Art. 3 GrStRefG [2] wurden die Sondervorschriften für die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 in § 36 GrStG verortet. Die Vorschriften für die zuletzt durchgeführte Hauptveranlagung auf den 1.1.1974 waren im bisherigen § 37 GrStG enthalten. Rz. 7 [Autor/Stand] Mit Art. 31 JStG 2020 [4] wurde § 36 GrStG um Absatz 3 Satz 1 und 2 ergänzt. Diese Vorschrift ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Pfändung von Bankguthaben

Rz. 362 Die Kontenpfändung gehört auch nach Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 zu den meist genutzten und oftmals auch effizientesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rz. 363 Häufig meldet sich der Schuldner nach einer Kontenpfändung beim Gläubiger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit wieder frei über sein Konto verfügen zu können. Rz. 364 Seit der Refor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2013

Geringfügig Beschäftigte in einem bereits am 31.12.2012 bestehenden Minijob sind aufgrund der Übergangsregelungen der Minijob-Reform weiterhin versicherungsfrei, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Sie können den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit aber jederzeit erklären.[1] Die Verzichtserklärung gilt dann für die Dauer alle...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 1. Invaliditätsleistung

Rz. 25 Die mit Abstand wichtigste Leistung in der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Der Versicherungsnehmer erhält vom Versicherer eine Geldsumme, deren Höhe sich nach der am Unfalltag vereinbarten Grundsumme und dem anhand der AUB zu ermittelnden Invaliditätsgrad richtet. Da auch in der Unfallversicherung vereinbart sein kann, dass Leistung und Beitr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke leg...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Entstehungsgeschichte

Bis zum 1.1.1998 und damit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrecht vom 16.12.1997[16] sah das deutsche Kindschaftsrecht ein Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und sonstigen Bezugspersonen nicht vor. Das in § 1636 BGB aF gewährte "Verkehrsrecht" betraf nur den nach der Scheidung nicht mehr sorgeberechtigten Elternteil. Das bisweilen erwogene ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 BewG insgesamt aufgehoben worden[7].mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche Grundlagen

Rn. 232 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewährung von EU-Direktzahlungen fordert ua, dass die sog Cross-Compliance-Vorgaben eingehalten werden; hierzu gehört (ab 2015) auch, dass der Landwirt vorhandene Dauergrünlandflächen nicht (mehr) in Ackerland umbricht. Dieses Umbruchverbot ergibt sich speziell aus den von einzelnen Bundesländern erlassenen DauergrünlanderhaltungsG/-VO ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Bürgergeld

Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Betroffene müssen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine st-rechtliche Mischumw, DStR 1996, 1192; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Kusterer, Überlegungen zur stlichen Behandlung der Verschmelzung einer GmbH auf eine atypisch ausgestaltete KGaA, DStR 1998, 1412; Niedner/Kusterer, Der Weg von der GmbH in die GmbH & ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / b) Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 18 Das Bundeskabinett beschloss am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglichte es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf §§ 2, 3 GrStG 1951. In der Begründung zur Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] führt der Gesetzgeber an, dass der Begriff des Grundbesitzes im Bewertungsgesetz festgelegt sei. Für die Grundsteuer sei jeweils der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert maßgebend.[3] Der Klammerzusatz in § 2...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Frist

Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 BerHG bleibt der Direktzugang zum Rechtsanwalt durch die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe (RA ist vor der Bewilligung tätig geworden) auch nach der Reform 2014 erhalten. Der Antrag muss jedoch jetzt gem. § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG spätestens vier Wochen nach der Beratungstätigkeit gestellt werden (in Gegensatz zu früher, wo der Antrag nicht frist...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen i...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – Systembedingte Folge oder Denkf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 (ESUG).[1] Das Gesetz und damit die vorliegende Vorschrift sind am 01.03.2012 in Kraft getreten und nach Art. 103g EGInsO auf alle Insolvenzverfahren anwendbar, in denen der Eröffnungsantrag am 01.03.2012 oder später gestellt wurde. Auf laufende Verfah...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Fortbestehende Probleme der Tabellenstruktur

Der mittlere deutsche Bruttomonatsverdienst einschließlich eventueller Sonderzahlungen lag 2024 bei ca. 4.346 EUR (Median).[24] Bei Steuerklasse I entspricht das einem Nettomonatslohn von grob etwa 2.800 EUR.[25] Mit Blick auf die Düsseldorfer Tabelle bedeutet das, dass die Hälfte aller Unterhaltsfälle an der oberen Grenze der 3. Einkommensgruppe der Tabelle – einem Monatsnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpfte bis zum 31.12.2024 an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfestste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Rz. 2 [Autor/Stand] § 36 GrStG hatte bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 folgende Fassung: Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (1) [1]Der Veranlagung der Steuermessbeträge für Grundbesitz solcher ...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 2. Öffnung der ZPO

Mit dem OVErpG nimmt der Gesetzgeber eine gezielte Öffnung der ZPO für digital gestützte Kommunikations- und Verfahrensformen vor. Die Reform greift zentrale Elemente moderner Prozessführung auf und schafft einen normativen Rahmen, in dem digitale Instrumente erprobt und evaluiert werden können, § 1121 ZPO. Die entsprechenden Bestimmungen werden im neu eingefügten Buch 12 ("...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebaute Grundstücke

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken kann sowohl eine einzelne Parzelle als auch ein zusammenhängendes größeres Gelände, das auch eine Vielzahl von Parzellen oder Flurstücken besteht, als wirtschaftliche Einheit in Betracht kommen. Rz. 48 [Autor/Stand] Ist ein zusammenhängendes Baugelände bislang nicht vermessen und in einzelne Bauparzellen aufgeteilt worden, kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Abgrenzungskriterium "Umsatz"

Rn. 140f Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bezüglich der in R 15.5 Abs 3–12 EStR 2012 aufgestellten relativen wie auch absoluten Umsatzgrenzen (s Rn 140g) ist einheitlich von den Netto-BE auszugehen; dies gilt auch für den Fall, dass der LuF seine Umsätze nach § 24 UStG pauschaliert (R 15.5 Abs 11 S 6 EStR 2012). Soweit die EStR von Umsatz sprechen, ist dies nicht gleichbedeutend m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer (§ 3 Abs 2 SolZG)

Rn. 16 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei der Veranlagung zur ESt ist nach § 3 Abs 2 SolZG Bemessungsgrundlage für den SolZ nicht die festgesetzte ESt, sondern die ESt, die – abweichend von § 2 Abs 6 EStG – unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG festzusetzen wäre. Die Regelung des § 3 Abs 2 SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2 S 1 EStG aF enthalten, ist jed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus LuF hat im Deutschen Steuerrecht eine lange Tradition. So gab es die Durchschnittssatzgewinnermittlung der LuF bereits aufgrund der Ermächtigung in § 46 EStG 1925. Auf § 29 EStG 1934 ff stützte sich sodann die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG ist durch das BewÄndG 1971 v 27.07.1971 (BStBl I 1971, 360) in das EStG eingefügt worden. Demnach führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 116 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 trat verpflichtend erstmals für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begannen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig war (vgl. IFRS 9.7.1.1). Wie eingangs dargestellt, ist der Standard in Tranchen erarbeitet und seit der erstmaligen Veröffentlichung im November 2009 mehrfach ergänzt und geändert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / k) Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 43 Die Bundesregierung legte am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt. Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 ist der Schutz von Gu...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / X. Fazit und Ausblick

In gerichtlichen Verfahren zeigt sich immer wieder, dass der Ideenreichtum umgangsberechtigter Dritter, um ein Kind zum Umgang zu bewegen, dem der Eltern in nichts nachsteht. Er reicht von der Anschaffung eines "Prinzessinnenbetts mit Baldachin" oder putziger Haustiere bis zu testamentarischen Verfügungen: So setzte ein Großvater seine Enkelkinder als Erben unter der Bedingu...mehr