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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Dr. Horst Bitz
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Rn. 64

Stand: EL 183 – ET: 08/2025

Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), und die Einkünfte der Gesellschafter nur und abschließend durch die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der PersGes ermittelt werden (BFH v 20.11.2014, BStBl II 2017, 34; BFH v 08.09.2011, BStBl II 2012, 136 Rz 21 mwN; FG Düsseldorf v 20.03.2003, 15 K 7704/00 F, DStRE 2003, 1141). Das ändert sich auch durch die Reform der GbR im BGB im Sinne eigener zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit lt MoPeG v 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 nicht, weil lt der Gesetzesbegründung eine Änderung ertragsteuerlicher Grundsätze mit dem Entwurf nicht verbunden sein soll: s Rn 13f und Kilincsoy, FR 2021, 248 Fn 14. Die Beteiligung ist der bloße Spiegel ideeller Anteile an den WG der PersGes: s BFH v 20.11.2014, aaO; auch BFH v 24.06.2009, BStBl II 2009, 993 zu 2.a.; BFH BStBl II 2006, 128 zu 2.c. implizit; BFH BStBl II 1994, 745; 1994, 224; 1993, 706/07; GrS BFH BStBl II 1991, 691/700; FG Nds EFG 2010, 558; weiterhin Bode in Brandis/Heuermann, § 15 EStG Rz 554, EL 156 März 2021; Schiffers, GmbH-StB 2011, 176; Dreissig, StbJb 1990/91, 221).

Übernimmt der Erwerber einer PersGes-Beteiligung die bestehenden Vermögensrechte aus der Beteiligung und damit auch das Kapitalkonto des veräußernden Gesellschafters, weil in der Gesamthandsbilanz der PersGes keine Möglichkeit besteht, zusätzliche (oder ggf geminderte) AK der Beteiligung darzustellen (BFH v 20.11.2014, BFH/NV 2015, 409 Rz 17), lassen sich abweichende AK des Erwerbers f...

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