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Mietwuchergesetz scheitert im Bundestag

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Der Bundestag hat ein von der Linken-Fraktion eingebrachtes Gesetz "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten" mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Das sogenannte Mietwuchergesetz entsprach einem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf.

Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag für den Entwurf eines Gesetzes "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)" keine Mehrheit gefunden. 131 Abgeordnete votierten am 6.11.2025 nach einer halbstündigen Debatte für den Entwurf, 440 Abgeordnete stimmten dagegen. Auch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD traten auf die Bremse. Zustimmung gab es nur von Bündnis 90/Die Grünen.

Bekämpfung überhöhter Mieten: Linke orientieren sich am Bundesrat

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte dem Parlament zuvor die Ablehnung des Entwurfs empfohlen. Linken-Parteichef Jan van Aken beklagte, die CSU habe im Bundestag gegen den Plan gestimmt, obwohl Parteichef Markus Söder eine ähnliche Initiative im Bundesrat gestartet habe.

Bayern hatte in der Länderkammer bereits im Jahr 2019 eine Gesetzesänderung vorgeschlagen und erhielt dort eine Mehrheit. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Brandenburg schlossen sich an. Der Bundesrat hat zuletzt im September 2025 einen Entwurf vorgelegt – dem entsprach der Entwurf der Linken.

Angestrebt wird in beiden Gesetzplänen eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes, das es seit 1954 gibt: § 5 WiStrG 1954 sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 28.1.2004, VIII ZR 190/03), der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermieter stelle, argumentierten die Linken. Darüber hinaus wird in beiden Entwürfen eine Ausweitung des Bußgeldr...

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