Mit der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde ein längst überfälliges steuerliches Mammutprojekt angegangen. Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt von den Auswirkungen der Grundsteuerreform betroffen. Es bestand daher seit Beginn der Reform kein Zweifel daran, dass auch das neue Bewertungssystem einer gerichtlichen Prüfung zugeführt werden wird. Dies auch deswegen, weil mit einer Reform notwendigerweise auch Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücken einhergehen. Diese sind nicht nur Nebeneffekt einer Neubewertung, sondern Kern der Forderung des BVerfG zur Beseitigung des verfassungswidrigen Zustands einer nicht realitätsgerechten und nicht relationsgerechten Einheitsbewertung. Insbesondere an der Beseitigung dieses Zustands wird sich die Grundsteuerwertermittlung messen lassen müssen.

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