Rechtsprechung



























Hamburg Blick auf St Michaeliskirche bei Sonnenaufgang
Hamburg Blick auf St Michaeliskirche bei Sonnenaufgang
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

BAG-Urteil zum besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einem aktuellen Urteil des BAG kein öffentlicher Arbeitgeber.











Treppe drinnen
Treppe drinnen
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Körperlicher Angriff auf Betriebsweg ist nicht immer unfallversichert

Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 9.11.2023 mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat das LSG die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch verneint.



Wald
Wald
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Arbeitsunfall bei Verlassen des versicherten Dienstwegs

Ein Arbeitnehmer unterbricht nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem beruflich bedingten Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehöre auch das Verrichten der Notdurft. Der Versicherungsschutz lebt danach auch dann nicht vorzeitig wieder auf, wenn während der Unterbrechung das benutzte Fahrzeug wegrollt und es der Versicherte aufzuhalten versucht, weil er nur mit diesem Fahrzeug den versicherten Arbeitsweg fortsetzen kann.


Mutter Kind Traum Wohnung Wunsch
Mutter Kind Traum Wohnung Wunsch
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Höhe des Mutterschutzlohns bei Saisonarbeit

§ 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung nach einer aktuellen Entscheidung des BAG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass zur Ermittlung des als Mutterschutzlohn zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen zwölfmonatigen Referenzzeitraum abzustellen ist. Entsprechendes kann in derartigen Fällen für den Referenzzeitraum zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG gelten.


Zigaretten Aschenbecher Nichtraucher Rauchverbot
Zigaretten Aschenbecher Nichtraucher Rauchverbot
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern

Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 27.09.2023 entschieden (B 2 U 8/21 R).




Schwangere auf Sofa
Schwangere auf Sofa
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Berechnung des Mutterschutzlohns bei variabler Vergütung

Nach § 18 S. 1 MuSchG erhält eine Frau, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, von ihrem Arbeitgeber den sog. Mutterschutzlohn. Immer wieder ist umstritten, wie sich dieser berechnet, wenn der Arbeitnehmerin zuvor eine variable Vergütung gezahlt wurde. Eine Entscheidung des LAG Niedersachsen bringt hier Licht ins Dunkle.


Mitarbeiter sitzen in abgeschirmter Büromuschel
Mitarbeiter sitzen in abgeschirmter Büromuschel
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Die Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz - wann ist die Einigungsstelle erforderlich?

Einem Antrag auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle gemäß § 100 ArbGG fehlt nach einem Beschluss des LAG Nürnberg das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zuvor nicht der Versuch einer Einigung mit Vorschlägen zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit (nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) unternommen wurde. Ein hinreichender Versuch einer Einigung bedingt dabei eine inhaltliche Konkretisierung, zu welchem Regelungsgegenstand welche Regelung gewünscht wird.