Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / Zusammenfassung

Überblick Abhängigkeitserkrankungen sind Themen, die mitten in der Gesellschaft stattfinden und dennoch hartnäckig mit dem Bild des gesellschaftlichen Randes verknüpft bleiben. Dieser Irrglaube ist nicht nur faktisch falsch, sondern auch stigmatisierend gegenüber Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die wie alle psychischen Erkrankungen jeden treffen können. Sucht macht vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zum Betriebsstättenbe... / 2. Geschäftsleitungsbetriebsstätte, §§ 10, 12 S. 2 Nr. 1 AO

Jeder Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften hat nach der Rechtsprechung des BFH am Ort seiner Geschäftsleitung eine Betriebsstätte inne ( No-Floating-Income-These), da es keine betriebsstättenlosen Gewinneinkünfte gebe.[15] § 12 S. 2 Nr. 1 AO bestimmt die Stätte der Geschäftsleitung ausdrücklich als Betriebsstätte. Fehlt es an einer anderen festen Geschäftseinrichtung, ist z...mehr

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Neues zum Betriebsstättenbe... / a) Allgemeines

Gleichlaufend mit der strukturellen Zunahme mobiler Arbeitsformen, hat die Frage, ob die Tätigkeiten eines Arbeitnehmers in dessen Homeoffice eine Betriebsstätte seines Arbeitgebers begründet, an praktischer Relevanz gewonnen.[4] Dem entsprechend setzt sich auch das BMF-Schreiben v. 18.6.2026 ausführlich mit diesem Thema auseinander.[5] Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verschulden

Rz. 18 I. R. d. Neureglung des § 335 HGB durch das EHUG wurde die Frage offengelassen, ob für die Festsetzung des Ordnungsgelds ein Verschulden des Betroffenen am Pflichtenverstoß erforderlich ist. Noch im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat sich gegen ein Verschuldenserfordernis ausgesprochen.[1] Dieser Auffassung folgen auch Teile der Literatur.[2] Nach der Rechtsprec...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Keine höchstrichterliche Finanzrechtsprechung

Bis auf den heutigen Tag musste sich der BFH nicht mit § 4 Nr. 4b UStG befassen. Es gibt weder veröffentlichte Entscheidungen noch bekannte anhängige Revisionsverfahren. Auf der FG-Ebene sieht es kaum anders aus. Das FG Köln konnte zwar im Jahr 2019 zu einem Sachverhalt Stellung nehmen, in dem § 4 Nr. 4b UStG zumindest erwähnt wird,[15] doch geht das FG nicht weiter auf die V...mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 4. Initial Coin Offerings (ICO)

Bei der Emission von Security Token im Rahmen eines ICO liegt nach ständiger EuGH-Rechtsprechung keine steuerbare Leistung vor, da die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.[37] Der spätere Handel ist sodann nach § 4 Nr. 8 lit. e, f oder c UStG umsatzsteuerbefreit (s. oben II.2). Werden Utility Token emittiert, greifen die Guts...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.1 Verschulden

Rz. 48 Abweichend vom Verschulden als Voraussetzung der Festsetzung des Ordnungsgelds (Rz. 18 ff.) – maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Jahresfrist zur Offenlegung nach § 325 HGB (Rz. 18) – ist für das Verschulden im Wiedereinsetzungsverfahren auf den Ablauf der Sechswochenfrist abzustellen. Nur wenn den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt kein Verschulden an der unterbliebenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[2] bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.5 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 160 Nach Auffassung des BFH zur früheren Rechtslage habe die Aufteilung der Einkünfte mittelbar beteiligter Steuerpflichtiger über eine Personengesellschaft zweistufig zu erfolgen.[1] Danach seien die Besteuerungsgrundlagen (auch die Zwischeneinkünfte) für die Hinzurechnungsbesteuerung einheitlich nur gegenüber der Personengesellschaft festzustellen. Die Aufteilung der E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.1 Anwendung des deutschen Steuerrechts (Satz 1)

Rz. 268 Nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Diese Vorschriften können keine unmittelbare Geltung entfalten, da die Zwischengesellschaft eine ausländische Gesellschaft ist (und damit keiner unbeschränkten und i. d. R. auch keiner beschrän...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Disk...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / d) Bemessungsgrundlage und Folgerechtsvergütungen

Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 UStG (Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG).[66] NFTs werden ganz überwiegend mittels Kryptowährung – insbesondere Ethereum – erworben.[67] Ein Tauschgeschäft wird dabei verneint, so dass die Hingabe der Kryptowährung der Verwendung konventioneller Zahlungsmittel gleichgestellt ist.[68] Da sich der Wert von Kryptowährungen stet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 61 Konkurrenzprobleme können sich aus Sicht eines Inlandsbeteiligten zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG und der Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ergeben.[1] Wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine nicht fremdvergleichskonforme Geschäftsbeziehung zu seiner ausländischen Zwischengesellschaft unterhält, können die Anwendungsbereiche von § 1 AStG u...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Überblick Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Dies zeigt sich unter anderem in der zunehmenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen: Im Jahr 2025 registrierten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entsprich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Seit der Neufassung des § 14 UStG ab dem 1.1.2025 muss die Rechnung gem. § 14 Abs. ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 92 Die Vorschriften der Insolvenzordnung regeln neben der internen, insolvenzrechtlichen Rechnungslegung auch die externe, handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO erklärt die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung für anwendbar.[1] Zudem bestimmt § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO, dass der In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diversity Management / Zusammenfassung

Begriff Unter Diversity Management (Vielfalts-Management) wird ein Ansatz verstanden, der von einer produktiven Vielfalt unterschiedlicher Attribute von Mitarbeitern eines Unternehmens oder einer Organisation ausgeht und diese Vielfalt von Belegschaften konstruktiv zu nutzen versucht. Mitarbeiter eines Unternehmens unterscheiden sich in vielen Merkmalen, wie z. B. Alter, Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuer-Richtlinien

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 29 Durch die Rechtsprechung des BFH war das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung bis zur Neufassung des § 42 Abs. 1 S. 2 AO im Jahr 2008 weitgehend geklärt.[1] Der BFH räumte der Anwendung des § 42 AO 1977 bei der Beurteilung niedrig besteuerter ausländischer Basisgesellschaften aus logischen Gründen Vorrang vor der Anwendung der §§ 7 ff. AStG ein.[2] Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Altlastensanierung / Zusammenfassung

Begriff Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) [1] stellt seit Ende der 1990er-Jahre die maßgebliche Grundlage für Altlastensanierungen dar. Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu...mehr