Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 7.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.12.2025 – 18 UF 68/25

Einem Vater in Serbien kann ohne Zustimmung des ausländischen Staates nicht gestattet werden, von dort aus an einem Anhörungstermin in einer Kindschaftssache per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1 Kindesunterhalt

1.1 OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2025 – 15 UF 69/25 1. Ihre Grenze findet die Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms des gesteigert Erwerbspflichtigen nach § 1603 Abs. 1 BGB, wenn eine Verwertung des Vermögensstamms den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneiden würde, die er zur Erfüllung weiterer Unterhaltsansprüche oder zur Bestreitung seines eigenen...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 4 Adoption

4.1 OLG Frankfurt/M., Vorlagebeschl. v. 16.1.2026 – 1 UF 77/25 Ist es mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes, dem Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 1748 Abs. 3 BGB die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in ...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 5 Personenstand

5.1 AG München, Beschl. v. 20.1.2026 – 721 III 135/25 Hat die Ehefrau einer transgeschlechtlichen Person (hier: Mann zu Frau) nach der Änderung von deren Geschlechtszugehörigkeit nach dem früheren TSG ein Kind geboren, so ist die transgeschlechtliche Person nach § 11 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SBGG i.V.m. § 1592 Nr. 1 BGB als "Vater" des Kindes im Geburtenregister mit dem aktuellen (w...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 6 Namensrecht

6.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 28.11.2025 – 2 WF 115/25 Die seit dem 1.5.2025 geltenden Regeln zur Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes (§ 1617e Abs. 2 BGB) sind auch in vor diesem Datum eingeleiteten Verfahren anwendbar. Der großzügige Maßstab der Kindeswohldienlichkeit kann ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot gelten, weil die Einbenennung nur in di...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung

Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem berechtigten Interesse der Bank, in den Genuss de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Rechtsprechung

Rz. 234 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.1.2026[2] entschieden, dass die durch § 1 BlnGrStMG erhöhten Grundsteuermesszahlen für Nichtwohngrundstücke nicht verfassungswidrig sind. Danach hält das Gericht die Regelung, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,...mehr

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Einführung BewG / D. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ErbStRG) v. 4.11.2016 realisierte wesentliche Änderungen des BewG, soweit sich diese auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung auswirken

I. Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 Rz. 371 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[2] ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG dahingehend erweitert worden, dass er fortan auch Gesellschaften i.S.d § 1a Abs. 1 KStG, also zur Körperschaftsbesteuerung optierende...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 3.2 OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15.12.2025 – 2 UF 153/25

Zur Frage, wann eine "Weihnachtsreise" zu nahen Verwandten nach Chisinau (Republik Moldau) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB darstellt, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hierüber im Wege der einstweiligen Anordnung zu erfolgen hat und inwieweit eine derartige Entscheidung beschwerdefähig ist.mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 5.1 AG München, Beschl. v. 20.1.2026 – 721 III 135/25

Hat die Ehefrau einer transgeschlechtlichen Person (hier: Mann zu Frau) nach der Änderung von deren Geschlechtszugehörigkeit nach dem früheren TSG ein Kind geboren, so ist die transgeschlechtliche Person nach § 11 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SBGG i.V.m. § 1592 Nr. 1 BGB als "Vater" des Kindes im Geburtenregister mit dem aktuellen (weiblichen) Vornamen und mit dem Geschlecht "weiblich"...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 28.11.2025 – 2 WF 115/25

Die seit dem 1.5.2025 geltenden Regeln zur Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes (§ 1617e Abs. 2 BGB) sind auch in vor diesem Datum eingeleiteten Verfahren anwendbar. Der großzügige Maßstab der Kindeswohldienlichkeit kann ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot gelten, weil die Einbenennung nur in die Zukunft wirkt und selbst bei vorheriger Zurückweisung e...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.2 OLG Koblenz, Beschl. v. 14.1.2026 – 13 UF 268/25

1. Der eine Ehewohnung betreffende Herausgabeantrag eines Dritteigentümers ist als derzeit unbegründet abzuweisen, solange der in Anspruch genommene Ehegatte eine Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung (§ 1568a BGB) noch aktiv betreiben kann und die Zuweisung, soweit verfahrensrechtlich möglich, auch aktiv gerichtlich betreibt. 2. Die derzeitige Unbegründetheit des Herau...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 3.3 OLG Rostock, Beschl. v. 18.12.2025 – 10 UF 58/25

1. Durch einen nach § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich zu billigenden Vergleich kann bestimmt werden, dass die konkrete Umgangsregelung des Kindes mit seiner Mutter, der die elterliche Sorge entzogen worden ist, zwischen dieser und dem zum Amtsvormund bestellten Jugendamt getroffen werden soll. 2. Einer persönlichen Anhörung des Kindesvaters, der nicht sorgeberechtigt ist und dem...mehr

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Einführung BewG / C. Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ErbStRG) vom 4.11.2016

I. Überblick Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 190 verwiesen. Speziell zur verfassungsrechtlichen Problematik der vom Gesetzgeber des ErbStRG (ErbStAnpG) v. 4.11.2016[2] angeordneten rückwirkenden Geltung der Neuregelungen ab 1.7.2016 vgl. die Ausführungen zum BewG Vor § 95 Rz. 1...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2025 – 15 UF 69/25

1. Ihre Grenze findet die Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms des gesteigert Erwerbspflichtigen nach § 1603 Abs. 1 BGB, wenn eine Verwertung des Vermögensstamms den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneiden würde, die er zur Erfüllung weiterer Unterhaltsansprüche oder zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts etwa im Rentenalter benötigt (vgl. BGH...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 3.4 OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.12.2025 – 11 UF 564/24

1. Ein Elternteil kann auf die Ausübung des ihm nach Art. 6 GG zustehenden Rechts auf Umgang mit seinem Kind verzichten. 2. Erklärt ein Elternteil diesen Verzicht im Rahmen eines Vergleichs der Eltern, kann dieser Vergleich gemäß § 156 Abs. 2 S. 1 FamFG gebilligt werden. 3. Will der Elternteil an dem von ihm ausgesprochenen Verzicht nicht mehr festhalten, hat das Amtsgericht e...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Frankfurt/M., Vorlagebeschl. v. 16.1.2026 – 1 UF 77/25

Ist es mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes, dem Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 1748 Abs. 3 BGB die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption und damit die Annahme des minderjährigen Kindes i...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 8.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.11.2025 – 17 WF 159/25

1. Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, ist ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen. 2. Eine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung findet a...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 EGMR, 2. Sektion, Urt. v. 16.12.2025 – Antrag Nr. 42758/23: Z u.a. ./. Finnland

Die Rückführung von Kindern, denen im Staat des aktuellen Aufenthalts – hier Finnland – ein vom Asylrecht (wegen Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen) des entführenden Elternteils abgeleitetes Asylrecht gewährt worden ist, in den Herkunftsstaat Russland nach dem HKÜ verstößt nicht gegen das Recht auf Respekt des Familienlebens aus Art. 8 EMRK . Auch wenn die Rückführ...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Schleswig, Beschl. v. 8.12.2025 – 15 UF 202/25

1. Die Regelung des § 51 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 und 3 FamFG betrifft Wertänderungen des Ausgleichswerts eines Anrechts aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit. 2. Mit der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG soll dagegen Dynamisierungsverfehlungen begegnet werden, die infolge der nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht ...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 3.1 BGH, Beschl. v. 4.2.2026 – XII ZB 535/25

1. Bei Verfahren, welche die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach § 1631b BGB betreffen (§ 151 Nr. 6 FamFG), hat das Gericht gemäß §§ 167 Abs. 1 S. 1, 319 Abs. 1 S. 1 FamFG den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. 2. Da das Gericht gemäß § 319 A...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 7.1 BGH, Beschl. v. 4.3.2026 – XII ZB 244/24

a) Erteilt der Rechtsanwalt einer mit dem Fristenwesen betrauten Kanzleikraft mündlich eine konkrete Einzelanweisung zur Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, muss diese klar und präzise sein und beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen ist (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 18.10.2023 – XII ZB 31/23, NJW-RR 2024...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Bamberg, Beschl. v. 16.12.2025 – 4 Wx 2/25 e

1. Eine Namensänderung (Anfügung des Geburtsnamens des Vaters an den eigenen Geburtsnamen) ist nach dem neuen Namensrecht nicht möglich, wenn der Antragsteller unehelich geboren wurde, die Eltern bei der nach der Geburt eingegangenen Ehe den Geburtsnamen der Mutter als Ehenamen bestimmt haben und der Ehemann die Vaterschaft anerkannt hat, aber inzwischen verstorben ist. 2. De...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 7.3 OLG Oldenburg, Beschl. v. 30.6.2025 – 11 UF 72/25

1. Ein Beschluss über die Bestimmung der Zuständigkeit nach §§ 36 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG durch das höhere Gericht hat konstitutive Bindung und bindet das als zuständig bestimmte Gericht auch dann, wenn es diesen Beschluss nach den für Verweisungsbeschlüsse nach § 281 ZPO geltenden Maßstäben für unrichtig und willkürlich erachtet. 2. Das als zuständig bestimmte Gericht muss das...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 9.2 BGH, Beschl. v. 18.2.2026 – XII ZB 254/25

a) Die aus dem islamischen Rechtskreis herrührende Rechtsfigur der Brautgabe betrifft jedenfalls in ihrer typischen, nicht überwiegend unterhaltsrechtlich geprägten Ausgestaltung die "ehelichen Güterstände" im Sinne der Europäischen Güterrechtsverordnung. b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer unter der Geltung iranischen Rechts vereinbarten Brautgabe (mahr) bei einer ...mehr

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Informationen zur 180. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 180 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 180. Ergänzungslieferung werden die Einführung des BewG, die Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des LGrStG Hamburg aktualisiert sowie die Erstkommentierung des LGrStG Rheinland-Pfalz neu eingefügt. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Krause, Mandler, Mannek, und Sklareck. Die Ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Masseneutralität

Rn 18 Zahlungen, die die Masse nicht schmälern, sind generell unbeachtlich.[53] Bei Zahlungseingang aus Erlösen des Verkaufs von Sicherungseigentum auf ein debitorisches Konto liegt Masseneutralität auch dann vor, wenn die als Gegenleistung an den Forderungsschuldner gelieferte Ware in Sicherungseigentum stand.[54] Wenn der Zahlungseingang durch die Zurückführung des Saldos ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision bei Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

Rn 62 Die im letzten Moment eingeführte Sonderregelung erfasst ersichtlich nur Steuerforderungen, aber nicht die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen – Arbeitnehmeranteile – bei der eine Pflichtenkollision (wegen § 266a StGB) vorliegt. Es fragt sich, ob diese durch eine analoge Anwendung des § 15b Abs. 8 gelöst werden kann, was heftig umstritten ist. Es wird eine analoge...mehr

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zfs 05/2026, Zur (begrenzte... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. A. Das Landgericht ist zu Recht von der Zulässigkeit der erhobenen Feststellungsklage und insbesondere dem Vorliegen eines Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) ausgegangen. 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.2 Anträge von Sozialversicherungsträgern

Rn 55 Für Sozialversicherungsträger gelten bei der Glaubhaftmachung der Forderung mittlerweile gewisse Erleichterungen. Auf eine schlüssige Begründung ihrer Forderungen wird verzichtet. Stattdessen reicht es aus, dass durch hinreichende Spezifikation der Forderung, dass Insolvenzgericht in die Lage versetzt wird, zu erkennen, für welche Zeit und in welcher Höhe Ansprüche erh...mehr

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zfs 05/2026, Umgang mit der... / 2 Aus den Gründen:

(…) III. Beweiswürdigung 1. Die Feststellungen zur Person beruhen auf den glaubhaften Angaben des Verteidigers, die dieser in der Hauptverhandlung für die von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen getätigt hat, sowie auf dem verlesenen Auszug aus dem Fahreignungsregister vom 1.8.2025. 2. Der Sachverhalt steht fest, da es sich bei dem Messverfahr...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / I. Einleitung

Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge und der Grundsatz des Vonselbsterwerbs, §§ 1922 Abs. 1, 1942 BGB, führen nicht nur zu einem unmittelbaren Einrücken in die Rechtsstellung des Erblassers, sondern haben auch zur Folge, dass mangels jeglicher Publizitätsmomente hinsichtlich des Erbfalls für den Verkehr Unsicherheit dahingehend entsteht, wer Erbe geworden ist. Dies ist fü...mehr

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FF 05/2026, Führung des ele... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich in einer Ehesache gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Das Amtsgericht hat die Ehe der Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 22.2.2024 zugestelltem Beschluss aufgehobe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 9 Vertiefungsschaden

Rn 96 Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich bei einer Haftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung im Vergleich zu ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt des tatsächlich gestellten Antrages.[295] Damit kann (nur) der Vertiefungsschad...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Notwendiger Sachvortrag beim Beweisantritt

Rn 46 Es genügt für den Beweisantritt nicht, dass der Geschäftsleiter lediglich einen geringeren Schaden pauschal behauptet und Beweis durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens antritt.[133] Die Rechtsprechung des IX. Senates,[134] die diese Möglichkeit einem Dritten als Anfechtungsgegner zur Frage der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutach...mehr

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zfs 05/2026, Zurechnung des... / 1 Aus den Gründen:

“… Der Senat hat die Sach- und Rechtslage in seinem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 23.10.2025 wie folgt beurteilt: “… 2. Die vom LG zur Abweisung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 6 Abs. 5 VVG gegebene Begründung trägt die Entscheidung hingegen nicht. a) Die Bekl. wäre grundsätzlich verpflichtet gewesen, die Kl. auf das Entfallen des Versicherungsschutzes in der Fahrzeu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Korrektur über den Schaden

Rn 21 Diese sehr restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Masseneutralität entschärft sich dadurch, dass nunmehr nach § 15b Abs. 4 der Geschäftsführer vortragen und beweisen kann, dass der Gläubigerschaft ein geringerer Schaden entstanden ist (siehe im Einzelnen unten im Text). Rn 22 Wenn also die bisherige Rechtsprechung z.B. bei Arbeitsleistungen und Dienstleis...mehr

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zfs 05/2026, Zur (begrenzte... / 3 Anmerkung:

1. Das Urteil behandelt den in der Praxis nicht selten vorkommenden Fall der Verwertung eines im Strafverfahren eingeholten verkehrsanalytischen Gutachten in der zivilrechtlichen Beweiswürdigung. Zieht bereits die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Sachverständigen hinzu, um etwa die Weg-Zeitzusammenhänge und die Vermeidbarkeit eines Fußgängerunfalls im Hinblic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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Einführung BewG / III. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 376 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (GrStRefUG) v. 16.7.2021[2] sind u.a. die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG enthaltenen §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 geändert bzw. e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zugelassene Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Ausschluss von Billigkeitsmaßnahmen bei der Einheitsbewertung galt nach der Rechtsprechung des BFH auch für Billigkeitsmaßnahmen aufgrund von Übergangsregelungen, die die Finanzverwaltung zur Milderung der Folgen einer verschärfenden Rechtsprechung trifft.[2] Rz. 16 [Autor/Stand] Durch die Einfügung des § 20 Satz 2 Halbs. 2 BewG hat der Gesetzgeber in...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesellschaftsschaden bei Anwendung der Differenzhypothese

Rn 42 Stellt die Vorschrift auf den Gesamtgläubigerschaden ab und nicht etwa auf den Gesellschaftsschaden, weil offenbar der Gesetzgeber weiterhin – mit der Rechtsprechung des II. Zivilsenats – der Auffassung ist, der Gesellschaft selbst entstehe kein Schaden,[121] so handelt es sich (dennoch) um einen Schadensersatzanspruch.[122] Warum allerdings nur der Schaden bei den Ges...mehr

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Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtliche Entwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Bereits im § 20 des BewG 1934 war die Regelung enthalten, dass Werte, die nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG festgestellt werden, als Einheitswerte gelten. Diese Aussage war allerdings insofern ungenau, als die Vorschriften über das Feststellungsverfahren nicht im BewG enthalten waren, sondern insbesondere in den §§ 214...mehr

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zfs 05/2026, Helmpflicht für Pedelec-Fahrer

Im Jahre 2014 hatte der BGH[1] festgestellt, dass die Ansprüche eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 25...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Abschließend zur Verbindlichkeit des Legislativwillens

Es wurde deutlich, dass der Legislativwille, auf welchen die Rechtsprechung rekurriert, sich zwar deutlich gegen ein Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Nachweis der Erbfolge durch Erbschein positioniert. Allerdings wurde diesem durch die zeitlich nachfolgende Änderung des Rechtszustands im BGB die Grundlage entzogen, sodass er keine Gültigkeit in dem Sinne mehr beansp...mehr