Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das BVerwG befasst sich in seiner ausführlichen Entscheidung mit einer Vielzahl von Problemen zum Anfall und zur Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten, die sich auch in Zivilsachen stellen. Dabei halten sich die Ausführungen des BVerwG im Rahmen seiner ständigen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des BGH, soweit im Verwaltungsrecht keine Besonderheiten gelten. Auf e...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Öffentliche Verfügungen von Todes wegen

Notarielle Verfügungen von Todes wegen sind mit besonderen Verfahrensgarantien, vgl. §§ 11, 17, 28, 30, 34 BeurkG, sowie mit der besonderen Beweiskraft der §§ 415, 418 ZPO, ausgestattet,[62] wodurch dem Rechtsgeschäft des Erblassers eine besondere (Nachweis-)Qualität verliehen wird. Dies ist der Grund, warum die Rechtsordnung, namentlich in § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, öffentliche ...mehr

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FF 05/2026, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1) Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung einer sorgerechtlichen Maßnahme in Gestalt einer Grenzsperre. I. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist der Vater von zwei in den Jahren 2022 und 2023 geborenen Kindern, die aus der Beziehung zu der aus der Ukraine stammenden Mutter hervorgegangen sind. Die Eltern haben nach der Geburt der Kinder die Ehe miteinander geschl...mehr

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FF 05/2026, Der Zeithorizon... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die wertmäßige Rückforderung einer Zuwendung an ein Schwiegerkind nach dem zwischenzeitlichen Scheitern der Ehe. [2] Die Antragsteller sind die Schwiegereltern des Antragsgegners. Sie haben letzterem und ihrer seinerzeit mit ihm verheirateten gemeinsamen Tochter im Jahr 2020 ein damals noch unbebautes Grundstück im Wege eines notar...mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb kinderlos und verwitwet. Nach ihrem Tode eröffnete das Nachlassgericht insgesamt 30 Schriftstücke der Erblasserin als Verfügungen von Todes wegen (vgl. Beiakte 40 IV 988/17). Mit Beschl. v. 1.11.2018 hat das Nachlassgericht den Beteiligten zu 7) zum Testamentsvollstrecker ernannt und bestimmt, dass er das Amt gemeinschaftlich mit der Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 05/2026, Die Grabpflege als (wirtschaftliches) Rechtsproblem

Auch wenn eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege in Deutschland nicht besteht, gebieten es doch der Anstand und die Pietät, die Gräber Verstorbener in einem würdigen Zustand zu erhalten. Auch die meisten Friedhofsordnungen regeln, dass die Grabnutzungsberechtigten die Gräber nicht verwahrlosen lassen dürfen. Grabnutzungsberechtigte sind dabei nicht automatis...mehr

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FF 05/2026, Neue Literatur / 1 Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis

Hans-Joachim Dose Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht sowie zum Verfahren in Unterhaltsprozessen 11. Auflage 2026, 2.749 Seiten, C.H.BECK, 169 EUR ISBN 978-3-406-81066-4mehr

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zfs 05/2026, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Senat hat die Parteien mit Beschl. v. 6.8.2025 darauf hingewiesen, dass beabsichtigt sei, die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des LG S vom 11.2.2025 gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die tragenden Gründe dieses Hinweisbeschlusses lauten wie folgt: … Entgegen der von der Bekl. in ihrer Berufungsbegründung vertretenen Auffassung steht die Rechtskraft des vom Kl. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 107 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hatte die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] war der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 4)

Rz. 16 [Autor/Stand] § 214 RAO ordnete an, dass "die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte" gesondert festzustellen sind. Aus dieser Formulierung hat die Rechtsprechung gefolgert, dass die Feststellung eines Einheitswerts zu unterbleiben hat, wenn dem festgestellten Einheitswert keine steuerliche Bedeutung zukäme, weil z.B. sämtliche an die Feststellung anknüpfe...mehr

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zfs 05/2026, Deckung für Sc... / Leitsatz

1. Ist Klauseln einer Verkehrsrechtsschutzversicherung einerseits zu entnehmen, dass Versicherungsschutz für Streitigkeiten wegen des Erwerbs eines Fahrzeugs an sich nicht gewährt wird, dass aber andererseits (im Rahmen einer Vorsorgeversicherung) Versicherungsschutz für den Zuerwerb eines Fahrzeugs versprochen wird, sind die Bedingungen unklar mit der Folge des Bestehens vo...mehr

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Einführung BewG / V. Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023

Rz. 387 [Autor/Stand] Art. 31 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v. 22.12.2023[2] hat § 97 Abs. 2 und § 154 Abs. 3 BewG an die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[3] herbeigeführten Rechtsänderungen angepasst. Nach dem neu in das BewG eingefügten § 153 Abs. 2 Satz 2 BewG soll die Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklä...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / D&O-Versicherung

Rn 8 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 15b Abs. 4 S. 2 ist der Streit um die Einordnung als "Erstattungsanspruch eigener Art" oder Schadensersatzanspruch für den Zahlungsanspruch nach § 15b letztendlich nicht praxisrelevant.[21] Die Frage der dogmatischen Einordnung als echter Schadensersatzanspruch oder nur als Erstattungsanspruch eigener Art war bereits bei § 64 Gmb...mehr

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Einführung BewG / IV. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022

Rz. 378 [Autor/Stand] Mit Art. 19 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 v. 16.12.2022[2] sind die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG verorteten Methoden zur Bewertung des Grundbesitzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung v. 14.7.2021[3] angepasst und dergestalt geändert worden, dass sich ab 2023 höhere Grundbesitzwerte mit der Folge einer höheren Erbschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 18 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Einheitswert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch [2] und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage [3] gegen die Einheitswertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderten Bescheid über die Billigkei...mehr

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zfs 05/2026, Kostentragung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Sie ist gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 ZPO statthaft; die geltend gemachte Beschwer erreicht auch den Mindestwert aus § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde wurde ferner innerhalb der Frist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt und genügt auch den Formvorgaben des § 569 Abs. 2, 3 ZPO. 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers ist...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.1 Täter

Rn 54 Bei Abs. 4 und 5 handelt es sich um ein Sonderdelikt. [151] Täter können daher nur die in § 15 Abs. 1, 2 bzw. im Fall der "Führungslosigkeit" auch die in Abs. 3 bezeichneten Personen sein. Nicht erfasste Personen können sich aber der Beihilfe (§ 27 StGB)[152] bzw. der Anstiftung (§ 28 StGB) strafbar machen. Die Streitfrage, welche Gesellschaftsformen in Abs. 3 einbezoge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision

Rn 28 Nach bisherigem Recht, waren Zahlungen, um einer straf- oder ordnungswidrigkeitsbewährten Pflicht nachzukommen, als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar.[79] Die Pflichtenkollision für Steuerrecht ist durch die Sonderregelung in Abs. 8 aufgehoben[80]. Bei der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, wie von Arbeitnehmeranteilen zu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zuständigkeit

Rn 66 Die örtliche Zuständigkeit besteht am Wohnsitz des Geschäftsleiters nach §§ 12, 13 ZPO. Zudem eröffnet sich nach der Rechtsprechung der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 Abs. 1 ZPO.[190] Da es sich nicht um einen vertragsrechtlichen Anspruch handelt, ist m.E. § 22 ZPO (Gerichtsstand der Mitgliedschaft) naheliegender.[191] Rn 67 Für internationale Verfahren ist...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Fristbeginn

Rn 24 Wann die Frist zu laufen beginnt, ist umstritten.[61] Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Geschäftsleiter positive Kenntnis vom Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit hat.[62] Die Drei- bzw. Sechswochenfrist ist dabei für Sanierungsversuche zu nutzen, zu deren Prüfung der Geschäftsleiter gegenüber der Ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / § 15b Abs. 3

Rn 34 Bei Zahlungen während der Phase der Insolvenzverschleppung nach Abs. 3 wird dagegen umgekehrt vermutet, dass sie in der Regel nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Rn 35 Dies ist eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung[100] insoweit, als sie nicht erkennen lassen hat, für welchen Zeitraum sie z.B. bei Sanierun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Kompromisslösung

Rn 39 Nach § 15b Abs. 4 S. 1 sind die Antragspflichtigen der juristischen Person zur Erstattung verbotener Zahlungen nach § 15b Abs. 1 verpflichtet. Nach Abs. 4 S. 2 beschränkt sich jedoch diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens der Gläubigerschaft, wenn dieser ein geringerer Schaden entstanden ist. Rn 40 § 15 Abs. 1 ordnet die Erstattungspflicht jeder verbotenen Z...mehr

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FF 05/2026, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Frage, ob der Kindesvater gegen eine die Anordnung von Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls ablehnende Entscheidung aus eigenem Recht beschwerdeberechtigt ist. [2] Das im April 2014 geborene Kind lebt seit der Trennung seiner Eltern im Sommer 2015 im Haushalt der Kindesmutter. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Vergleich zum Vertiefungsschaden der Gesellschaft

Rn 43 Der Ansatz (Schaden der Gesellschaft) entspricht auch der Rechtsprechung zum Vertiefungsschaden bei Haftung eines Steuerberaters wegen verspäteter Antragstellung.[129] Dort wird ein Schaden der Gesellschaft bejaht, obgleich klassischerweise bei Insolvenzverschleppung der Schaden nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a ein Quotenschaden der Altgläubiger ist.[130] Nimmt man s...mehr

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Einführung BewG / VI. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024

Rz. 388 [Autor/Stand] Durch Art. 35 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 v. 2.12.2024 sind u.a. einige Korrekturen zur Bedarfsbewertung vorgenommen worden. So wurden dem § 158 Abs. 2 BewG die folgenden Sätze angefügt: "Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung de...mehr

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Einführung BewG / I. Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021

Rz. 371 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[2] ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG dahingehend erweitert worden, dass er fortan auch Gesellschaften i.S.d § 1a Abs. 1 KStG, also zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften dann erfasst, wenn sie ihrer Tätigkeit n...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesamt- oder Einzelbetrachtung

Rn 48 Die Streitfrage, ob nur eine Einzel- oder Gesamtkompensation gemeint ist,[141] dürfte eine geringere Relevanz haben, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Durch die Möglichkeit des Einwands eines geringeren Gesamtgläubigerschadens wird nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum wertneutralen Aktiventausch unter den strengen Voraussetzungen auf der objekt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Rechtsnatur

Rn 6 Welche Rechtsnatur der Anspruch aus § 15b hat, ist fraglich, nachdem § 64 GmbHG a.F. als "Erstattungsanspruch eigener Art" angesehen wurde.[14] Hintergrund ist, dass nach bisheriger Rechtsprechung zu § 64 GmbHG a.F. der Schaden nicht bei der Schuldnerin eintrete, sondern allein bei den Insolvenzgläubigern[15] und die die Norm an die einzelnen Zahlungen anknüpft. Rn 7 Ob ...mehr

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FF 05/2026, Der Eintritt in den Ruhestand als Zeithorizont (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bei Schwiegerelternschenkungen?

Die Rechtsfiguren der sog. Schwiegerelternschenkung und der ehebezogenen Zuwendung unter Ehegatten beruhen jeweils auf einer Geschäftsgrundlage. Diese hat einen festen Bezug zur intakten Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind bzw. derjenigen des an seinen Ehegatten Zuwendenden. Während Einigkeit besteht, dass mit jedem Tag, der von der Schenkung bzw. Zuwendung bis zur ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Schadensberechnung im Einzelnen

Rn 50 Wie der Schaden im Einzelnen zu berechnen ist, ist aufgrund aktuell fehlender Rechtsprechung höchst streitig.[147] Folgt man bei einer Schadensberechnung den Grundsätzen des § 249 BGB, weil nicht nur ein Schaden bei den Gesamtgläubiger entstanden ist, sondern primär zunächst bei der Gesellschaft, so ist der Vergleich der Vermögenslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Er...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Aufsichtsräte

Rn 14 Aufsichtsräte unterfallen nicht unmittelbar dem § 15b. Eine Haftung kann sich jedoch aus eigenständigen Überwachungs-, Organisations- oder Eingriffspflichten ergeben, sofern ein pflichtwidriges Unterlassen kausal zur Vornahme verbotener Zahlungen beiträgt. Nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil Doberlug festgeschrieben hat, dass der Gesellschaft selbst kein Schade...mehr

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zfs 05/2026, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell I/2027 Online * 13. Januar 2027 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2027 Online * 17. November 2027 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen 15. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2027 Leipzig/Online, 23./24. April 2027(7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Verzicht, Vergleich

Rn 53 Der Ausschluss der Möglichkeit eines Verzichts oder Vergleichs der juristischen Person dient dem Gläubigerschutz.[157] Die Ausnahmen hierzu entsprechen dem bisher geltenden Recht. Ausgenommen sind insolvenzabwendende Vergleiche oder eine Regelung im Insolvenzplan. Zudem wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgenommen, wonach das Verbot auch für den Insolvenz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung von Gebäuden

Rz. 39 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG sieht Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung vor, die in räumlichem Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Danach bleiben Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3.4 Lösung von einem lästigen Vertragsverhältnis

Rn 29 Nach der gängigen Auffassung in der Literatur liegt ferner ein insolvenzwidriger Zweck vor, wenn sich der Antragsteller mithilfe des eingeleiteten Insolvenzverfahrens von einem lästigen Vertragsverhältnis mit dem Schuldner lösen will.[87] Hier beruft man sich insbesondere auf eine ältere Entscheidung des BGH, die noch zum Konkursrecht ergangen war.[88] Ihre Übertragbar...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / § 15b Abs. 2 S. 1, 2, Abs. 3 – Zulässige Zahlungen

Rn 27 § 15b Abs. 2 S. 1 nimmt von dem Zahlungsverbot solche Zahlungen aus, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Dabei wird darauf abgestellt, ob die Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, dienen. Damit sind im Ausgangspunkt und abgesehen von den speziellen Re...mehr

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zfs 05/2026, Deckung für Sc... / 2 Aus den Gründen:

[13] a) Entgegen der Auffassung des BG besteht für den geltend gemachten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz. Die vom VR verwendeten Klauseln des § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 1999 sind unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu seinen Lasten gehen (vgl. Senatsurt. v. 15.10.2025 – IV ZR 86/24). [14] aa) Macht der VN einen Scha...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / III. Ausnahmen des Leistungsverweigerungsrechts

Subjektive Rechte und damit auch das gewonnene Leistungsverweigerungsrecht werden mit Rücksicht auf § 242 BGB nicht einschränkungslos gewährt,[59] sondern unterliegen einer Geltungsschranke. Letztere wird durch die jeweilige Rechtsidee, die zugrunde liegende Interessenlage, den Sinn und Zweck des Rechts sowie die in anderen Normen zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wer...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Von der Scheidung unabhängige Folgesachen

Von der Scheidung unabhängige Folgesachen sind zum einen die Kindschaftssachen nach § 137 Abs. 3 FamFG sowie der Kindesunterhalt. Die Geltendmachung solcher Folgesachen im Verbund ist zweckwidrig. Der Gesetzgeber ist gehalten, dies durch Änderung des § 137 FamFG zu ändern. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, elterliche Sorge, Umgang, Kindesherausgabe im Verbund mit Wirkung er...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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zfs 05/2026, Unfallfahrt mi... / 2 Aus den Gründen:

[2] 1. Der Schuldspruch im Fall II.3. der Urteilsgründe wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 3 Nr. 2 StGB hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. [3] a) Die Vorschrift des § 315c Abs. 1 StGB setzt in allen Tatvarianten eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.1 Anträge der Finanzverwaltung

Rn 54 Der Eröffnungsantrag eines Finanzamtes, der auf Steuerforderungen (§ 37 AO) gestützt wird, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und ggf. etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus.[205] Eine Glaubhaftmachung der Forderung kann jedoch ausnahmsweise entbehrlich se...mehr

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Einführung BewG / I. Überblick

Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 190 verwiesen. Speziell zur verfassungsrechtlichen Problematik der vom Gesetzgeber des ErbStRG (ErbStAnpG) v. 4.11.2016[2] angeordneten rückwirkenden Geltung der Neuregelungen ab 1.7.2016 vgl. die Ausführungen zum BewG Vor § 95 Rz. 186 ff. Rz. 3...mehr

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zfs 05/2026, Keine Verfahre... / 2 Aus den Gründen:

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 19.7.2024 eine Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Das Verfahren ist allerdings wegen Verfolgungsverjährung einzustellen. Die Verjährung wurde vorliegend durch die seitens der Behörde am 7.8.2024 verfügte Anhörung an den Betroffenen unterbrochen (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG). Danach lief gemäß § 33 Abs. 3 S. 1 OWiG ern...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 2 Anmerkung

Der dem Beschwerdesenat zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist schnell zusammengefasst: Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist verstorben. Mit notariellem Testament vom 9.3.2018 hat sie einen Großneffen des vorverstorbenen Ehemanns zum Alleinerben bestimmt. Das Nachlassgericht, dort der Rechtspfleger, lehnt die Erteilung des Erbscheins mit der Begründung ab, dass...mehr

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Einführung BewG / II. Änderungen durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Wettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze v. 25.6.2021

Rz. 372 [Autor/Stand] Mit Art. 9 Nr. 2 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Wettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze v. 25.6.2021[2] wurde § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erneut geändert: Die Worte "wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder des § 18 Absatz 4 Satz 2 (EStG) entsprechen, Gesells...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.3 Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 65 Nach Inkrafttreten des § 14 Abs. 1 Satz 2 war zunächst umstritten, ob der Gläubiger das Bestehen eines Eröffnungsgrundes nach der antragsabwendenden Zahlung erneut glaubhaft machen muss.[265] Diese Streitfrage hat der BGH mit Beschluss vom 11.04.2013 entschieden.[266] Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen, wenn er nach Ausg...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Grundsatz

Rn 11 Aufgrund des staatlichen Vollstreckungsmonopols hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelmäßig bereits dann, wenn ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und er den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.[32] Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Gläubiger.[33] Das rechtliche Interesse muss zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr