Aufwendungen für ein in die Erstausbildung integriertes Praktikum sind in beschränkter Höhe als Sonderausgaben abziehbar; Kosten eines im Anschluss an die Berufsausbildung abzuleistenden Praktikums können als Fortbildungskosten unbeschränkt geltend gemacht werden.[1]
Das Praktikum selbst ist jedoch keine Erstausbildung. Auch nach einem über 20 Monate dauernden Praktikum mit anschließender langjähriger gewerblicher Tätigkeit liegt nach Ansicht der Rechtsprechung keine abgeschlossene Berufsausbildung vor.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen