Der Beruf des Rettungssanitäters, der regelmäßig als Vollerwerbstätigkeit ausgeübt wird, setzt eine mehrmonatige, landesrechtlich geregelte Ausbildung voraus.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter war von der Rechtsprechung als erstmalige Berufsausbildung anerkannt worden.[1] Diese Auffassung ist durch die Einführung einer Mindest-Ausbildungsdauer jedoch überholt. Eine Erstausbildung wird nur noch dann anerkannt, wenn sie eine Mindestdauer von 12 Monaten hat.[2]

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