Überblick

Die sichere Verwendung von Chemikalien ist eines der Hauptziele von REACH. In sehr vielen Fällen werden Stoffe nicht als solche, sondern in Gemischen eingesetzt. In den von REACH geforderten Stoffsicherheitsbeurteilungen von Stoffen wird der gesamte Lebenszyklus eines Stoffes bewertet. Dazu zählt auch ihr Einsatz in Gemischen. Wie diese Gemische aussehen, weiß i. d. R. nur der Formulierer, der sie produziert. Er muss in seinen Sicherheitsdatenblättern die Bedingungen für die sichere Verwendung der Gemische kommunizieren. Diese Aufgabe bestand auch schon vor REACH. Neu ist unter REACH, dass der Formulierer die Informationen berücksichtigen muss, die ihm seine Lieferanten in Form von erweiterten Sicherheitsdatenblättern zur Verfügung stellen. Zentrale Fragen sind hier: Wie kann ein Formulierer bei der Bewertung eines Gemisches praktisch vorgehen? Wie kann er geeignete Risikomanagement-Maßnahmen und Anwendungsbedingungen für das von ihm hergestellte Gemisch ermitteln und mit dem Sicherheitsdatenblatt kommunizieren? Welche Handlungsoptionen gibt es?

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zentrale Rechtsvorschrift ist REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

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