Aufwendungen eines bei einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater angestellten Diplom-Kaufmanns zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung einschließlich Prüfungskosten stellen Fortbildungskosten dar.[1] Dasselbe gilt für Aufwendungen eines Diplom-Kaufmanns zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen und für die Prüfungskosten.

Die Rechtsprechung hat auch die Aufwendungen eines Beamten des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung als Werbungskosten angesehen.[2] In allen Fällen war ein Erststudium vorangegangen.

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