Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Reichweite einer Empfangsvollmacht

Der Steuerberater des G übermittelte dem Finanzamt (FA) – unter Angabe der persönlichen Steuernummern des G – auf elektronischem Wege eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Die Vollmacht lautete auf eine Vertretung in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten und erstreckte sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheid...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteil bei Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer? Ist ein Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich übertragen worden, fehlt es am Erwerb des Gesellschaftsanteils, wenn der übertragene Geschäftsanteil als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist. Der Vorbehaltsnießbraucher ist wirtschaftlicher Eigentümer, we...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Anwendung der Überentnahmeregelung gem. § 13a Abs. 5 S. 1 Nr. 3 ErbStG a.F. bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Für die Zwecke der erbschaftsteuerrechtlichen Überentnahmeregelung gem. § 13a Abs. 5 S. 1 Nr. 3 ErbStG in der ab 30.6.2013 und bis 20.6.2016 gültigen Fassung können die im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung bei einer KG als Betriebspersonengesellschaft getätigten Entnahmen nicht mit den bei der Grundbesitz KG als Besitzpersonengesellschaft getätigten Einla...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit

Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu werden nach wirksamer Anordnung von Kurzarbeit von der KG an den Kommanditisten geleistete Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld gerade nicht für geleistete Dienste gezahlt – und sind daher keine Sondervergütungen. Geht man indes davon aus, dass die Vo...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Berichtigung nach § 129 AO: "mechanisches Versehen"

Der Umstand, dass der unterbliebenen zutreffenden Berücksichtigung einer Besteuerungsgrundlage i.R.d. Veranlagung ein darauf bezogener programmgesteuerter Prüfhinweis vorangegangen ist, schließt eine Berichtigung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht aus, wenn die Überprüfung nicht zu einer für den Fehler ursächlichen neuen Willensbildung des zuständigen V...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic

Eine GmbH – oder wie im Urteilfall ein Verein –, deren satzungsmäßige Tätigkeit darin besteht, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Dritte – insbesondere für andere Studierende – zu erbringen, kann wegen Verstoßes gegen die §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 StBerG nicht die satzungsmäßige...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 10 Nr. 4 KStG verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen bleibt bestehen

Das hälftige Abzugsverbot des § 10 Nr. 4 KStG für Vergütungen an Überwachungsorgane verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine zulässige Durchbrechung des Nettoprinzips. Auch bei kommunal geprägten Unternehmensstrukturen mit verpflichtendem Aufsichtsrat bleibt § 10 Nr. 4 KStG anwendbar. Die Professionalisierung des Aufsichtsrats rechtfertigt keine abweiche...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Taugliches Reinvestitionsobjekt bei § 6b EStG

Eine nach § 6b Abs. 3 S. 1 EStG gebildete Rücklage kann nicht mit den Anschaffungs-Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Reinvestitionsobjekt) verrechnet werden, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Reinvestitionsobjekts aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem ausländischen Staat nicht zusteht. FG Münster v. 4...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Empfängerbenennung bei Zahlungen an zwischengeschaltete Domizilgesellschaft

Ist eine natürliche oder juristische Person, die die Zahlungen des Steuerpflichtigen entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die vertraglich bedungenen Leistungen gar nicht erbringen konnte oder weil sie aus anderen Gründen die ihr erteilten Aufträge und die empfangenen Gelder an Dritte weiterleitete, so ist s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Willkür bei Schätzungsbescheiden

Willkürlich – und damit nichtig i.S.d. § 125 Abs. 1 AO – ist ein Schätzungsbescheid nicht nur bei subjektiver Willkür des handelnden Bediensteten, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, evident von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar is...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) PartG mbB: Haftung für bestandskräftig festgesetzte Steuern und Verspätungszuschläge

Für die Haftung nach § 191 AO i.V.m. § 8 Abs. 1 PartGG sind keine weiteren Voraussetzungen außer der Gesellschafterstellung erforderlich. Haben die Vertreter der Partnerschaftsgesellschaft die der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht fristgerecht angefochten, haben sie diese nach § 166 AO gegen sich gelten zu lassen. Dies schließt festgesetzte Verspätungszusc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Änderung des ESt-Bescheids nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG auch bei nur mittelbaren Auswirkungen der vGA

Streitig ist, ob der ESt-Bescheid aufgrund von § 32a Abs. 1 KStG zu ändern ist, weil ein (erhöhter) Auflösungsverlust i.S.d. § 17 EStG als Folgewirkung einer vGA verfahrensrechtlich zu berücksichtigen ist. Das FA lehnt – unter Bezugnahme auf Herkens, GmbH-StB 2019, 347 – eine Änderung nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG ab, da nur die unmittelbaren Folgen einer vGA zu berücksichtigen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 9. Umsatzsteuer: Zur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung

K war Kommanditistin einer GmbH & Co. KG, die als Zentralregulierer Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Lieferanten und Großhändlern (sog. Anschlusshäusern), zu denen auch K gehörte, organisierte. Die Anschlusshäuser kauften Waren direkt bei den Lieferanten ein, wobei die KG organisatorische Aufgaben übernahm, insbesondere die Übernahme des sog. Delkredere-Risikos. D...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GewSt-Pflicht einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Die A-GmbH & Co. KG verfügt über umfangreichen Grundbesitz; die Immobilen werden im Wesentlichen zu Wohnzwecken vermietet. Zudem ist die A-GmbH & Co. KG an der B-GmbH & Co. KG beteiligt und bezieht über diese Beteiligung – zwischen den Beteiligten unstrittig – gewerbliche Einkünfte. Darüber hinaus hält die Klägerin 50 % der Geschäftsanteile an der C-GmbH. Zudem ist die Kläge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit der Angabe einer E-Mail-Adresse

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 AO, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse der Behörde erfolgt. Wird der Einspruch an eine mit Schreibfehlern behaftete E-Mail-Adresse adressiert und deshalb nicht fristgerecht an die Behörde übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung in ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Streitig war, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war. Das FG wies die Klage nun als unbegründet ab und bejahte – nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen des § 42 AO – einen Gestaltungsmissbrauch...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zur Fremdüblichkeit von unbesicherten Wandeldarlehen im Zusammenhang mit Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F.

Unter welchen Voraussetzungen sind unbesicherte Wandeldarlehen als fremdüblich i.S.d. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG ("Escape"-Klausel) anzusehen? Das FG entschied: Eine Gewinnminderung gem. § 8b Abs. 3 S. 3 und 4 KStG im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung (hier: Wandeldarlehen) ist gem. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F. nicht vorzunehmen, wenn sich die Verhältnisse hinsichtlich des D...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer: Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei erfolgter Betriebsprüfung

Die reguläre Festsetzungsfrist endet nach einer sich länger hinziehenden Außenprüfung spätestens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem entweder die Schlussbesprechung oder – in Ermangelung einer solchen – die letzten Ermittlungen stattgefunden haben, vier Jahre verstrichen sind. Gewinnrealisierung ist gegeben, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei gewerblicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eigener Grundbesitz wird verwaltet und genutzt, wenn er zum Zwecke der Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz durch Vermietung und Verpachtung eingesetzt wird – auch, wenn der Mieter auf dem gemieteten Grundbesitz einen Gewerbebetrieb ausüben will. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG ist ausgeschlossen, wenn die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes die Gr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Hinzurechnung von Gewinnminderungen aus Wertberichtigungen im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen

Streitig sind Hinzurechnungen von Wertberichtigungen nach Maßgabe des § 8b Abs. 3 S. 3 ff. KStG. Das FG entschied: Teilwert-Minderungen vollziehen sich aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens regelmäßig schrittweise; deshalb können Wertberichtigungen einer (stillen) Unternehmensbeteiligung sowie erfolgsabhängiger Gewinnansprüche bereits vor ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Nichtigkeit bei Strafschätzungen

Eine GmbH übermittelte dem Finanzamt (FA) die Steuererklärungen 2022. In der KSt-Erklärung ging sie von einem Bilanzverlust i.H.v. 913.530 EUR und von Einkünften aus Gewerbebetrieb i.H.v. -912.958 EUR aus. Daneben gab sie eine Einlage i.H.v. 1.394.688 EUR an. Eine E-Bilanz oder weitere Unterlagen zum Nachweis der geltend gemachten Einlagen wurden – trotz mehrere Nachfragen d...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / 3. Betriebsvorrichtungen

Dauerbrenner in Streitverfahren ist die (unbewusste) Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Auch fest im Gebäude verbaute Anlagen für den gewerblichen Gebrauch sind im Ausgangspunkt GewSt-kürzungsschädlich, da solche Betriebsvorrichtungen – abweichend vom Zivilrecht – nicht wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes bzw. Grundstücks, sondern im Steuerrecht selbständige Wirtsc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.3 Rechtsdogmatische Grundlagen zur Entstehung eines Nutzungsrechts

Rz. 14 Schuldrechtliche und dingliche Nutzungsrechte ruhen – zivilrechtlich gesehen – auf unterschiedlichen Pfeilern; ob diese Unterscheidung nun auch hinsichtlich der bilanz- und steuerrechtlichen Beurteilung getroffen werden muss, ist in der Literatur umstritten. Die zivilrechtliche Differenzierung zwischen der dinglichen und der schuldrechtlichen Nutzungsrechtsvariante be...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / Zusammenfassung

Überblick In dem Beitrag wird nach einer Klassifizierung der Nutzungen und Nutzungsrechte intensiv auf deren Bilanzierung und ihre Behandlung im Rahmen der Einlagefähigkeit eingegangen. Auch erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Spezialfragen der Drittaufwandsproblematik und des Unternehmensnießbrauchs. Die Behandlung der Thematik in dieser Intensität und Breite findet sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.3 Bilanzierung ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 55 Die Handelsbilanz enthält jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern sie weist u. U. auch Positionen aus, die nicht den Kriterien, die an Vermögensgegenstände gestellt werden, entsprechen. Als Beispiel wären die Rechnungsabgrenzungsposten zu nennen. Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB und dazu korrespondierend für das Steuerrecht § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Aktivseite ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / V. Fazit

Die erweiterte GewSt-Kürzung macht eine Immobilien-GmbH steuerlich attraktiv, ist aber äußerst streitanfällig. Dementsprechend hat sich eine umfangreiche Kasuistik gebildet, wobei der BFH zu einer strengen Auslegung tendiert und auch geringste Überschreitungen der reinen Grundstücksverwaltung schädlich sein können. Erfreulicherweise zeigen die Rechtsprechung (insbesondere bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1 Drittaufwand im Zweierverhältnis: Frage der AfA-Zurechnung

Rz. 104 § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Sollen die an einem zur Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenstand entstehenden Aufwendungen berücksichtigt werden, die auf eine wirtschaftliche Last zurückzuführen sind, die ein Dritter bereits in der Vergangenheit getragen hat, tangiert man den Bereich der AfA-Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Massenentlassung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeber, der in einem Zeitraum von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen will, muss hierzu zunächst den Betriebsrat konsultieren und dann, vor Ausspruch der Kündigungen, die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Anzeigepflicht ist abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. Bei Fehle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert 3 Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendung h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / 4. Unterjähriger Verkauf des letzten Grundstücks

Das Ausschließlichkeitsgebot verlangt in zeitlicher Hinsicht, dass die begünstigte Tätigkeit während des gesamten Erhebungszeitraums vorliegen muss. Der BFH nimmt es hierbei genau und versagt bei einer Veräußerung des letzten Grundstücks "zu Beginn des 31.12." als letztem Tag des Erhebungszeitraum die erweiterte GewSt-Kürzung.[10] Dies ist besonders bitter, da damit nicht nur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter, beispielsweis...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Massenentlassung / 4 Zeitpunkt, Inhalt und Form der Anzeige

Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen im Rahmen einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung Kündigungen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.[1] Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss recht...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.2 Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen

Rz. 118 Der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 23.11.1995[1] auch zu einer viel diskutierten Sonderbehandlung von Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen Stellung genommen. In der Begründung heißt es lapidar: "Für die Ermittlung der Einkünfte von Ehegatten gelten keine Besonderheiten."[2] Damit werden Überlegungen zunichte gemacht, die auf der Grundlage des Beschlusses de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5 Besonderer Gestaltungsfall: Unternehmensnießbrauch

Rz. 134 Unternehmensnießbrauch[1] dient als Oberbegriff für unterschiedliche Gestaltungen, die eine Verlagerung der Nutzenziehung aus einem Unternehmen zur Folge haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob sich der Anspruch des Nießbrauchers lediglich auf die Erträge des Unternehmens bezieht (Ertragsnießbrauch [2]) oder ob ihm zudem noch Entscheidungsbefugnisse im Unter...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr