Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§5 Rechtsmittel / III. Recht auf Prüfung der Zulässigkeit der Beweismittel

Rz. 8 Teilhabe heißt im Strafprozess gleichsam zu überprüfen, ob die aufgeführten Beweismittel in dieser Form überhaupt verwertet werden dürfen. Insofern ist festzustellen, dass in der Praxis das Informationserhebungsrecht als Ausfluss des fair-trial-Prinzips gegen eine de-facto-Beibringungslast steht. So führt Cierniak [9] aus: Zitat "Besonderheiten, die im Einzelfall Zweifel ...mehr

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§5 Rechtsmittel / II. Recht auf ein faires Verfahren und Achtung der Verteidigungsrechte

Rz. 5 Noch recht unbekannt, aber nichtsdestoweniger in Kraft durch das am 2.7.2013 verabschiedete Gesetz zur Sicherung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2.7.2013,[4] und eine klare Hilfe, ist die Richtlinie 2012/13/EU vom 22.5.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren[5] (Einleitung Abs. 28), die das Recht a...mehr

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§5 Rechtsmittel / V. Rechtliche Überprüfung

Rz. 18 In der rechtlichen Überprüfung sind in verschiedenen Bereichen Prüfungen vorzunehmen, um eine Sanktion zu verhindern. Hier unterscheidet sich das Bußgeldverfahren vom Strafverfahren nicht. Diese liegen in der Subsumtion, der Frage der Verjährung, der Differenzierung von Vorsatz und Fahrlässigkeit und natürlich den jeweiligen Punktebewertungen (siehe auch § 2 Rdn 1-). ...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Weitere Beschwerde

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Vorwort

Sie halten als Verteidiger/Rechtsanwalt mit diesem Werk ein "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" in den Händen und fragen sich vielleicht dann doch: Strafrechtliche Nachsorge? Was ist das? Nun, wer sich intensiv mit Strafverteidigung befasst, weiß bzw. kann an vielen Stellen in Rechtsprechung oder Literatur lesen: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung im Verfahren nach § 107 ZPO ist gemäß der Verweisung auf § 104 Abs. 3 ZPO wiederum die Beschwerde gegeben, soweit der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 567 Abs. 2 ZPO). Mit der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO kann die Entscheidung über die Beschwerde angegriffen werden, wenn die Rechtsbeschwerde zugelassen worden is...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Sofortige Beschwerde

a) Verfahren Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist die sofortige Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn infolge einer ...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Rechtsbeschwerde

a) Verfahren Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich.[51] Die Rechtsbeschwerde ist allerdings unzulässig, wenn bereits der Wert des Beschwerdegegenstands...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Erinnerung

a) Verfahren Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG oder des BGH, ist die Erinnerung gegeben. Hierüber befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor. Diese...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, ausländische Verurteilungen [Rdn 71]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Beschwerde [Rdn 328]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 363]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Berechnung [Rdn 457]

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§ 1 Einleitung / a) Verfahren

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG oder des BGH, ist die Erinnerung gegeben. Hierüber befindet zunächst der Rechtspfleger, der ihr abhelfen kann. Soweit er der Erinnerung nicht abhilft, legt er die Sache dem Richter vor. Dieser entscheide...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Lockerungen [Rdn 89]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 124]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 296]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Dienstvergehen [Rdn 1106]

Rdn 1107 1. Der Soldat begeht gem. § 23 Abs. 1 SG ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. Ein Dienstvergehen setzt im Tatbestand somit die Verletzung einer oder mehrerer Pflichten voraus. Die Pflichten und Rechte der Soldaten ergeben sich aus §§ 6 – 36 SG. Rdn 1108 Die wichtigsten Pflichten, welche regelmäßig Gegenstand von Disziplinarverfahren sind, ...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 398]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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FF 1/2016, Zulässige Beschw... / 2 Anmerkung

Im Verfahrensrecht steht die Beachtung von Formen und Fristen im Vordergrund. Dass die Förmlichkeiten dennoch kein Selbstzweck sind, sondern lediglich der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen sollen, gerät in der gerichtlichen Praxis gelegentlich aus dem Blickwinkel. Dies hat der Senat für Familiensachen des BGH nunmehr erneut beanstandet, nachdem er bereits in der im ...mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / A. Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (1) 1Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. 2Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durc...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, vorläufige Maßnahmen [Rdn 387]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Verfahrensgang [Rdn 333]

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FoVo 1/2016, Rundfunkanstal... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Hohe Fallzahlen – Große praktische Bedeutung Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist für den Rechtsdienstleister auf Seiten der Gläubiger nur selten. Die öffentliche Hand vollstreckt ihre Forderungen – wie die großen Außenstände zeigen – mehr schlecht als recht, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Allerdings müssen s...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 421]

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§ 1 Einleitung / a) Verfahren

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist die sofortige Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist allerdings nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Wird der Wert nicht erreicht, ist nur die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn infolge einer Abhilfe des ...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Kosten

Für das Erinnerungsverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben, wohl aber Auslagen. Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Gegenstand derselbe ist, also wenn gegen die Auftraggeber gesamtschuldnerisch festgesetzt worden ist oder sie als Ge...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Kosten

Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 GKG-KostVerz.; Nr. 1912 FamGKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 GKG-KostVerz.; Anm. zu Nr. 1912 FamFGKG-KostVerz.). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwer...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Verfassungsbeschwerde [Rdn 348]

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§ 1 Einleitung / a) Verfahren

Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich.[51] Die Rechtsbeschwerde ist allerdings unzulässig, wenn bereits der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR ...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Kosten

Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. 120,00 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1826 GKG-KostVerz.; Nr. 1923 FamGKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1826 GKG-KostVerz.; Anm. zu Nr. 1923 FamGKG-KostVerz.). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung im Ausland [Rdn 702]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 179]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Rechtsschutz [Rdn 531]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 86]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, verwaltungsgerichtliche Klage [Rdn 360]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Rechtsschutz [Rdn 1110]

Rdn 1111 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines, Teil B Rdn 959 m.w.N. und bei → Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil C Rdn 180. Rdn 1112 1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts sind grds. nur dann statthaft, wenn die StPO ein Rechtsmittel für die vom Gericht getroffene Entscheidung vorsieht. Im ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Absehen bei Auslieferung/Ausweisung [Rdn 242]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Rechtsschutz [Rdn 561]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Verfahren [Rdn 206]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 343]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 344 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Strafvollzug, Erwachsene, gerich...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Weisungen [Rdn 1079]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1080 1.a) Ob und inwieweit der Verteidiger verpflichtet ist, Weisungen des Beschuldigten zu beachten, wird seit jeher kontr...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendstrafe [Rdn 810]

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AGS 1/2016, Anfechtung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Denn die beanstandete Kostenentscheidung unterliegt gem. § 57 S. 1 FamFG keinem Rechtsmittel. Nach dieser Vorschrift sind Entscheidungen der Familiengerichte im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich unanfechtbar. Davon macht § 57 S. 2 Nr. 4 FamFG eine Ausnahme, wenn das FamG aufgrund mündlicher Erörterung über einen Antrag nach dem GewSchG en...mehr

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zerb 12/2015, Die verspätet... / Aus den Gründen

II. 1. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 3. ist als Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise eingelegt. a) Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beteiligten zu 3. schon mit ihrem Schriftsatz vom 10.6.2015 Beschwerde gegen den – ihnen damals noch nicht positiv bekannten – Ausschließungsbeschluss vom 16.3.2015 ein...mehr