Das Wichtigste in Kürze:

1. Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens gem. § 464b StPO sind nicht die Verfahrenskosten, sondern die notwendigen Auslagen eines Beteiligten.
2. Grundlage der Kostenfestsetzung ist eine rechtskräftige Entscheidung, in der die notwendigen Auslagen einem Beteiligten auferlegt werden.
3. In der Strafvollstreckung kommt eine Erstattung von notwendigen Auslagen nur für ein Beschwerdeverfahren, nicht aber für das erstinstanzliche Strafvollstreckungsverfahren in Frage.
4. Der rechtskräftig festgestellte Erstattungsanspruch des Freigesprochenen gegen die Staatskasse unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.
5. Im Kostenfestsetzungsverfahrens gem. § 464b StPO werden die einem Beteiligten entstandenen notwendigen Auslagen geprüft und betragsmäßig festgesetzt.
6. Bei der Erstattung notwendiger Auslagen im Strafverfahren ist die allgemeine Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung zu beachten.
7. Die zu erstattenden notwendigen Auslagen müssen in der Person des erstattungsberechtigten Beteiligten angefallen sein.
 

Rdn 169

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Hätten Sie es gewusst, oder Was macht man gegen zu hohe Kosten?, RVGprofessionell 2010, 97

ders., Fragen aus der Praxis zu aktuellen Gebührenproblemen in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 362

Chemnitz, Ersatz und Erstattung von Anwaltsgebühren in eigener Sache, AGS 2000, 103

Enders, Verzinsung von festgesetzten Kosten, DJB 2002, 453

Fromm, Immer Ärger mit dem Bezirksrevisor – Zur Höhe der anwaltlichen Vergütung bei Freisprüchen in Bußgeldverfahren, DAR 2010, 489

Jakubetz, Die Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten im Prozess, JurBüro 1999, 564

Madert, Zur Erstattung der Kosten eines Wahlverteidigers und eines Pflichtverteidigers nach Freispruch, AGS 2003, 419

Magold, Die Kostentragungspflicht des verurteilten Angeklagten, LIT Verlag, Berlin 2009

Meyer, Zum Auslagenerstattungsanspruch des Verurteilten im Falle eines unechten Teilfreispruchs – Marginalien zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO, JurBüro 1994, 518

ders., Zur Tragweite des Kosten- und Auslagenausspruchs einer strafprozessualen Zwischenbeschwerde, JurBüro 1990, 9

ders., Zur Zulässigkeit der Erinnerung der Staatskasse gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Anhörung gem. Nr. 145 RiStBV, JurBüro 1990, 287

ders., Keine Erstattung von Kosten des Verteidigers für Privatgutachten, durch das er sich sachkundig macht, nach § 464a StPO, JurBüro 1990, 1385

Mümmler, Zur Auslagenerstattung bei verspätetem Vorbringen entlastender Umstände durch Angeklagten, JurBüro 1989, 844

ders., Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei Freispruch in Strafsachen DJB 1997, 240

ders., Erstattung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers bei endgültiger Einstellung nach § 153a Abs. 1 S. 4 StPO, JurBüro 1996, 124

Neumann, Die Kostentragungspflicht des verurteilten Angeklagten hinsichtlich der Gebühren und Auslagen des "Zwangsverteidigers", NJW 1991, 261

Popp, Zu den Rechtsbehelfen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Strafsachen, Rpfleger 2004, 82

N. Schneider, Reisekosten des auswärtigen Anwalts, AnwBl. 2010, 512

Sommermeyer, Die Bestimmung der erstattungsfähigen Verteidigergebühren beim fiktiven und echten Teilfreispruch, MDR 1991, 931

Volpert, Wahlanwaltsgebühren für gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwälte nach §§ 5253 RVG, RVGreport 2004, 133

ders., Abrechnung der Wahlanwaltsgebühren durch den Pflichtverteidiger bei Freispruch des Mandanten – § 52 RVG, RVGreport 2004, 214. ders., Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in der Strafprozessvollmacht, VRR 2007, 57

ders., Die Kostenfestsetzung bei Freispruch oder Teilfreispruch des Mandanten – Teil 1: Das Verfahren, RVGreport 2007, 289

ders., Die Kostenfestsetzung bei Freispruch oder Teilfreispruch des Mandanten – Teil 2: Besonderheiten beim Teilfreispruch, RVGreport 2007, 444

ders., Das Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 464b StPO gegen die Staatskasse (Teile 1 bis 3), StRR 2008, 412

StRR 2009, 16 und 52

ders., Pflichtverteidiger und Freispruch – Worauf ist bei der Geltendmachung von Wahlverteidigergebühren zu achten?, RVGreport 2012, 162

ders., Die Erstattung von Reisekosten an den Freigesprochenen im Rahmen der notwendigen Auslagen/Höhe von Reisekosten, StRR 2013, 210.

 

Rdn 170

1.a) Im Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen nach § 464b StPO wird auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht des ersten Rechtszugs die Höhe der Kosten und Auslagen festgesetzt, die ein Beteiligter einem anderen Beteiligten zu erstatten hat. Da im Kostenfestsetzungsverfahren nur eine Entscheidung über die Höhe der zu erstattenden Kosten getroffen wird, muss eine Entscheidung darüber vorliegen, von wem die Kosten zu tragen sind (Kostengrundentscheidung). Im Fall des Freispruchs werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich in diesem Fall gegen die Staatskasse. Werden die notwendigen Auslagen des Nebenklägers oder des Privatklägers dem Verurteilten auferlegt, richtet sich...

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