Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 161 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] mit Wirkung ab VZ 2007 geändert. Während es bis zum VZ 2006 einschl. darauf ankommt, ob die ausländische Steuer tatsächlich noch einem Ermäßigungsanspruch unterliegt, löst ab dem VZ 2007 ein einmal entstandener Ermäßigungsanspruch immer eine Kürzung der ausländis...mehr

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AGS 11/2015, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben aus den zutreffenden Gründen in den Stellungnahmen der Bezirksrevisorin und in dem angefochtenen Beschluss, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände gegen den Kostenansatz wurden bereits zutreffend durch das LG beschieden. Ergänz...mehr

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zfs 11/2015, Fahrerlaubnise... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung, über die der Senat mit Zustimmung der Beteiligten nach § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann, hat Erfolg. Der Bescheid v. 13.2.2015 ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Klage ist daher abzuweisen." [17] Auf den vorliegenden Fall findet § 4 StVG in der ab 5.12.2014 anwe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Notwendigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 4 Die öffentliche Bekanntmachung ist an zahlreichen Stellen des Gesetzes angeordnet, siehe dazu die Auflistung unter Rn. 10. Auch wenn eine öffentliche Bekanntmachung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, steht es im Ermessen des Gerichts, andere Entscheidungen und Maßnahmen im Insolvenzverfahren öffentlich bekannt zu machen,[5] sei es neben oder sei es anstelle einer Ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 In einem eigenen Vierten Abschnitt regelt die Verordnung in den §§ 17 und 18 die Vergütung der Mitglieder der jeweiligen Gläubigerausschüsse. Dies ist systematisch darauf zurückzuführen, dass der Vergütungsanspruch des einzelnen Ausschussmitglieds auf einer materiell-rechtlich eigenständigen Norm beruht. Es handelt sich dabei um § 73 Abs. 1 InsO. Darin ist festgelegt, d...mehr

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zfs 11/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das BG." [7] I. Dieses sieht in der vom Kl. erworbenen Badeprothese eine grds. erstattungsfähige Beinprothese i.S.d. in B Nr. 2.4 Abs. 2 des Tarifs AS 100 aufgestellten Hilfsmittelkataloges, der nicht zwischen Badeprothesen und spritzwasserungeeigneten Prothesen unterscheide. Di...mehr

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AGS 11/2015, Keine Anordnun... / 2 Aus den Gründen

Dem Antrag kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, da heute bereits im Verfahren mit dem Aktenzeichen L 15 SF 83/15 E über die Erinnerung entschieden worden ist. 1. Auslegung des Schreibens vom 23.3.2015 Im Sinn des in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Gebots der rechtsstaatlichen Gewährleistung umfassenden Rechtsschutzes ist das Schreiben des Antragstellers auch als Antrag ...mehr

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zfs 11/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet und führt zur tenorierten Änderung des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses." Eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Mitwirkung an Besprechungen an, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Die Bekl. hat nicht nachweisen könne...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / a) Vorentscheidung über den gesamten Anspruch

Für ein Abänderungsverfahren des Gläubigers ist nur Raum, wenn der gesamte Anspruch in einer Endentscheidung tituliert ist.[6] Andernfalls bedarf es nicht eines Eingriffs in deren Rechtskraft. Nur ein Teil des Anspruchs ist tituliert, wenn etwa der Berechtigte Unterhalt über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus verlangt hat.[7] Will der Gläubiger mehr Unterhalt, ist nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 18. Rechtsschutz

Rz. 520 [Autor/Stand] Verfahrensrechtlich bildete die Pauschalierung einen Teil des Steuerfestsetzungsverfahrens, sodass als Rechtsbehelf gegen Fehler bei der Pauschalierung der Einspruch (§ 348 AO 1977 aF) gegeben war. Die (interne) Zuständigkeit der obersten Landesbehörde berührte den Stpfl. nicht, da deren Entscheidung bis zur Umsetzung in den Steuerbescheid Verwaltungsin...mehr

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AGS 11/2015, Aktenversendun... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der erhobenen Auslagen ist zulässig und begründet. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale kann nämlich nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt, was bisher hier nicht der Fall ist. Die Akte, in die der Verteidiger Einsicht begehrte, wird bei dem Kreis C in el...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verordnungsermächtigung über die Berücksichtigung ausländischer Steuern (Abs. 7 Nr. 3)

Rz. 822 [Autor/Stand] Keine Umsetzung. Von dieser Ermächtigungsgrundlage wird zurzeit kein Gebrauch gemacht. Der auf § 34 c Abs. 7 Nr. 3 EStG basierende § 68 c EStDV wurde mit dem JStG 1996 aufgehoben, da die einzelnen Änderungsmöglichkeiten des § 68 c EStDV mittlerweile auch in der AO geregelt sind und daher kein Bedürfnis mehr für eine separate Regelung in § 68 c EStDV ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Abgrenzung zu anderen Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 482 [Autor/Stand] Durch die o.g. (Anm. 401) Begrenzung der Pauschalierungs- und Erlassmöglichkeiten unterscheidet sich § 34 c Abs. 5 von § 50 Abs. 7 EStG und von §§ 163, 227 AO 1977. Rz. 483 [Autor/Stand] § 34 c Abs. 5 betrifft auch andere Fälle als § 50 Abs. 7 EStG. Nach letzterer Vorschrift kann die deutsche Steuer, die für einen beschränkt Stpfl. auf seine Inlandseinkü...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Verfahrensrecht und materielles Recht bei der Abänderung nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Oft wird die Formulierung gebraucht, dass die Abänderbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs und einer vollstreckbaren Urkunde, d.h. nichtrechtskraftfähiger Titel, sich allein nach dem materiellen Recht richte. Dies ist ungenau; denn ein nichtrechtskraftfähiger Titel ist nicht lediglich ein Rechtsgeschäft, das dem materiellen Recht mit dem Grundsatz der Privatautonomie unterl...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verhängung von Zwangsmitteln zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand des Nachlasses ihrer Mutter (...) durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Parteien sind Geschwister; ein weiterer Bruder ist im Laufe des erstinsatnzlichen Erkenntnisverfahrens am 13.10.2014 verstorben und von seiner Ehefrau sowie seinen ...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt für die Zeit seit August 2011. [2] Die 1934 geborene Antragstellerin ist verwitwet und lebt im eigenen Haushalt. Sie hat in den hier streitigen Unterhaltszeiträumen einen durch Renteneinkünfte und Eigenverdienst nicht gedeckten Unterhaltsbedarf in wechselnder Höhe zwischen 647 EUR und 756 EUR. Der Antragsgegner ist der Sohn d...mehr

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Widerruf eines Anerkenntnisses

Leitsatz Waren notwendige Streitgenossen in einem Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, können sie eine Prozesshandlung, die ein anwesender Streitgenosse mit Wirkung für sie vorgenommen hat, in den Tatsacheninstanzen in nachfolgenden mündlichen Verhandlungen widerrufen. Das Problem Wohnungseigentümer genehmigen durch Beschluss die Beauftragung von Rechtsanwalt C zur Vertr...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (3) Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 44 Auch die Werte wechselseitiger Rechtsmittel werden zusammengerechnet, sofern sie nicht denselben Verfahrensgegenstand betreffen (§ 39 Abs. 2 FamGKG).mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / 8. Rechtsmittel gegen Endentscheidungen in Familienstreitsachen

a) Grundsatz Rz. 152 § 117 FamFG erfasst entgegen dem weiteren Wortlaut der Überschrift nicht alle Rechtsmittel in Ehesachen und Familienstreitsachen, sondern allein Beschlüsse, die Endentscheidungen im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG beinhalten, also solche, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigen.[203] Die Regelungssystematik ist bei den Rechtsmitteln ni...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / gg) § 39 FamGKG (Antrag- und Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung)

Rz. 41 § 39 FamGKG Antrag- und Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung (1) Mit einem Antrag- und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn erge...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (c) Rechtsbehelfe des Schuldners

(aa) Klauselerinnerung entsprechend § 732 ZPO Rz. 36 Die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO ist ein spezieller Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, um die Berechtigung der Klauselerteilung richterlich überprüfen zu lassen. Die Vorschrift ist sowohl bei Erteilung einer einfachen Klausel als auch bei Erteilung einer qualifizierten Klausel anwendbar. Nach § 11 Abs. 1 RPflG in Ve...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (b) Rechtsbehelfe des Gläubigers

(aa) Sofortige Erinnerung entsprechend § 573 ZPO Rz. 32 Verweigert der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Familiengerichts die Erteilung der einfachen Klausel, so steht dem Gläubiger entsprechend § 573 ZPO die entsprechend § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegende sofortige Erinnerung zu. Es handelt sich um eine Familiensache. (bb) Sofortige B...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (2) Erteilung der Vollstreckungsklausel und Rechtsbehelfe im Klauselerteilungsverfahren

(a) Die Erteilung der Vollstreckungsklausel Rz. 31 Die Erteilung der sogenannten einfachen Klausel erfolgt entsprechend § 724 Abs. 2 ZPO durch den Urkundsbeamten des Familiengerichts. Die sogenannte qualifizierte Klausel im Sinne der §§ 726–729 ZPO erfolgt gemäß § 20 Nr. 12 RPflG vom Rechtspfleger des Familiengerichts. (b) Rechtsbehelfe des Gläubigers (aa) Sofortige Erinnerung ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Rechtsbehelfe

(1) Einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 30 Abs. 1, 180 Abs. 2 bis Abs. 4 ZVG Rz. 782 Das Verfahren kann gemäß § 30 Abs. 1 ZVG auf Antrag oder mit Einwilligung des Antragstellers ohne weiteres eingestellt werden. Diese Möglichkeit besteht zwar bis zur Erteilung des Zuschlags, ist jedoch in den problematischen Fällen kaum je von praktischer Bedeutung. Rz. 783 Auf An...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Einlegung der Beschwerde und Beschwerdefrist

Rz. 159 Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts-Familiengericht - ist gemäß § 64 Abs. 1 S. 1 FamFG bei diesem einzulegen. Die Regelung ist nicht nur für Familienstreitsachen, sondern für alle Familiensachen sachlich verfehlt. Die mit der Vorschrift beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung wird in ihr Gegenteil verkehrt, weil in Familiensachen das Ausgangsgericht...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / dd) Rücknahme der Beschwerde

Rz. 179 Entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG hat die Rücknahme der Beschwerde in Familienstreitsachen (ebenso in Ehesachen) den Verlust des Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Tragung der durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zur Folge.mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (dd) Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 S. 1 BeurkG

Rz. 35 Verweigert der Notar die Erteilung der Vollstreckungsklausel eine notarielle Urkunde betreffend, so steht dem Gläubiger gemäß §§ 58 ff. FamFG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 S. 1 BeurkG das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Nach § 54 Abs. 2 S. 2 BeurkG ist für die Beschwerde die Zivilkammer des Landgerichts, in dessen Bezirk die Stelle, gegen die sich die B...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundsatz

Rz. 152 § 117 FamFG erfasst entgegen dem weiteren Wortlaut der Überschrift nicht alle Rechtsmittel in Ehesachen und Familienstreitsachen, sondern allein Beschlüsse, die Endentscheidungen im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG beinhalten, also solche, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigen.[203] Die Regelungssystematik ist bei den Rechtsmitteln nicht nur wie ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / bb) Keine Güteverhandlung

Rz. 175 Entsprechend § 117 Abs. 2 S. 2 FamFG bedarf es im Beschwerde-wie im Rechtsbeschwerdeverfahren keiner Güteverhandlung. Die Vorschrift verwirklicht den allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz für Rechtsmittel, nachdem es im Beschwerde- bzw. Berufungsverfahren und im Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren keiner Güteverhandlung bedarf.[248] Sie entspricht §§ 525 ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Weitere gegenüber den Beschwerdevorschriften verfahrensrechtliche Besonderheiten

aa) Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss Rz. 173 Entsprechend § 522 Abs. 1 S. 1, S. 2, S. 4 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 S. 4 Alt.2 FamFG hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Fehlt eines dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzul...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) Zulässigkeit der Beschwerde

aa) Wert des Beschwerdegegenstandes Rz. 155 Die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG und die sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sind gemäß § 112 Nr. 2, Nr. 3 FamFG Familienstreitsachen und ganz überwiegend vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 61 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde ist deshalb im solchen Fällen nur zulässig, wenn der Wert des Beschwer...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / vv) Berufung und Revision

Rz. 99 Die Vorschriften der ZPO die Rechtsmittel Berufung (§§ 511–541 ZPO) und Revision (§§ 542–566 ZPO) sind gemäß § 113 Abs. 1 S. 1, S. 2 FamFG in Familienstreitsachen nicht anwendbar, es gelten die §§ 58–75 FamFG über Beschwerde und Rechtsbeschwerde.mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / c) Beschwerdebegründung, § 117 Abs. 1 FamFG

aa) Begründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG Rz. 167 Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG zwei Monate und beginnt wie die Beschwerdefrist "mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses", spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Rz. 168 Die Zweimonatsfrist beginnt also – wie die Beschwerdefrist selbst – mi...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Verfahrenswert/Beschwer

Rz. 1087 Wird der Auskunftsantrag isoliert bei Gericht anhängig gemacht, bestimmt sich der Verfahrenswert nach den §§ 2, 3 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG nach dem Interesse des Antragstellers an der begehrten Information. Das Interesse orientiert sich an der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung und wird durch die Rechtsprechung mit 1/10 bis ¼ des Leistungsanspruchs bewertet.[1295] Rz...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO und sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO

Rz. 785 Die Abgrenzung der Erinnerung nach § 766 ZPO und der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO erfolgt durch die Rechtsprechung danach, ob eine Entscheidung oder eine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Eine Entscheidung liegt vor, wenn dem Antrag nach Anhörung des Antragsgegners stattgegeben worden ist sowie dann, wenn ein Antrag des Gläubigers abgelehnt wird.[650] Hingegen...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (aa) Klauselerinnerung entsprechend § 732 ZPO

Rz. 36 Die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO ist ein spezieller Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, um die Berechtigung der Klauselerteilung richterlich überprüfen zu lassen. Die Vorschrift ist sowohl bei Erteilung einer einfachen Klausel als auch bei Erteilung einer qualifizierten Klausel anwendbar. Nach § 11 Abs. 1 RPflG in Verbindung mit § 732 ZPO ist die Klauselerinner...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Wert des Beschwerdegegenstandes

Rz. 155 Die Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG und die sonstigen Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sind gemäß § 112 Nr. 2, Nr. 3 FamFG Familienstreitsachen und ganz überwiegend vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 61 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde ist deshalb im solchen Fällen nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Begründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 167 Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG zwei Monate und beginnt wie die Beschwerdefrist "mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses", spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Rz. 168 Die Zweimonatsfrist beginnt also – wie die Beschwerdefrist selbst – mit der von Amts wegen entsprechend § 317 ZPO v...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Gerichtliche Entscheidung im Unterhaltsprozess

Rz. 163 Endet ein gerichtliches Ehegattenunterhaltsverfahren nicht durch Vereinbarung der beteiligten Eheleute, sondern wird dieses durch Beschluss entschieden, ergibt sich die Unterhaltsberechnung aus den Entscheidungsgründen. Ist dort eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten eingestellt worden, ist regelmäßig von einem Ausschluss de...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ff) Bindung an die Beschwerdeanträge

Rz. 181 Entsprechend § 528 S. 1 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG ist das Beschwerdegericht an die Anträge der Beteiligten gebunden. Die Bindung an die Beschwerdeanträge korrespondiert mit der Pflicht, einen bestimmten Sachantrag zu stellen (oben Rn 170). Damit wird der Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch den Beschwerdeantrag in seiner Auslegung d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / jj) Beschlussbegründung im Protokoll

Rz. 188 § 117 Abs. 4 FamFG bestimmt, dass die nach § 69 Abs. 2 FamFG erforderliche Begründung der Beschwerdeentscheidung auch in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufgenommen werden kann, wenn der Beschluss in dem Termin, in dem die Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird. Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn das Gericht – wie üblich – in derselben Sitzu...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / hh) Frist für Anschlussbeschwerde

Rz. 183 Die nach § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG entsprechend anwendbaren Vorschriften des § 524 Abs. 2 S. 2, S. 3 ZPO passen die Beschwerde in Ehe-und Familienstreitsachen abweichend von § 66 FamFG auch insoweit an die ZPO an, als eine Frist für die Einlegung der Anschlussbeschwerde vorgesehen wird. Die Anschlussbeschwerde ist entsprechend § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO nur zulässig bis zum...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / c) Verfahren vor dem BGH

Rz. 119 Nach § 114 Abs. 2 FamFG müssen sich alle Verfahrensbeteiligten bei dem gemäß § 133 GVG für Rechtsbeschwerden zuständigen Bundesgerichtshof durch einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt (§§ 164 ff. BRAO) vertreten lassen. Andere Rechtsanwälte sind in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht postulationsfähig. Die Vorschrift gilt auch für Dritte, die am Verfahren i...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (2) Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 43 Wird neben einem Hauptantrag ein Hilfsantrag gestellt, so ist der Wert des Hilfsantrags nur dann hinzuzurechnen, wenn über den Hilfsantrag entschieden wird (§ 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Soweit der Hilfsantrag allerdings denselben Gegenstand betrifft wie der Hauptantrag, gilt nur der höhere Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG).mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / (4) Streitige Hilfsaufrechnung

Rz. 45 Hinweis Verteidigt sich der Antragsgegner mit einer streitigen Hilfsaufrechnung, so erhöht sich der Verfahrenswert, soweit über die zur Hilfsaufrechnung gestellte Forderung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 39 Abs. 3 FamGKG). Gleiches gilt, soweit die Beteiligten sich über eine streitige Hilfsaufrechnungsforderung einigen (§ 39 Abs. 4 FamGKG). Ergeht ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / aa) Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

Rz. 173 Entsprechend § 522 Abs. 1 S. 1, S. 2, S. 4 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 S. 4 Alt.2 FamFG hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Fehlt eines dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Rz. 174 Praxistipp Gegen den B...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Versäumnisbeschlüsse

Rz. 176 Entsprechend § 514 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG kann ein echter Versäumnisbeschluss, der in erster Instanz durch das Familiengericht gegen den säumigen Beteiligten aufgrund der Säumnis ergeht, nicht mit der Beschwerde oder Anschlussbeschwerde angefochten werden. Statthaft ist entsprechend § 338 ZPO in Verbindung mit § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG allein der...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / bb) Beschwerdeberechtigung

Rz. 157 Nach § 59 Abs. 1 FamFG ist derjenige beschwerdeberechtigt, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Das subjektive Recht des Beschwerdeführers muss durch die Entscheidung beeinträchtigt werden.[215] Grundsätzlich kommt es insoweit allein auf den Tenor der Entscheidung an,[216] freilich sind auch hier die Entscheidungsgründe zur Auslegung des Teno...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ee) Vorbereitender und entscheidender Einzelrichter

Rz. 180 Entsprechend § 527 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG kann das Oberlandesgericht die Sache auf den vorbereitenden Einzelrichter übertragen- nach § 68 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit § 526 ZPO kann die Beschwerde durch Beschluss auch einem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen werden, dem sogenannten entscheidenden Einzelrichter. Der vorbereitende Einzel...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / gg) Zurückverweisung

Rz. 182 Die Zurückverweisung vom Beschwerdegericht an das Gericht des ersten Rechtszugs beurteilt sich in Familienstreitsachen (ebenso in Ehesachen) entsprechend § 538 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 69 Abs. 1 S. 2, S. 3 FamFG. Das Beschwerdegericht, also das Oberlandesgericht, hat gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 FamFG...mehr