Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Zerb 10/2015, Anfechtungsre... / Aus den Gründen

Das gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 und 2, 63 Abs. 1, 3, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die Erbfolge ist anhand des Testaments vom 1.6.2005 zu bestimmen. Wie das Nachlassgericht, ist auch der Senat davon überzeugt, dass die dort getroffene Schlusserbeneinsetzung der Beteiligten zu 2) und 3) durch die Testamente vom 27.5.2007 und 28.6.2007 nicht ...mehr

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AGS 10/2015, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin aus eigenem Recht gegen den Beschluss des FamG, soweit mit diesem der Verfahrenswert für die Folgesache Unterhalt auf 1.000,00 EUR festgesetzt worden ist, ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 FamGKG, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Gleiches gilt für die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu...mehr

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Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S.d. § 18 Abs. 4 UmwStG 2002

Leitsatz Gewinne aus Geschäftsvorfällen, die auf der im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit der Personengesellschaft beruhen, sind keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S.d. § 18 Abs. 4 UmwStG 2002, selbst wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs entstehen. Normenkette § 18 Abs. 4 UmwSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Hat der ArbN die für einen Freibetrag in Betracht kommenden Aufwendungen glaubhaft gemacht (> Glaubhaftmachung) – Entsprechendes gilt für andere LSt-Abzugsmerkmale – so hat er einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA diesen feststellt (vgl BFH 103, 477 = BStBl 1972 II, 139). Folgt das FA dem Antrag des ArbN nicht in vollem Umfang, erhält de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bekanntgabe der gesonderten Feststellung an den ­Arbeitnehmer

Rz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Im ELStAM-Verfahren gilt ein Feststellungsbescheid über einen Freibetrag zusammen mit anderen > Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber dem ArbN als bekannt gegeben, sobald der ArbG dem ArbN den Ausdruck der Lohnabrechnung mit den darin auszuweisenden LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 5 Satz 1, 2 EStG) ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt h...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Eigenständiges Verfahren

Rz. 30 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Das LSt-Ermäßigungsverfahren steht als Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Deshalb kann das FA denselben Sachverhalt bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern anders beurteilen als bei der Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale; eine Bindung an die im LSt-Ermäßigungsverfahren getroffene Entscheidung besteht für eine Veranlagung im Al...mehr

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Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 9 Eine Vereinbarung über die Zuständigkeit zwischen 2 Behörden oder zwischen der Behörde und einem Bürger ist unwirksam, soweit sie nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Ein von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassener Verwaltungsakt ist grundsätzlich rechtswidrig, nicht jedoch nichtig (vgl. § 40 Abs. 3 Nr. 1). Gegen einen solchen Verwaltungsakt können als ...mehr

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Jansen, SGB X § 6 Durchführ... / 2.5 Rechtsschutz

Rz. 8 Sozial- bzw. verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen, die eine ersuchte Behörde unmittelbar gegenüber einem Versicherten bzw. Bürger trifft, richten sich gegen die ersuchte Behörde; sofern nicht § 56a Satz 1 SGG entgegensteht (vgl. im einzelnen Jansen, SGG, § 56a Rz. 4 ff.). Ein unmittelbarer Rechtsschutz steht darüber hinaus auch jedem zu, der als nicht ...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal gemäß § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansp...mehr

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Zerb 09/2015, Hinweis des G... / Aus den Gründen

Die eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil keine beschwerdefähige Entscheidung des Grundbuchamtes im Sinne des § 71 Abs.1 GBO vorliegt. Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt nur dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbuchamtes handelt (Senat FGPrax...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / I. Zulässigkeitsfragen

Eine Zulassungsrechtsbeschwerde kommt immer dann zum Zuge, wenn die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 S. 1 OWiG nicht erfüllt sind, also die Rechtsbeschwerde ohne ein besonderes Zulassungsverfahren nicht statthaft ist, insbesondere bei Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Entscheidungen, die den Betroffenen zu einer Geldbuße von nicht mehr als zweihundertfünfzig EUR (Nr. 1) ve...mehr

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zfs 9/2015, Pflicht zur Ent... / 2 Aus den Gründen:

"II. Das Rechtsmittel ist zulässig." Zwar ist die Rechtsbeschwerdebegründung wohl nicht rechtzeitig beim AG Bitterfeld-Wolfen eingegangen, indes hat der Verteidiger rechtzeitig einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt, darin hat er glaubhaft gemacht, dass den Betr. – und auch den Verteidiger, worauf es indes nicht ankommt – kein Verschulden daran trifft, dass die am 17.12.2014 ...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / 1

Die Zulassungsrechtsbeschwerde hat als statthaftes Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte in bußgeldrechtlichen Bagatellverfahren erhebliche praktische Bedeutung. Sie ist das einzig zulässige Rechtsmittel im "Massengeschäft" Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der ganz überwiegende Anteil der Bußgeldsachen im Straßenverkehr liegt im Bereich der Zulassu...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss eine... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4, § 238 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig." [3] 1. Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rspr. keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts. Der angefochtene Beschluss verletzt die Kl. nicht in ihrem verfahrensrechtlich gewährleisteten A...mehr

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FF 9/2015, Isolierte Kosten... / Leitsatz

Gegen isoliert anfechtbare Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen ist als Rechtsmittel die sofortige Beschwerde statthaft. Abweichend von den anderen Familiensachen ist damit für das erstinstanzliche Gericht die Möglichkeit der Abhilfe eröffnet. Es hat daher die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde zu prüfen und über die Abhilfe zu entscheiden, bevor es die Sach...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / H. Rechtsanwaltsvergütung

Im Rechtsbeschwerdeverfahren, welches auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde beinhaltet (§ 16 Ziff. 11 RVG), wird das Anwaltshonorar nicht mehr nach der Höhe der verhängten Geldbuße berechnet. Es fällt gem. Nr. 5113 VV-RVG eine durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geringfügig erhöhte Verfahrensgebühr i.H.v. 80, EUR bis 560 EUR an und für seltene Fälle einer Hauptv...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / G. Entscheidung über die Zulassungsrechtsbeschwerde

Der Senat für Bußgeldsachen innerhalb des OLG (§ 46 Abs. 7 OWiG) entscheidet über die Zulassungsrechtsbeschwerde,[38] wenn das Rechtsmittel nicht bereits unzulässig ist (§ 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 1 StPO), und zwar durch Beschluss. Es handelt sich ein Vorschaltverfahren.[39] Der Beschluss, durch den der Antrag verworfen wird, bedarf keiner Begründung. Wird der Antrag...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / I. Rechtsschutz für das Rechtsbeschwerdeverfahren

Da im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in den weit überwiegenden Fällen eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss der Rechtsanwalt im Vorfeld für die Mandantschaft abklären, ob auch für die 2. Instanz Kostendeckung besteht. Nach Abschnitt 2 ARB 2012/2008/2000 sowie den ARB 75 umfasst der Rechtsschutz die Verteidigung wegen sämtlicher Ordnungswidrigkeiten. In der Praxis wi...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / 4. Grundrechtsschutz durch Verfahren

In Sorgerechtsverfahren haben die befassten Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die zu treffende Entscheidung zu schaffen.[42] Letztlich geht es hier um Grundrechtsschutz durch Verfahren (status activus processualis [43]), der den materiellen Gehalt des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG absichern soll.[44] Dies...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / E. Anhörung der Verfahrensbeteiligten

Das OLG hat die Staatsanwaltschaft gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2, Abs. 3 StPO anzuhören, wobei der Beschwerdeführer binnen zwei Wochen gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 3 S. 2 StPO die Gelegenheit zur Gegenerklärung zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erhält. Im Regelfall tritt die Generalstaatsanwaltschaft dem Antrag auf Aufhebung des amtsric...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.1 Grundsätzliche Regelungen

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 315 beziehen sich nur auf Antragsteller oder Bezieher laufender Geldleistungen bzw. nach Maßgabe der einzelnen Regelungen deren Partner oder Unterhaltspflichtige. Unter Geldleistungen sind Leistungen zu verstehen, die im Gegensatz zu Sach- und Dienstleistungen in Geldbeträgen ausgezahlt werden. Um laufende Geldleistungen handelt es sich, w...mehr

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zfs 9/2015, Anfall der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die rechtzeitig eingelegte Beschwerde ist aufgrund der Bindungswirkung des § 57 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, in der Sache aber unbegründet." Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des AG, die inhaltsgleichen Neuregelungen in Nr. 2003 FamGKG KV und Nr. 9003 GKG KV hätten eine Änderung der bisherigen Rechtslage nicht zur Folge. Der bisher überwiegend in der Rspr. ...mehr

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Widerstreitende Steuerfestsetzungen – § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz 1. Ein bestimmter Sachverhalt i.S.d. § 174 AO ist der einzelne Lebensvorgang im Sinne eines Sachverhaltskomplexes, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. 2. Auch im Rahmen des § 174 Abs. 4 AO muss der dem geänderten sowie der dem zu ändernden Steuerbescheid zugrunde liegende Sachverhalt übereinstimmen. 3. Übereinstimmung setzt jedoch keine vollständige Identität...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / VIII. Rechtsbehelfe

Rz. 396 Gem. Art. 72 Abs. 1 S. 1 ErbVO können Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Ausstellung oder Versagung eines ENZ (vgl. Art. 67 ErbVO) von jeder Person angefochten werden, die berechtigt ist, das ENZ zu beantragen, wobei der Rechtsbehelf bei einem Gericht des Mitgliedstaates der Ausstellungsbehörde nach dem Recht dieses Staates einzulegen ist (Art. 72 Abs. 1...mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / II. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Rz. 291 Auch die für die Vollstreckung geltenden Vorschriften der Artt. 43 bis 58 ErbVO sind eng an den Wortlaut der Vorschriften der Brüssel I VO angelehnt. Von einer pauschalen Verweisung auf die Vorschriften der Brüssel I VO wurde mutmaßlich deshalb abgesehen, weil die Brüssel I VO überarbeitet wurde (zur Brüssel I a VO siehe § 1 Rn 42),[223] als die ErbVO geschaffen wurd...mehr

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§ 7 Anhang / F. Vorschlag für Güterrechts VO (im Planungsstadium)

Rz. 8 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.3.2011 KOM(2011) 126 endgültig 2011/0059 (CNS) C7–0093/11 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts {KOM(2011) 125 endgültig} {KOM(2011) 127 endgültig} {SEK(2011) 327 endgültig} {SEK(2011) 328 endgültig} … Kapi...mehr

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Einwendungen gegen den Kapitalertragsteuer-Abzug durch die Bank

Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und können nicht gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Bank geltend gemacht werden. Einwände sind im Rahmen der Veranlagung anzubringen. Sachverhalt Der Kläger K erhielt 2012 von seiner A-Bank die Mitteilung, dass seinem Depot Wertpapiere gutgeschrieben worden seien. ...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / 2. Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Rz. 316 Die Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden in einem anderen Mitgliedstaat regelt Art. 60 ErbVO. Die Vollstreckbarerklärung richtet sich gem. Art. 60 Abs. 1 ErbVO nach dem Verfahren bei der Vollstreckbarkeit von Entscheidungen (Art. 45 bis 58 ErbVO; vgl. dazu oben Rn 284). Auch bei der Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden gilt, dass die Vollstreckbarerklärung ohne...mehr

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§ 7 Anhang / C. IntErbRVG

Rz. 3 Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) vom 29.6.2015, BGBl. I 2015, S. 1042 BGBl III 319–116 Abschnitt 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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zfs 8/2015, Vom Verteidiger... / 2 Aus den Gründen:

"II. Der Senat folgt dem Antrag der GenStA des Landes Brandenburg. Das Rechtsmittel hat mit der Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs – vorläufigen – Erfolg." 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gem. §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und entsprechend den Bestimmungen des §§ 79 Abs. 3 S. 1, 80 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- ...mehr

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zfs 8/2015, Bestimmung des ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils, soweit es die Folgen des Unfalls vom 8.10.2005 betrifft, und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [10] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. [11] 1. Rechtsfehlerhaft ist bereits die Bestimmung des Invaliditätsgrades anhand der Gliedertaxe der Nr. 2.1.2.2.1 AUB 2000. [12] Deren Auslegung ergibt...mehr

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Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster und van Caster"

Kommentar Der EuGH hatte mit Urteil v. 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 "van Caster und van Caster" entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seine...mehr

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Jansen, SGB X § 22 Vernehmu... / 2.5 Rechtsmittel

Rz. 12 Gegen den Beschluss des ersuchten Gerichts über die Ablehnung des Rechtshilfeersuchens ist die Beschwerde an das nächsthöhere Gericht zulässig (vgl. § 172 SGG; § 146 VwGO; § 567 ZPO), auch dann, wenn der ersuchte Richter die Verweigerung der Aussage für berechtigt hält. Gegen die Entscheidungen eines einzelnen Mitglieds eines Spruchkörpers in der Verwaltungsgerichtsba...mehr

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Jansen, SGB X § 26 Fristen ... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Festsetzung von behördlichen Fristen und Terminen kann nicht gesondert angefochten werden. Die Verfahrensbeteiligten können dies nur im Rahmen der Rechtsbehelfe der Hauptsache.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 8 Abgabe von (berichtigten) Anmeldungen nach Erlass eines Haftungsbescheids

Rz. 35 Die Abgabe einer (berichtigten) Anmeldung lässt einen bestandskräftigen LSt-Haftungsbescheid unberührt. Soweit sich eine höhere Steuer ergibt, liegt in Höhe des Differenzbetrags (bei erstmaliger Anmeldung) eine Steuerfestsetzung nach § 168 AO vor. Rz. 36 Ist der Haftungsbescheid noch nicht bestandskräftig (in der Anmeldung liegt u. U. die Einlegung eines Rechtsbehelfs)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 7 Abgabe berichtigter LSt-Anmeldungen

Rz. 31 Der Arbeitgeber ist zu einer Berichtigung der LSt-Anmeldung verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 153 AO gegeben sind. Rz. 32 Eine Änderung der LSt-Anmeldung unter Herabsetzung der LSt ist nicht zulässig, wenn der LSt-Abzug gegenüber dem Arbeitnehmer nach § 41c EStG nicht mehr berichtigt werden kann. Der Arbeitgeber schuldet die zu Unrecht einbehaltene und abgef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 10 Anfechtung der LSt-Anmeldung

Rz. 39 Da die LSt-Anmeldung wie eine Steuerfestsetzung wirkt, sind auch die gegen eine Steuerfestsetzung eröffneten Rechtsbehelfe gegeben. Die LSt-Anmeldung kann daher mit dem Einspruch angefochten werden. Anfechtungsberechtigt ist der Arbeitgeber. Er kann mittels Anfechtung streitige Fragen des LSt-Verfahrens klären lassen. Rz. 39a Anfechtungsberechtigt ist jedoch auch der A...mehr

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FF 7+8/2015, BGH-Zuständigk... / 1. Sonderstellung beim Rechtsmittel der Beschwerde

Allerdings ist diese gesetzliche Konzeption nicht bruchlos verwirklicht worden. Das betrifft namentlich den Bereich der Rechtsbeschwerden in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Diese Verfahren[2] nehmen ohnehin eine Sonderstellung im Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein: Die Beschwerde gegen Entscheidungen der erstinstanzlich zuständigen Betreuungsgerich...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 2 Aus den Gründen

Das Verfahren über das Rechtsmittel des Antragsgegners war unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Familienrichters an das AG zur gebotenen Durchführung des Abhilfeverfahrens gem. §§ 572 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 2, 91a Abs. 2 S. 1 ZPO, 113 Abs. 1, 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG zurückzugeben. 1. Wie das AG im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, erweist sich di...mehr

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FF 7+8/2015, BGH-Zuständigk... / III. Folgen des gesetzgeberischen Kompromisses

Die Entscheidung des Gesetzgebers stellt somit einen Kompromiss dar. Nun kennzeichnet es im Allgemeinen einen solchen, dass niemand restlos zufrieden mit dem Ergebnis ist. Aus der Sicht der Wahrung des Rechtsschutzes für die Betroffenen ist immerhin positiv zu vermerken: Eine drittinstanzliche Kontrolle in den Kernbereichen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts wird nicht...mehr

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FF 7+8/2015 / Kosten und Gebühren

In einer Kindschaftssache sind die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels wegen § 81 Abs. 3 FamFG nicht dem minderjährigen Beschwerdeführer aufzuerlegen; § 84 FamFG steht nicht entgegen (KG, Beschl. v. 12.6.2015 – 3 UF 191/14). Für die Gehörsrüge nach § 61 FamGKG ist keine Gebühr nach Nr. 1800 KV FamGKG zu erheben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.11.2014 – 18 UF 350/12(14), FamRZ...mehr

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zfs 7/2015, Prüfungsreihenf... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das zulässige Rechtsmittel hat teilweise Erfolg." 1. Zum Schuldspruch verwirft der Senat allerdings das Rechtsmittel auf Antrag der GenStA gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO, als offensichtlich unbegründet. a) Die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechtes erweist sich aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme der GenStA als unbegründet. b) Auch die Rü...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / Leitsatz

Gegen isoliert anfechtbare Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen ist als Rechtsmittel die sofortige Beschwerde statthaft. Abweichend von den anderen Familiensachen ist damit für das erstinstanzliche Gericht die Möglichkeit der Abhilfe eröffnet. Es hat daher die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde zu prüfen und über die Abhilfe zu entscheiden, bevor es die Sach...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / Zusammenfassung

Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Nicht zuletzt infolge der Reformen des Familienrechts in den letzten Jahren, insbesondere des Unterhaltsrechts und der Einführung des Familienverfahrensrechts, ist dies weder systematisch noch in sonstiger Weise nachvollziehbar. Wegen …mehr

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AGS 7/2015, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt, im Streitfall sei eine Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ausnahmsweise entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO geboten. Die entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO rechtfertige sich aus der gebotenen Umdeutung der unzulässigen Überle...mehr

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FF 7+8/2015, BGH-Zuständigk... / 2. Inkonsequente Einordnung im weiteren Instanzenzug

Der Gesetzgeber hat sich allerdings nicht entschließen können, die vernünftige Ausnahme für die zweite Instanz in Betreuungs- und Unterbringungssachen konsequent dahingehend fortzuschreiben, dass auch deren drittinstanzliche Überprüfung wie zuvor in bewährter Weise den Oberlandesgerichten vorbehalten blieb. Das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach früherem Recht war zwar...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 1. Historische Entwicklung

Bis zum Jahr 2000 wurde in Familiensachen danach unterschieden, ob es sich um solche mit zivilprozessualen Streitgegenständen (vor dem Zivilgericht) oder um Familiensachen mit Verfahrensgegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vor dem Familiengericht) handelte. Im ersteren Fall war die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, im zweiten Fall hing der Zugang zur Revision (wei...mehr

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Sommer, SGB V § 172a Zusamm... / 2.2.3 §§ 54 bis 80 GWB

Rz. 31 Die entsprechende Anwendung der §§ 54 ff. GWB bedeutet, dass für das Verwaltungsverfahren über die Zusammenschlusskontrolle bei der freiwilligen Vereinigung von Krankenkassen, die mit dem Antrag auf Genehmigung der Vereinigung eingeleitet wird, die eigenständigen Verfahrensvorschriften des GWB (§§ 54 bis 62 GWB) Anwendung finden, insbesondere das Verfahren durch eine ...mehr

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AGS 7/2015, Kostenentscheid... / Leitsatz

Im Falle der Rücknahme des Antrags auf Durchführung einer Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren hat die Kosten dieses Verfahrens entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO grundsätzlich der Antragsteller zu tragen. Der Kostenausspruch ist in diesem Fall jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn ein solches anhängig ist und dessen Parteien und Streitgegenst...mehr