Die Zulassungsrechtsbeschwerde hat als statthaftes Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte in bußgeldrechtlichen Bagatellverfahren erhebliche praktische Bedeutung. Sie ist das einzig zulässige Rechtsmittel im "Massengeschäft" Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der ganz überwiegende Anteil der Bußgeldsachen im Straßenverkehr liegt im Bereich der Zulassungsrechtsbeschwerde, in nur ca. 20–30 % enthält der Bußgeldbescheid eine Geldbuße von über 250 EUR oder zusätzlich ein Fahrverbot. Im Zulassungsverfahren wird zunächst seitens des Gerichts untersucht, ob es überhaupt zu einer Prüfung der Richtigkeit der Rechtsanwendung des angefochtenen Urteils kommt. Bedauerlicherweise ist die Erfolgsquote der Verteidigung bei Zulassungsrechtsbeschwerde verschwindend gering, was seine Ursache nicht primär darin hat, dass Bußgeldrichter nahezu unfehlbar wären. Der Beitrag stellt dar, welche Anforderungen aus Betroffenensicht für eine Überwindung der Hürde der besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen. Zuletzt wird auch die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in der zweiten Instanz dargestellt und zu beachtende Besonderheiten bei rechtsschutzversicherten Mandanten.

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