Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / II. Abschleppmaßnahmen

Wurde aufgrund des Parkverstoßes das Fahrzeug sogar abgeschleppt, so ist die Rechtmäßigkeit dieser Ersatzvornahme davon abhängig, ob sie auch verhältnismäßig war. Dies wurde für das Entfernen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Parkschein bejaht, jedenfalls wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt um mehrere Stunden überschritten wird.[41] Hier s...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, seit Ende 2006 Versicherungsnehmer einer bei der Beklagten gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – von der Beklagten Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemein...mehr

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AGS 5/2015, Gebührenermäßig... / 1 Sachverhalt

Im Termin vom 4.12.2014 verkündete das OLG im Berufungsverfahren ein – noch nicht begründetes – Endurteil, demzufolge das Ersturteil abgeändert wird und die Kosten des Rechtsstreits, soweit über diese nicht bereits rechtskräftig entschieden war, gegeneinander aufgehoben werden. Ausweislich eines Vermerkes des Berichterstatters vom 15.12.2014 riefen an diesem Tag die Prozessbe...mehr

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AGS 5/2015, Neue Angelegenh... / 3 Anmerkung

Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Im Gegensatz zu den Verfahren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) ist hier eine Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr vor Zurückverweis...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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AGS 5/2015, Unterbliebene W... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 33 Abs. 3 S. 1 und 3 RVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Beschwerdeführerin kann keine Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den in der mündlichen Verhandlung am 17.9.2009 geschlossenen Vergleich verlangen. Das VG hat zu Recht für die Tätigkeit der Beschwerdeführerin keinen Gegenstandswert festgesetzt. Gem. § 33 Abs. 1 R...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / B. Verfahrensübersicht

Nach einem Parkverstoß steht zunächst nur der Halter eines Fahrzeugs fest. Dieser wird zunächst angeschrieben und erhält Gelegenheit, den Fahrzeugführer im Fragebogen zu benennen. Ferner enthält das erste Schreiben nach einem Parkverstoß den Hinweis darauf, dass auf die Rücksendung des Fragebogens verzichtet wird, wenn das dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnu...mehr

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AGS 5/2015, Unzulässigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Der als Erinnerung gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG auszulegende Rechtsbehelf des Rechtsbeschwerdeführers ist unzulässig. Die E-Mail des Klägers, mit der er die Kostenrechnung ablehnt, genügt nicht der nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG vorgesehenen Form. Sie trägt weder eine (in Kopie wiedergegebene) Unterschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.2008 – X ZB 8/08, NJW 2008, 2649 Rn 8 ff.), noch i...mehr

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AGS 5/2015, Kein Rechtsmitt... / 1 Aus den Gründen

Die von der Antragsgegnerin nach den §§ 165, 151 VwGO beantragte Entscheidung des Gerichts (Kostenerinnerung), über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat, nachdem er auch die dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegende Kostenentscheidung in entsprechender Besetzung getroffen hatte (vgl. hierzu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auf...mehr

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AGS 5/2015, Anwaltsgebühren... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Entscheidung des Gerichts gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9.7.2014 ist gem. §§ 164, 165, 151 VwGO statthaft und begründet. Die anwaltlich vertretene Antragstellerin hatte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg gegen ihre Überstellung nach Polen gewandt. I...mehr

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Jung, SGB XII § 26 Einschrä... / 2.1.4 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 29 Der richtige Rechtsbehelf im einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid, der die Leistungen auf der Grundlage von Abs. 1 kürzt, ist regelmäßig der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG (LSG NRW, Beschlüsse v. 6.2.2006, L 20 B 50/05 SO ER, und v. 2.3.2007, L 20 B 119/06 SO ER). Rz. 30 Ist die Kürzung ermessensfehlerhaft (vgl. Rz. 25)...mehr

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Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Mit Schreiben vom 5.4.2017 hat das BMF sein aus 2006 stammendes Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren punktuell überarbeitet. Neugefasst wurden die Regelungen zum Verzicht auf die Durchführung eines Schiedsverfahrens. Sind Steuerpflichtige der Auffassung, dass ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen oder die sogenannte EU-S...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel des Streithelfers im Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsatz Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann jedenfalls dann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vom Streithelfer für die unterstützte Partei eingelegten Berufungsverfahrens betrifft. OLG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2014 – 9 W 182/14 1 Sachv...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / Leitsatz

Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann jedenfalls dann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vom Streithelfer für die unterstützte Partei eingelegten Berufungsverfahrens betrifft. OLG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2014 – 9 W 182/14mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten aus einem Garantievertrag in Anspruch genommen, den er anlässlich eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug geschlossen hatte. Der Beklagte verkündete dem Garantieversicherer den Streit, der dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beitrat. Das LG gab der Klage teilweise statt. Die hiergegen durch die Streithelferin des Beklagten eingelegte B...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Streithelferin des Beklagten ist zulässig und begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Rückgabe an das LG zum Zwecke der erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers hinsichtlich des Berufungsrechtszuges. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Rechtsbehelfe gegen das Verteilungsverzeichnis

Rn 32 Der Gläubiger kann gegen das Verteilungsverzeichnis Einwendungen erheben. Im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Abschlagszahlung folgt dies aus § 194 Abs. 1; im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Schlusszahlung aus § 197 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. Zuständig ist jeweils das Insolvenzgericht. Die Einwendungen können nur auf eine Verletzung der §§ 189 ff...mehr

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zfs 4/2015, Verfahrensfehle... / 3 Anmerkung:

1. §§ 348 Abs. 4, 348a Abs. 3 ZPO bestimmen, dass auf eine unterlassene Vorlage oder Übernahme einer Sache durch den originären Einzelrichter oder die Kammer ein Rechtsmittel nicht gestützt werden kann. Wird also ein Einzelrichter tätig, obwohl die Sache besondere Schwierigkeiten aufweist oder sie grundsätzliche Bedeutung hat und damit die Kammer tätig werden müsste, soll da...mehr

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zfs 4/2015, Ungeeignetheit ... / 2 Aus den Gründen:

[1] "I. Das LG hat den Angekl. wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechzehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren für die Neuerteilung de...mehr

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zfs 4/2015, Fürsorgepflicht... / Sachverhalt

Gegen den Betr. wurde ein Bußgeldbescheid über 280 EUR verhängt. Nachdem das AG Termin zur Hauptverhandlung anberaumt hatte, hat der Verteidiger am Vortag beantragt, den Termin aufzuheben. Zur Begründung hat er mitgeteilt, der Betr. sehe sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen; er könne weder stehen noch längere Zeit sitzen. Dieses Schrei...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist unbegründet." zDer Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Bekl. ist nicht verpflichtet, dem Kl. für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgebühr i.S.v...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / Sachverhalt

Im Rahmen von Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und einem weiteren Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen waren die Angekl. im Rahmen von Adhäsionsverfahren jeweils zur Zahlung von Schmerzensgeld von 12.000 EUR und 5.000 EUR verurteilt worden. Das LG hatt...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 3 Der Praxistipp

Schuldner in die Sicherheitsleistung zwingen Es entspricht heute dem Standard, dass Urteile gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können. Aus Sicht des Gläubigers empfiehlt es sich, den Schuldner in die Stellung der Sicherheitsleistung zu zwingen, wenn die Entscheidung nicht alsbald rechtskräftig wi...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / IV. Zurückverweisung in Strafsachen

Keine Anrechnung in Strafsachen Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rn 6 In das Verteilungsverzeichnis dürfen nur solche Forderungen aufgenommen werden, die angemeldet, geprüft und festgestellt worden sind.[8] Sofern Forderungen erst nachträglich angemeldet werden, müssen sie gemäß § 177 in einem besonderen Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Ungeprüfte Forderungen dürfen auch nicht mit der Maßgabe in das Verzeichn...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Verfahrensrecht

1. a) Notwendigkeit eines Beschleunigungsrechtsbehelfs für verzögerte Verfahren betreffend das Familienleben gemäß Art. 8 EMRK sowie Anforderungen an die Zügigkeit und Effektivität der Vollstreckung von gerichtlichen Umgangsregelungen. b) Ein effektiver Rechtsbehelf gemäß Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK verlangt nicht nur eine nachträgliche Entschädigung, soweit sich die Dauer ei...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache weitgehend Erfolg. Das FamG durfte die Protokollierung des beabsichtigten Vergleichs nicht mit den genannten Gründen ablehnen. Verfahrenskostenhilfe hätte es der Antragsgegnerin ebenfalls weit überwiegend nicht versagen dürfen. 1. Zutreffend zitiert das FamG allerdings die Rspr. des BGH, wonach ein Anspruch auf Protokollierung eines...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 3 Der Praxistipp

Was tun nach der Nichtabnahme? Der Gläubiger muss sich zunächst fragen, ob er überhaupt einen Haftbefehl beantragen will, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft durch Nichterscheinen oder eine grundlose Verweigerung vereitelt. Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht, kann es der Gläubiger zunächst dabei belassen. Der Schuldner w...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Festsetzung der von der G. berechneten Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung unbegründet ist. 1. Die dem Gläubi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Berücksichtigung der Verkehrswerte

Rz. 14 [Autor/Stand] Der Prozentsatz des Zuschlags (40 %) ist durch den Gesetzgeber festgelegt worden. Es ergibt sich die Frage, ob der Zuschlag im Einzelfall auch geändert werden kann, wenn der Verkehrswert des Grundstücks unter dem Einheitswert einschließlich des Zuschlags liegt. In der in Anm. 1 wiedergegebenen Begründung zu § 121a BewG ist ausgeführt, dass nach den von m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendung im Grundsteuermessbetragsverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Mit dem in § 125 Abs. 2 Satz 1 BewG erstmals eingeführten Begriff "Ersatzwirtschaftswert" hat der Gesetzgeber einerseits eine Verbindung zur Einheitsbewertung dadurch geschaffen, dass in diesem Begriff der Wirtschaftswert i.S. des § 46 BewG mit angesprochen wird und andererseits durch den Begriffsteil "Ersatz" gleichzeitig deutlich gemacht wird, dass ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Offenlegung der Schätzungsergebnisse

Rz. 84 [Autor/Stand] Um den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Nachprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung zu ermöglichen, werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher während der üblichen Dienstzeiten in den Diensträumen des Finanzamts einen Monat lang offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Der Beginn der Offenlegungsfrist ist durch öffentliche Bekanntgabe nach § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

1 Überblick und Zweck Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.2 Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

Rz. 42 § 44 Abs. 1 FGO verlangt für die Zulässigkeit der Klage, dass "das Vorverfahren" über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift setzt damit nicht nur voraus, dass ein außergerichtlicher Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, sondern auch, dass überhaupt zuvor ein außergerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt und damit ein V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage

Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens.[1] Die Einschränkung des § 44 Abs. 1 FGO gilt deshalb nicht in gericht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben

Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder te...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4 Verfahrensgegenstand der Anfechtungsklage (§ 44 Abs. 2 FGO)

4.1 Grundsatz: Einheit von angefochtenem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung Rz. 50 § 44 Abs. 2 FGO bestimmt als Gegenstand der Anfechtungsklage nach einem Vorverfahren den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. Rz. 51 Die Regelung des § 44 Abs. 2 FGO bestimmt den förmlichen Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Erfolgloses Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (§ 44 Abs. 1 FGO)

3.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens.[1] Die Einschränkung des § 44 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

3.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Überblick und Zweck

Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung der (Anfechtungs- un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Vorbehalt der §§ 45 und 46 FGO – Unmittelbare Klage

Rz. 6 Das Vorverfahren ist nur "vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO" als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage erforderlich. Rz. 7 § 45 FGO bestimmt Fälle, in denen die Klage ohne Vorverfahren zulässig ist. Es sind dies die Sprungklage, die mit Zustimmung der Behörde und des Gerichts erfolgen kann[1] und die Anfechtung der Anordnung eines dinglichen Arrests.[2] Rz. 8 Nach § 46 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Grundsatz: Einheit von angefochtenem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung

Rz. 50 § 44 Abs. 2 FGO bestimmt als Gegenstand der Anfechtungsklage nach einem Vorverfahren den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. Rz. 51 Die Regelung des § 44 Abs. 2 FGO bestimmt den förmlichen Verfahrensgegenstand ausdrücklich nur für die "Anfechtungsklage". Sie gilt aber über de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.1 Erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens durch Einspruchsentscheidung

Rz. 19 § 44 Abs. 1 FGO setzt den Abschluss des Einspruchsverfahrens durch die Behörde voraus. Dies gibt sich aus § 46 Abs. 1 FGO, nach dem ausnahmsweise die Klageerhebung "ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig" ist, zum anderen aus § 44 Abs. 2 FGO, der "die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf" als Gegenstand der Anfechtungsklage bestimmt. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.3 Maßgeblicher Zeitpunkt des Erfolglosbleibens

Rz. 46 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, "wenn" das Vorverfahren über den Einspruch ganz oder teilweise erfolglos "geblieben ist". Rz. 47 Der erfolglose Abschluss des Einspruchsverfahrens ist für die Klage Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ist – anders als bei einer Zugangsvoraussetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.3 Gegenstand des Erfolglosbleibens

Rz. 32 Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen.[1] Rz. 33 Klage und Einspruchsverfahren müssen sich also (in objektiver Hinsicht) gegen dens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4.1.2 Grund des Erfolglosbleibens

Rz. 28 Der sachliche Inhalt der Einspruchsentscheidung ist insoweit unerheblich.[1] Das Vorverfahren ist nicht nur abgeschlossen, wenn der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Einspruchsentscheidung bestätigt wird, sondern auch, wenn den Einwendungen des Einspruchsführers gegen den angefochtenen Verwaltungsakt inhaltlich vollen Umfangs entsprochen und in ...mehr