Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 25 § 1025 und der gesamte 1. Abschnitt (§§ 1025–1028) sind dem Anwendungsbereich und Umfang schiedsrichterlicher Tätigkeit gewidmet. Das Gesetz folgt damit der Systematik des Modellgesetzes. Dabei setzen die Normen des 1. Abschnitts die Existenz und die Zulässigkeit einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit voraus. Diese beruht in ihrer großen praktischen Bedeutung letztlich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Amtsprüfung durch Rechtsmittelgericht.

Rn 5 Der Prüfungspflicht unterliegt das Gericht in jeder Verfahrenslage und damit auch im Rechtsmittelzug (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523 f; BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH NJW 00, 738; BFH/NV 2011, 1891 Rz 6; BAG 15, 269 Rz 13; KG NJW 14, 2737 [KG Berlin 17.03.2014 - 20 U 254/12]). Das Revisionsgericht ist hinsichtlich der Sachurteilsvoraussetzungen nicht an die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachholung der versäumten Prozesshandlung.

Rn 11 Nach § 236 II 2 kann im Falle der Nachholung der versäumten Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Die versäumte Prozesshandlung muss dabei in der für sie vorgeschriebenen Form nachgeholt werden. Auch hier gilt, dass die Prozesshandlung den Grundsätzen der Auslegung unterliegt. Hat etwa der Rechtsanwalt auf einen Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wertermittlung.

Rn 39 Die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes obliegt dem Berufungsgericht. Hierbei hat es die in den §§ 3–9 enthaltenen Vorschriften anzuwenden. Es ist dabei nicht an eine Streitwertfestsetzung des Vordergerichts gebunden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann den Streitwert übersteigen (BGHZ 124, 313), diesen unterschreiten oder gleich hoch sein. Maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entscheidung.

Rn 2 Liegen alle Voraussetzungen für eine Annahme vor, entscheidet das FamG durch Beschl. Die Entscheidung muss die Rechtsgrundlage der Annahme enthalten, ferner muss, wenn die Zustimmung eines Elternteils nach § 1747 IV für nicht erforderlich gehalten wird, dies aus den Gründen ausdrücklich hervorgehen (§ 197 FamFG). Der Beschluss wird erst mit Zustellung an den Annehmenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 247 Die Bewertung ist bei Urteilen und anderen Titeln gleich (BGH NJW 62, 806; 22.10.15 – IX ZR 115/15: KfB; Karlsr FamRZ 04, 1226: vollstr Urkunde). Maßgebend für GeS und ReS für Rechtsmittel des Kl ist der Umfang der erstrebten Abwehr (Karlsr MDR 18, 363), beim Zahlungstitel der Umfang der erstrebten Ausschließung, bemessen mit dem Nennbetrag der Hauptforderung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 8 EuGFVO – Mündliche Verhandlung.

Gesetzestext (1) Wird gemäß Artikel 5 Absatz 1a eine mündliche Verhandlung für erforderlich gehalten, so werden hierfür dem Gericht zur Verfügung stehende geeignete Mittel der Fernkommunikationstechnologie wie etwa die Video- oder Telekonferenz genutzt, es sei denn, deren Verwendung ist in Anbetracht der besonderen Umstände des Falles für den fairen Ablauf des Verfahrens ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Sonderfälle.

Rn 75 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Es ist die Sonderregelung des § 83a ArbGG zu beachten, wonach das Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (§ 83a II 1). Aus dem Wesen des Beschlussverfahrens und der fehlenden prozessualen Kostentragungspflicht ergeben sich Besonderheiten: Die Zustimmung eines Beteiligten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Rechtsmittel

Rz. 32 Der Beschluss bzw. Teilbeschluss des Arbeitsgerichts ist mit der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht anfechtbar (§§ 87, 80 Abs. 2, 4 Abs. 2 ArbGG; § 301 ZPO). Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist von einem Monat abgelaufen ist (§ 87 Abs. 2, § 66 Abs. 1 ArbGG). Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann Rechtsbeschwerde zum Bundesarbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

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Beschwer: Verhältnis zum Ge... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (= Rechtsmittelstreitwert).mehr

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Beschwer: Verhältnis zum Ge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Zum BGH kommt man nur, wenn die Revision zugelassen ist oder der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt. Beschwer Im Fall war vor allem fraglich, ob die Beschwer dem Gebührenstreitwert entspricht. Dies lehnt der BGH ab. So sieht er es auch bei anderen Beschlussklagen. Dogmatisch dürfte das Gegenteil richtig sein. Streitgege...mehr

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Beschwer: Verhältnis zum Ge... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig! Es sei bereits zweifelhaft, ob das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführer fortbestehe, nachdem der angefochtene Beschluss bereits rechtskräftig für ungültig erklärt worden sei. Ein Rechtsschutzinteresse könne sich jedenfalls nicht daraus ergeben, dass die Beschwerdeführer weitere Anfechtungsgründe geltend macht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Wie funktioniert die Vollst... / 2.2 Wenn sich der Schuldner zur Wehr setzen will

Will sich der Schuldner gegen die Ausstellung der Bescheinigung zur Wehr setzen, so sind gemäß § 1111 Abs. 2 ZPO die Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden. Das Gesetz verweist also auf § 732 ZPO, wonach der Schuldner eine Erinnerung gegen die Ausstellung der Bescheinigung erheben kann. Mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Wie funktioniert die Vollst... / 3 Vollstreckungsmaßnahmen durch ausländische Titel im Inland

Schuldner, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, unterliegen ebenfall den Regelungen der Brüssel-Ia-Verordnung, wenn eine Vollstreckung aus anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt. Ausländische Titel sind gemäß § 1112 ZPO in Deutschland vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Es gilt auch hier, dass die im EU-Ausland ergangene Entscheidung in Deutschlan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10 Rechtsmittel gegen den Zinsbescheid und bei Versagung einer Billigkeitsmaßnahme

10.1 Rechtsmittel gegen Zinsbescheid Rz. 161 Gegen den Zinsbescheid der Finanzbehörde ist der Einspruch, gegen den Zinsbescheid der Gemeinden ist der Widerspruch nach § 69 VwGO gegeben. Da die Steuerfestsetzung Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid ist, kann im Verfahren gegen den Zinsbescheid nicht die Rechtswidrigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Besteuerungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10.2 Rechtsmittel gegen Versagung der Billigkeitsmaßnahme

Rz. 163 Lehnt das FA den vom Stpfl. begehrten Billigkeitserlass ab, kann er dagegen mit dem Einspruch [1] und nachfolgend mit der Verpflichtungsklage vorgehen. Es insoweit ist stets ein gesonderter Einspruch erforderlich; dies gilt auch, wenn die Entscheidung über den Billigkeitserlass im Rahmen der Zinsfestsetzung getroffen wird.[2] Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Billigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10.1 Rechtsmittel gegen Zinsbescheid

Rz. 161 Gegen den Zinsbescheid der Finanzbehörde ist der Einspruch, gegen den Zinsbescheid der Gemeinden ist der Widerspruch nach § 69 VwGO gegeben. Da die Steuerfestsetzung Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid ist, kann im Verfahren gegen den Zinsbescheid nicht die Rechtswidrigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen geltend gemacht werden.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.6 Aussetzungszinsen (§ 237 AO)

Rz. 176 Eine Überschneidung von Aussetzungszinsen mit Zinsen nach § 233a AO ergibt sich regelmäßig nicht, weil Zinsen nach § 233a Abs. 1 bis 3 AO regelmäßig nur den Zeitraum bis zur Festsetzung der Steuer und Aussetzungszinsen frühestens ab Fälligkeit der Steuer entstehen können. Überscheidungen können auftreten, wenn zunächst Aussetzungszinsen wegen Erfolglosigkeit der Anfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2 §§ 163 und 227 AO bleiben unberührt (§ 233a Abs. 8 Satz 4 AO)

Rz. 141 Daneben kommen, wie jetzt § 233a Abs. 8 S. 4 AO ausdrücklich anordnet, §§ 163 und 227 AO zur Anwendung. Schon zuvor war aber die Anwendbarkeit dieser Vorschriften unbestritten möglich.[1] Rz. 142 Eine Billigkeitsentscheidung ändert – anders als in § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO – nichts daran, dass eine Entscheidung nach § 227 AO nur bei Vorliegen eines entsprechend...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / V. Rechtsbehelfe gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers

Auch das Rechtsbehelfsverfahren i.R.d. § 160 AO ist nach der vorzugswürdigen Ansicht zweistufig gestaltet. So ist nach dieser Ansicht gegen das Verlangen auf Benennung des Empfängers usw. selbständig der Einspruch gegeben. Denn das Benennungsverlangen der Finanzverwaltung ist ein selbständiger Verwaltungsakt nach §§ 118, 93 ff. AO. Eine Änderung dieses Verwaltungsakts richte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Rechtsschutz

Rz. 48 Zunächst stellt die Zustimmung zu einer Steueranmeldung einen Verwaltungsakt dar.[1] Obwohl für diesen Verwaltungsakt – die Zustimmung der Finanzbehörde - keine Frist besteht (Rz. 18 m. w. N.), kann der Steuerpflichtige gegen eine fehlende Zustimmung mit einem Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO vorgehen.[2] Der Steuerpflichtige kann auch versuchen, die Zu...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.5 Erklärung der Aufrechnung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Aufrechnung gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 30). Der Verwaltungsakt muss Aussagen dazu enthalten, welche gegenseitigen Forderungen gegen welche Person in welcher Höhe ab wann gegeneinander a...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 5. Fazit

In Folge der gesetzlichen Verlängerung der Erklärungsabgabefristen ist die Finanzverwaltung bei verspäteten Abgaben deutlich strenger geworden. Wer bei der Steuererklärung trödelt, wird häufig mit einem Verspätungszuschlag, manchmal auch mit einem Zwangsgeldverfahren konfrontiert und muss daher "draufzahlen". Dies gilt selbst in Erstattungsfällen und führt dementsprechend im...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4 Rechtsbehelfe der Nachbarn

Die Rechtsbehelfe der Nachbarn gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Gast- und Vergnügungsstättenbetriebe bemessen sich wie oben in Kap. 2 ausgeführt zum einen nach den Vorschriften des Gaststättenrechts und dem Inhalt der Gaststättenerlaubnis, zum anderen nach dem Verhältnis der Gaststättenerlaubnis zur Baugenehmigung und der Bindungswirkung der Baugenehmigung für Erster...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine genehmigungspflichtige Freizeitanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungskl...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine baugenehmigungspflichtige Sportanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungs...mehr

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Teilungsversteigerung / 3.1.5 Rechtsbehelfe

Drittwiderspruchsantrag Grundsätzlich kann der Einwand der fehlenden Zustimmung ausschließlich mit einem Drittwiderspruchsantrag nach § 771 ZPO (vor dem Familiengericht) geltend gemacht werden, weil es sich um eine materiell-rechtliche Einwendung handelt. Nur wenn diese Beschränkung offenkundig oder unstreitig ist, kann der übergangene Ehegatte die Nichtberücksichtigung der V...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.5 Rechtsbehelfe des Schuldners

Gegenklage Will der Schuldner aufgrund der schuldrechtlichen Sicherungsabrede der Vollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld widersprechen, kann er diese Einwendungen nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen.[1] Klauselerinnerung Der Schuldner kann sich auch gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel wenden: Im Erinnerungsverfahren nach § 732 ZPO ist über se...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 4 Rechtsmittel

4.1 Berufung Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn die Beschwer 600 EUR übersteigt. Die Beschwer berechnet sich nach dem Streitwert. Diesen wird das Gericht in einem Beschluss festsetzen. Hinweis Grundsätzliche Bedeutung Bei Beträgen unterhalb von 600 EUR (die bei der Räumungsklage kaum vorkommen) kann das Amtsgericht die Berufung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatshaftung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Stpfl durch staatliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt, können ihm dadurch Ansprüche gegenüber dem Staat entstehen. Diese beruhen entweder auf einer konkreten Rechtsnorm oder sind durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen der Amtshaftung (> Rz 2 ff) und der Entschädigung we...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 4.2 Rechtsmittel gegen Ablehnung

Das Verfahren der Anerkennungsbehörde ist ein Verwaltungsverfahren.[1] Wird der Antrag abgelehnt, sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig, gegen den Widerruf ebenfalls der Widerspruch und die verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist / 5.1 Rechtsmittel des Mieters

Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige Beschwerde statthaft. Die s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist / 5.2 Rechtsmittel des Vermieters

Hat der Mieter gegen das Räumungsurteil Berufung eingelegt, kann der Vermieter im Wege der Anschlussberufung den Wegfall oder die Verkürzung der Räumungsfrist beantragen. Stattdessen – und in den übrigen Fällen – kann der Vermieter sofortige Beschwerde einlegen, wenn er sich gegen die Gewährung oder eine zu lang bemessene Räumungsfrist wendet. Die Beschwerdefrist beträgt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist / 5 Rechtsmittel

5.1 Rechtsmittel des Mieters Gegen ein amtsgerichtliches Räumungsurteil ist die Berufung zulässig, wenn sich der Mieter in erster Linie gegen den Räumungsausspruch und hilfsweise gegen die Versagung oder gegen eine zu knapp bemessene Räumungsfrist wendet. Wendet sich das Rechtsmittel lediglich gegen die Versagung oder eine zu knapp bemessene Räumungsfrist, so ist die sofortige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 9.2.4 Rechtsmittel

Die richterliche Entscheidung auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist kann der Vermieter gemäß § 721 Abs. 6 ZPO mit der sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anfechten. Dem Mieter steht dieses Rechtsmittel zu, soweit das Gericht die beantragte Räumungsfrist zeitlich verkürzt oder aber ganz versagt. Die sofortige Beschwerde muss binnen 2 Wochen nach ...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.3 Weiteres Verfahren

Nachweis der Sicherheitsleistung Falls nun tatsächlich einmal die erheblichen Hürden der Sicherungsanordnung genommen sind, hat das Gericht dem Mieter nach § 283a Abs. 2 ZPO eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er die Sicherheitsleistung nachzuweisen hat. Was hier angemessen sein soll, ist freilich nicht geklärt. Kommt als Sicherungsgeber eine öffentliche Stelle ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 99 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Soweit die Pauschalbesteuerung antragsabhängig ist, darf das FA sie dem ArbG nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen des § 40 EStG erfüllt sind und – besonders bei der Nacherhebung von LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG – sachliche Gründe nicht entgegenstehen (wie zB > Rz 88, 100). Das FA entscheidet im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sprungklage

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 > Rechtsbehelfe Rz 41.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.6 Beschluss des Zulassungsausschusses

Rz. 7 Über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuss nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuss eine mündliche Verhandlung anberaumen (§ 37 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die KV, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die an dem Verfahren beteiligten Ärzte sind unter Einhaltung ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ...mehr