Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 34 Befindet sich der Schuldner im Insolvenzverfahren, regelt § 36 Abs. 4 InsO eine abweichende Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO gelten die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g-850l, 851c, 851d, 899–904, 905 S. 1 und 3 sowie § 906 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Dies bedeutet, dass für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den zuvor ge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändung und Verwertung

Rz. 174 Die stille Gesellschaft, die keine juristische Person ist, einer solchen auch nicht gleichsteht, reine Innengesellschaft ist und kein Gesamthandsvermögen kennt, kann selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Rz. 175 Die Forderung des Unternehmers gegen den stillen Gesellschafter auf Leistung der Einlage ist als gewöhnliche Geldforderung nach § 829 ZPO zu pfänden und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.3 Form der Beteiligung

Rz. 6 Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können an der Durchführung von Aufgaben entweder beteiligt werden oder ihnen können Aufgaben zur Ausführung übertragen werden. Die Beteiligung an der Durchführung von Aufgaben bezieht sich nach ihrem Wortsinn auf Fälle, in denen der öffentliche Träger den freien Träger mit der Umsetzung von Teilen einer Aufgabe betraut. Diese kan...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.3 Gegenstände der Mitwirkung

Rz. 6 Abs. 2 bezieht sich sowohl auf die Unterstützung des Familiengerichts als auch auf die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren. Die Vorschrift legt den Kernbereich der Unterstützungshandlungen des Jugendamtes fest. Das Wort "insbesondere" zeigt auf, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt. Rz. 7 Das Jugendamt unterrichtet das Gericht über die Leistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.4 Anrufung des Familiengerichts (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 17 Berechtigt nach Abs. 2 Satz 4, das Familiengericht wegen einer eventuellen Ablehnung des Übernahme- bzw. Übergabeantrages anzurufen, sind das jeweils von der Ablehnung betroffene Jugendamt, der jeweilige Elternteil sowie von der Ablehnung betroffene, im berechtigten Interesse des Kindes oder Jugendlichen handelnde Dritte. Dies kann unter Umständen auch der Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.4 Gerichtliches Verfahren

Rz. 22 Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nicht zurück, legt sie die Vorgänge über die zuständige Staatsanwaltschaft dem für ihren Sitz zuständigen Amtsgericht vor (§ 69 Abs. 3, § 68 OWiG). Rz. 23 Das Amtsgericht entscheidet gemäß § 72 Abs. 1 OWiG durch Beschluss, wenn es eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält und der Betroffene und die Staatsanwaltsc...mehr

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Selbstanzeige / 2.6.7 Nachentrichtung

Allein die Anzeige der Steuerhinterziehung reicht generell nicht, um den Täter straffrei ausgehen zu lassen; vielmehr müssen die hinterzogenen Steuern und auch die Hinterziehungszinsen[1] innerhalb einer vom Finanzamt bestimmten angemessenen Frist nachentrichtet werden.[2] Als angemessene Frist nennt das AG Saarbrücken[3] maximal 6 Monate. Die Fristbestimmung kann sich nicht ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / aa) Begriff des Rechtsmittels

Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine Zwischen...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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zfs 03/2023, Telefonische E... / Leitsatz

In Abweichung zu den für das Strafverfahren gelten Grundsätzen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wird im Ordnungswidrigkeitsverfahren die Zulässigkeit auch einer telefonischen Einlegung grundsätzlich anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Schriftstück, in dem die Erklärung des Betroffenen niedergeschrieben wird, die Verwaltungsbehörde, den Tag der Einlegungserkläru...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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zfs 03/2023, Telefonische E... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die zulässige sofortige Beschwerde des Betroffenen A. J. hat auch in der Sache Erfolg. Die Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid als unzulässig erfolgte zu Unrecht, da der Einspruch form – bzw. fristgerecht eingelegt wurde gem. § 67 OWiG. Der Bußgeldbescheid vom 24.1.2022 wurde dem Betroffenen am 28.1.2022 zugestellt. Ablauf der Frist zur Einlegung de...mehr

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AGS 03/2023, Verzögerungsge... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Gegen den Beschluss, durch den das FamG einem Beteiligten eine Verzögerungsgebühr gem. § 32 FamGKG auferlegt hat, findet gem. § 60 FamGKG die Beschwerde statt. Diese Beschwerde unterliegt nach den Ausführungen des OLG Frankfurt keiner Frist. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss allerdings 200,00 EUR übersteigen, was hier der Fall war, da die Verzögerungsgebühr sich hier ...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / b) Auftreten des Haftpflichtversicheres

Liegt der Fall jedoch so, dass dem Geschädigten kein Direktanspruch zustehen kann und mithin insbesondere die Vorschrift des § 115 Abs. 1 VVG nicht zur Anwendung kommt, kann diese auch nicht gegen den Willen der Partei, auf deren Seite der Versicherer beigetreten ist, ein Rechtsmittel einlegen. Allein die Tatsache, dass der Haftpflichtversicherer im Rahmen seines vertraglich...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. 1. Verfahrensrechtliches Die Verfahrensweise der Rechtsanwältin der Antragsgegnerin zeigt, dass das Rechtsbehelfssystem bei der Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung nicht überall bekannt ist. Für die Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung ist gem. § 55 Abs. 1 RVG der UdG...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / a) Auftreten des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers

Die streitgenössische Nebenintervention i.S.v. § 69 ZPO setzt jedenfalls voraus, dass die Rechtskraft der im Haftungsprozess ergehenden Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Gegner der unterstützen Partei von Bedeutung ist. Bei einem Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer ergibt sich eine solche Erstreckung der Rechtskraft...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / II. Privilegierung ist streitig

Es ist streitig, ob ein nach Verkündung eines Urteils abgeschlossener Vergleich die gebührenrechtliche Privilegierung nach der Vorbem. 8 GKG KV herbeiführt. 1. Kein Wegfall mehr möglich Nach einer Auffassung soll der Abschluss eines Vergleiches nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben. Nach dieser Ansicht müsse der gerichtliche Vergleich ...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist für die Beschuldigte, der er als Pflichtverteidiger bestellt war, in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung tätig geworden. Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 22.3.2022 im Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland einen gefälschten polnischen Führerschein zum Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis vorgelegt zu haben. Eine...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / Leitsatz

Auch ein nach Verkündung des Urteils abgeschlossener Vergleich führt im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Erkenntnisverfahren zum Wegfall der gerichtlichen Verfahrensgebühr, solange das Verfahren weder rechtskräftig abgeschlossen noch ein Rechtsmittel eingelegt ist. LAG Nürnberg, Beschl. v. 3.6.2022 – 8 Ta 33/22mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Verfassungsbeschwerde

Nicht geregelt ist in § 21 RVG, wie der Fall zu behandeln ist, wenn von einem Verfassungsgericht nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das Verfahren zurückverwiesen wird. Nach allgemeiner Meinung wird dann die Verfassungsbeschwerde wie ein Rechtsmittel behandelt mit der Folge, dass das wiederaufzunehmende Verfahren in analoger Anwendung des § 21 Abs. 1 RVG gegenüber...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. der Rechtsanwalt nach Zurückverweisung im nachfolgenden Verfahren die Gebühren noch einmal verlangen konnte. Demnach verdiente der Rechtsanwalt die Gebühren im...mehr

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AGS 03/2023, Sofortiges Ane... / III. Bedeutung für die Praxis

1. OLG verkennt den Wortlaut Das OLG München und die weiteren Vertreter dieser Rechtsauffassung verkennen zunächst einmal den eindeutigen Wortlaut, der gerade nicht voraussetzt, dass auch die Kosten anerkannt werden müssen. Dass dem Gesetzgeber die Problematik einer streitigen Kostenentscheidung bekannt war, ergibt sich daraus, dass er sowohl bei einer Klagerücknahme als auch...mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 8 Verfahrenskostenhilfe

OLG Bamberg, Beschl. v. 4.11.2022- 2 WF 167/22 1. Der Freistaat Bayern als beschwerdeführende Staatskasse gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 3 ZPO wird nach § 5 I Nr. 7 lit. e der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaats Bayern vom 26.10.2021, A. 3. der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Vollzug der Vertretungsverordnung durch den Bezirksrevisor vertreten....mehr

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ZErb 03/2023, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung und zwei Zurückweisungsbeschlüsse. Am xx. Mai 198x verstarb der zuletzt in M. wohnhafte Herr Dr. C. (…) H. Das Amtsgericht M. erteilte am 5.12.1985 einen gemeinschaftlichen Erbschein, der seine Tochter R. B., geb. H., sowie seine Enkel, die Beteiligten zu 1 bis 4, als Erben auswies und den Zusat...mehr

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Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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zfs 03/2023, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). [6] 1. Gegen einen Beschluss, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wird, findet gemäß § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO die Rechtsbeschwerde statt. Di...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

Leitsatz Die vom Finanzamt ohne steuerliche Auswirkung vertretene Auffassung zu der mit der Verpachtungstätigkeit des Steuerpflichtigen verwirklichten Einkunftsart entfaltet wegen der Abschnittsbesteuerung keine Bindungswirkung für spätere Veranlagungszeiträume, in denen der Steuerpflichtige das Grundvermögen möglicherweise veräußern oder entnehmen wird. Sachverhalt Die Kläge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 26 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Grundsätzlich ist ein > Verwaltungsakt wie zB ein > Steuerbescheid oder Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff), der gegen den ArbN, ArbG oder andere Stpfl ergeht, sofort vollziehbar. Auch wenn > Rechtsbehelfe wie zB ein Einspruch eingelegt werden, verhindert das die Vollziehung nicht (§ 361 Abs 1 AO, § 69 Abs 1 FGO). Die Vollzi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolZG

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Festsetzung u...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.1 Prüfschema der Finanzverwaltung

Problematischer noch als die interne Festsetzung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ist häufig deren Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, gibt es einen einfachen Weg: Überprüfen Sie die Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge Ihres Unternehmens anhand der Vorgaben, die das BMF für die Finanzverwaltung als Orientierungshilf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.7 Anwendung der Prüfsystematik (Abs. 7)

Rz. 28 Die Prüfungen nach der ab 1.4.2020 geltenden Vorschrift sind ab dem Berichtsjahr 2013 durchzuführen (Satz 1). Dies gilt zum einen für die Auffälligkeitsprüfung nach Abs. 2 und die anschließenden Einzelfallprüfungen. Zum anderen führt das BAS bereits ab dem Jahr 2013 seine verdachtsbezogenen Einzelfallprüfungen auf Grundlage des Abs. 5 durch. Aus der bisherigen aufsich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 33 Gegen die Versagung der Betriebserlaubnis kann der Einrichtungsträger gemäß § 68 VwGO Widerspruch und bei Erfolglosigkeit gemäß § 42 Abs. 1 VwGO Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erheben. Gemäß Abs. 7 Satz 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung. Der Ausschluss der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 7.3 Was enthält der Prüfungsbericht?

Über das Ergebnis einer Betriebsprüfung ergeht ein schriftlicher Prüfungsbericht, in dem die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen hinsichtlich Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung festgehalten werden (§ 202 Abs. 1 AO). Mit der Übersendung des Prüfungsberichts an den Geprüften gilt die Betriebsprüfung als abgeschlossen.[1] Löst sie keine Änderung der Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie muss dem Steuerpflichtigen mindestens 2 Wochen – bei Großbetrieben 4 Wochen – vor Beginn der beabsichtigten Prüfung zugehen[1]; für eine auf eine laufende Betriebsprüfung folgende Anschlussprüfung müssen die genannten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Befugnisse der beauftragten Finanzbehörde (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 195 S. 3 AO kann die beauftragte Finanzbehörde im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vornehmen und verbindliche Zusagen i. S. d. §§ 204 bis 207 AO erteilen. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll durch § 195 S. 3 AO die Zulässigkeit der veranlagenden Betriebsprüfung auch für den Fall der Auftragsprüfung gesetzlich abgesichert werden.[1] A...mehr