Auch ein nach Verkündung des Urteils abgeschlossener Vergleich führt im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Erkenntnisverfahren zum Wegfall der gerichtlichen Verfahrensgebühr, solange das Verfahren weder rechtskräftig abgeschlossen noch ein Rechtsmittel eingelegt ist.

LAG Nürnberg, Beschl. v. 3.6.2022 – 8 Ta 33/22

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