Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 444/22 Bei der Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich bleibt ein Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) außer Betracht, wenn es nicht in die abzuändernde Erstentscheidung einbezogen war. BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 360/22 E...mehr

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zfs 05/2023, Vorliegen eine... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die auf Zahlung einer Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Kaskoversicherung gerichtete Klage zu Recht abgewiesen … Zwar ist zwischen den Parteien unstreitig, dass das Fahrzeug des Kl. bei einem Unfall am 28.9.2018 beschädigt wurde, als der Kl. mit dem Pkw von der Strecke "X Y" abkam und mit der Leitplanke kollidierte. Es greift aber der Leistungsaussc...mehr

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zfs 05/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht ausgeführt, das Amtsgericht sei zu Recht von einem hälftigen Mitverschulden des Klägers ausgegangen. Beide Unfallbeteiligte hätten gegen ihre Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren in einem Parkhaus (§ 9 Abs. 5 StVO) verstoßen. Es greife kein Anscheinsbeweis zugunsten des Klägers im Hinblick auf § 10 Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.2 Verjährung der Ersatzpflicht (Abs. 2)

Rz. 15 Die Verjährung der Ersatzpflicht unterscheidet sich nicht von der Verjährung der Erstattungspflicht. Ausgangspunkt ist der Tag, an dem gegen den Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X nicht mehr vorgegangen werden kann, weil er unanfechtbar geworden ist. Das ist der Fall, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, der Widerspruch ohne anschließende Klage als unbegründet ...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.1 Einlegungsfrist

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 1 Monat seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils durch einen Rechtsanwalt oder die in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 ArbGG bezeichneten Organisationen als Verfahrensbevollmächtigte schriftlich beim BAG einzulegen.[1] Eine Einlegung beim LAG wahrt die Beschwerdefrist nicht. Eine Belehrung über ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.13 Rechtsmittelbelehrung

Alle Entscheidungen des Arbeitsgerichts müssen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, § 9 Abs. 5 ArbGG. Diese Belehrung ist Bestandteil der Entscheidung des Gerichts und muss auch von der Unterschrift der Richter umfasst sein.[1] Unzureichend ist ein Hinweis auf die nachfolgende oder auf der Rückseite abgedruckte Belehrung.[2] Wird gegen diese Erfordernisse verstoßen, ist die...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 1 Statthaftigkeit der Berufung

Berufungsfähig sind grundsätzlich nur Endurteile oder diesen gleichgestellte Urteile der Arbeitsgerichte. Hierzu gehören Teilurteile[1] Vorbehaltsurteile[2] Ergänzungsurteile[3] Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[4] Ablehnung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand[5] Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Nicht berufungsfähig sind Grundurteile[6] Zwisc...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.2 Inhalt

Für den Inhalt des Berufungsurteils gilt die Vorschrift des § 313 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 525 ZPO. Das Berufungsurteil enthält ein Rubrum, die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie einen Ausspruch darüber, ob ein Rechtsmittel zugelassen oder nicht zugelassen wird.[1] Der Tatbestand ist entbehrlich, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel unzweifelhaf...mehr

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Arbeitsgerichtsverfahren: W... / 2 Nichtigkeitsklage nach § 579 ZPO

Neben der Restitutionsklage kann mit der Nichtigkeitsklage gemäß § 579 ZPO die Rechtskraft in Fällen durchbrochen werden, in denen schwerste Mängel des Verfahrens oder gravierende inhaltliche Fehler gegen den Bestand des Urteils sprechen und dadurch das Vertrauen der Parteien in die Urteilsgrundlage in einer nicht mehr hinnehmbaren Weise erschüttert ist. Praxis-Beispiel So ka...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.2.1 Erteilung

Die Erteilung der Prozessvollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann für mehrere Personen, für ein Verfahren oder generell erteilt werden. Gleichwohl muss sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren schriftlich nachgewiesen und zu den Gerichtsakten gereicht werden, § 80 Abs. 1 ZPO. Es bedarf deshalb einer vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichneten Vollmachtsu...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.1 Vorbereitung der Güteverhandlung

Für den Vorsitzenden des Gerichts besteht die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen die Güteverhandlung vorzubereiten. Nach § 51 Abs. 1 ArbGG kann der Vorsitzende in jeder Lage des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Diese Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden. Handelt es sich bei den Parteien um Personengesellschaften, s...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4 Revisionsbegründung

Die Revision ist ordnungsgemäß zu begründen.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn in der Begründung eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil in allen seinen entscheidungserheblichen Streitgegenständen erfolgt. Das ist vor allem relevant, wenn mehrere Ansprüche Streitgegenstand sind. Wenn der Revisionskläger sich mit der Begründung des LAG für die Zuerkennung eines d...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 14 Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug gesondert. Für das Berufungsverfahren muss daher ein separater Antrag gestellt werden.[1] Hat der Gegner das Rechtsmittel eingelegt, besteht die Erleichterung, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, s...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.3 Abfassung des Urteils

Im Unterschied zum Urteil in der ersten Instanz ist die Frist für die Abfassung des Berufungsurteils auf 4 Wochen verlängert.[1] Das hat seinen Grund darin, dass das Urteil wegen der erforderlichen Unterschriften der ehrenamtlichen Richter regelmäßig versendet werden muss. Das Nichtbeachten dieser Frist bleibt zunächst ohne rechtliche Folgen, weil § 69 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ein...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2 Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Revision durch das LAG kann selbstständig durch die Beschwerde angefochten werden, § 72a Abs. 1 ArbGG. Die Nichtzulassungsbeschwerde[1] richtet sich grundsätzlich nicht gegen die materielle Entscheidung des LAG, sondern gegen dessen Verfahrensentscheidung, die Revision nicht zuzulassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist keine Verfahrensbeschwerde, sond...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3 Streitwert

Im ordentlichen Zivilprozess ist der Streitwert des Rechtsstreites maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels und für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten, §§ 2–9, § 511 ZPO, §§ 34 ff. GKG und §§ 23 ff. RVG entstandene Aufträge. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zwischen dem Kost...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Gegen das arbeitsgerichtliche Urteil erster Instanz ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht (LAG) statthaft, soweit nicht nach § 78 ArbGG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist. Die Berufung kann nur eingelegt werden, wenn die Berufung im Urteil zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt, in Rechtsstreitigkeiten über d...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 16.2 Folgen der Rücknahme

Die Wirkungen einer Berufungsrücknahme treten ohne Antrag des Gegners ein. Mit der Rücknahme der Berufung verliert der Berufungskläger das Rechtsmittel der Berufung. Er ist verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Läuft allerdings noch die Berufungsfrist, kann anders als beim Berufungsverzicht erneut Berufung eingelegt werden. Wird die Berufung irrtümlich z...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 3 Entscheidung über die Zulassung

Über die Zulassung entscheidet das Arbeitsgericht von Amts wegen. Anträge auf Zulassung zur Berufung sind lediglich Anregungen für das Gericht. Die Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Unterlässt dies das Arbeitsgericht, ist es möglich, innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine Ergänzung des Urtei...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.8 Urteil

Gelingt es auch im Kammertermin nicht, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und ist der Rechtsstreit entscheidungsreif, entscheidet das Gericht durch Urteil. Bei einer (geheimen) Beratung der Kammer haben die ehrenamtlichen Richter das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende. Das kann u. U. dazu führen, dass der Vorsitzende von den ehrenamtlichen Richte...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.3 Beschwerdebegründung

Eine weitere formelle Voraussetzung ist, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen ist. Aufgrund des Bevollmächtigtenzwangs genügt eine vom Rechtsanwalt unterzeichnete Beschwerdebegründung nicht, wenn der Prozessbevollmächtigte trotz Unterschrift zu erkennen gibt, dass er die Verantwortung für den Inhalt der Revision nicht übernehmen will. Davon kann ausgegangen werden...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 2.5 Zulassungsentscheidung

Die Entscheidung des BAG über die Nichtzulassungsbeschwerde ergeht durch Beschluss. Die ehrenamtlichen Richter wirken nicht mit, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wird, weil sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Dem Beschluss soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Von einer Begründung ka...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

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Arbeitsgerichtsverfahren: W... / 1 Restitutionsklage

Für Restitutionsklagen ist das Gericht ausschließlich örtlich und sachlich zuständig, welches im ersten Rechtszug erkannt hat.[1] Wurde das angefochtene Urteil von dem Berufungsgericht oder ein revisionsgerichtliches Urteil aufgrund des § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 ZPO erlassen, ist das Berufungsgericht örtlich und sachlich zuständig.[2] Das Revisionsgericht ist örtlich und...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.1 Grundsatz der Mündlichkeit

Grundsätzlich ist ein Rechtsstreit mündlich zu verhandeln und auf Grundlage dieser mündlichen Verhandlung zu entscheiden.[1] Das bedeutet, dass nur dasjenige Parteivorbringen zu berücksichtigen ist, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war. Lediglich gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, mithin Beschlüsse und Verfügungen, können ohne mündliche Verhandlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.5 Beschleunigungsgrundsatz

Dem Beschleunigungsgrundsatz kommt im arbeitsgerichtlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen.[1] Er wirkt sich dahingehend aus, dass die Einlassungsfrist gegenüber dem Zivilprozess auf eine Woche abgekürzt ist[2]; der Vorsitzende allein entscheidet, bei Zurücknahme der Klage, bei Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, b...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.2 Entscheidung des Gerichts

Liegt ein relevanter Zurückweisungsgrund aus § 335 ZPO vor, wird der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist nach § 336 ZPO i. V. m. § 78 Satz 1 ArbGG die sofortige Beschwerde statthaft. Die Notfrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, auch wenn diese Verkündung in einem besonderen Termi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 8 Berufungsschrift

Die Berufung ist durch Einreichung einer Berufungsschrift[1] bei dem Berufungsgericht einzulegen.[2] Sie kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Unzulässig ist daher auch die Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Berufungsschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem nach § 11 ArbGG postulationsfähigen Vertreter unterzeichnet sein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 9 Berufungsfrist

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat.[1] Sie ist eine Notfrist.[2] Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils.[3] Die Berechnung der Frist richtet sich nach § 222 ZPO, § 187, § 188 BGB. Wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Werktag. Die Berufung kann auch noch am let...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 13 Unzulässige Berufung

Für den Fall, dass die Berufungsfrist, die Berufungsbegründungsfrist oder die Berufungsbeantwortungsfrist versäumt werden, kann jeweils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern die Voraussetzungen des § 233 ZPO vorliegen. Formfehler einer Berufungsschrift können innerhalb der Berufungsfrist behoben werden. Sie führen nicht zwangsläufig zur Unzulässi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufung im Arbeitsgerichts... / 10 Berufungsbegründung

Die Berufung ist zu begründen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung sämtlicher oberster Gerichtshöfe des Bundes muss die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen. Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / VI. Rechtsschutz bei Ablehnung der (beschränkten) Akteneinsicht

Weiterhin stellt sich die Frage, über welche Rechtsschutzmöglichkeiten der Strafverteidiger verfügt, wenn – insb. im Ermittlungsverfahren – der Umfang der gewährten Akteneinsicht hinter der beantragten zurückbleibt. Hierzu besteht mit § 147 Abs. 5 S. 2 StPO ein eigenständiger Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO, durch den eine gerichtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich – Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen

Rz. 2 Die dargestellte Zielsetzung der Vollstreckungsabwehrklage macht es erforderlich, sie von anderen Rechtsbehelfen abzugrenzen. 2.1 Klauselerinnerung Rz. 3 Die Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) ist der Rechtsbehelf für Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel. Sie kann nur auf Fehler formeller Art gestützt werden (BGH, Rpfleger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Klauselerinnerung

Rz. 3 Die Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) ist der Rechtsbehelf für Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel. Sie kann nur auf Fehler formeller Art gestützt werden (BGH, Rpfleger 2006, 27; Rpfleger 2005, 33; 612). Demgegenüber geht es bei der Vollstreckungsabwehrklage um materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten An...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Die Vollstreckungserinnerung

Rz. 5 Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO ist derjenige Rechtsbehelf, mit dem formelle Mängel einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Eine nur gegen die Art und Weise der Vollstreckung gerichtete Vollstreckungsabwehrklage ist unzulässig (VG Saarbrücken, Urteil v. 5.10.2011, 3 K 556/11; KG, NJW-RR 1989, 638). Wo Einwendungen nach § 767 Abs. 1 ZPO mit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.8 Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Zulässig bleibt die Klage auf Herausgabe des Titels nach § 826 BGB, wenn der Gläubiger befriedigt ist. Ist der Gläubiger unstreitig befriedigt oder hat die Schuld mit Sicherheit von Anfang an nicht bestanden (BAG NZA 2012, 1179), dann kann analog § 371 BGB auf Herausgabe des Titels geklagt werden (BGHZ 127, 146), andernfalls soll nur der Weg über die Vollstreckungsabw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Drittwiderspruchsklage

Rz. 6 Die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO ist die Klage eines Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären. Im Unterschied dazu sind Parteien der Vollstreckungsabwehrklage der Vollstreckungsschuldner und der Vollstreckungsgläubiger und wird mit ihr angestrebt, die Zwangsvolls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Klage gegen Vollstreckungsklausel

Rz. 4 Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO ist zwar ein Spezialfall der Vollstreckungsgegenklage; sie richtet sich aber nicht gegen den titulierten Anspruch, sondern gegen die erteilte Vollstreckungsklausel. Der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in zweiter Instanz stehen die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 802 i. V. m. 76...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Wiederaufnahme des Verfahrens

Rz. 8 Von der Wiederaufnahme des Verfahrens durch Erhebung der Nichtigkeits- oder Restitutionsklage (§§ 578 ff. ZPO), die nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind, unterscheidet sich die Vollstreckungsabwehrklage durch das Rechtsschutzziel. Mit ihr soll nicht die Rechtskraftwirkung durchbrochen werden, sondern lediglich die Vollstreckbarkeit des Titels beseitigt wer...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Vollstreckungsschutzantrag

Rz. 12 Der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO dient dazu, die Unzulässigkeit einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen. Er hat damit eine andere Zielrichtung als die Vollstreckungsabwehrklage. (Zur Abgrenzung der verfahrensrechtlichen Geltendmachung des Einwands des Rechtsmissbrauchs zwischen § 765a ZPO und § 767 ZPO vgl. OLG Koblenz, OLGZ 1985, 453 = Rpfle...mehr