Rz. 52

Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349;

Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58;

Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger, FPR 2011 S. 535;

Benda, Die anonyme Geburt, JZ 2003 S. 533;

Berthold/Espenhorst, Gestaltungsmöglichkeiten und Herausforderungen für Jugendhilfe und Vormundschaften im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, JAmt 2011 S. 319;

Bouhatta, Einwilligung in ärztliche Eingriffe während der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, JAmt 2017 S. 16;

Clausius, Kinderschutz, Elternrechte und staatliche Aufgaben im Spannungsverhältnis, JM 2019 S. 266;

Czerner, Probleme bei der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII, ZfJ 2000 S. 372;

Deutsches Institut für Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilferecht, Konkurrenz zwischen einer Inanspruchnahme nach § 42 SGB VIII und einer strafbaren Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB, JAmt 2001 S. 130;

dass., Rechtliche Einordnung einer kurzfristigen Unterbringung auf Wunsch eines Elternteils als Inobhutnahme, JAmt 2001 S. 170;

dass., Rechtsgutachten v. 20.6.2022, SN_2022_0447 Ho – sorgerechtliche Befugnisse nach einer Inobhutnahme und Erforderlichkeit des Anordnens einer Vormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, JAmt 2022 S. 548;

Fegert/Ludoph/Wiebels, Stellungnahme zur Perspektive unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei Erlangung der Volljährigkeit, JAmt 2015 S. 133;

Finke, Zur Vollstreckung von Inobhutnahmen – insbesondere zum Verhältnis von Polizei und Jugendamt bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs, JAmt 2011 S. 251;

Frings, Inobhutnahme in einer Tageseinrichtung für Kinder (Kita) – möglich oder zulässig –, Sozialrecht aktuell 2015 S. 177;

Fachgruppe Inobhutnahme (Hrsg.), Handbuch Inobhutnahme, Frankfurt 2020;

Gundelach, Rechtmäßigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Gleichzeitig eine Anmerkung zum Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 17.7.2017 – G 1/17, ZKJ 2018 S. 128;

Hammer, Die Rolle des Jugendamts in Kindschaftssachen, FamRZ 2017 S. 1904;

Heghmanns, Zur strafrechtlichen Verantwortung im Kinderschutz, JAmt 2018 S. 230;

Hillmann, Rechtlicher Rahmen der Gesundheitsversorgung ausländischer Kinder und Jugendlicher unter besonderer Berücksichtigung psychischer Erkrankungen, RdJB 2018 S. 313;

Hoffmann, Freiheitsentziehende Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, FamRZ 2013 S. 1346;

dies., Das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, JAmt 2017 S. 353;

Hohmann-Dennhardt, Kindeswohl und Inobhutnahme, FF 2019 S. 289;

Hollinger, Elternwille bestimmt Religionszugehörigkeit des Kindes, AnwZert FamR 12/2016 Anm. 1;

Kästner, Möglichkeiten traumapädagogischer Arbeit bei Inobhutnahmen, JAmt 2022 S. 242;

Köhler, Inobhutnahme und nachfolgende familiengerichtliche Entscheidung – Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des familien- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ZKJ 2019 S. 12;

Kunkel, Geschlossene Unterbringung nach § 42 GB VIII zum Schutz des Kindes, FÜR 2003 S. 277;

ders., Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgabe der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wahrnehmen?, ZKJ 2006 S. 361;

Lakies, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – §§ 42 und 43 SGB VIII, Stuttgart, München 1997;

Meysen/Schindler, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Hilfreiches Recht beim Helfen, JAmt 2004 S. 449;

Möller, Rechtsbehelfe gegen die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, JAmt 2011 S. 126;

Mortsiefer, Angekündigte Inobhutnahmen vor der Geburt und Inobhutnahmen direkt nach der Geburt von Kindern durch das Jugendamt – Rechtliche Grundsätze und Problemlagen, NZFam 2022 S. 525;

Ossenbühl, Amtshaftungsanspruch des Jugendamtes, JZ 2006 S. 923;

Peucker/Seckinger, Flüchtlingskinder in Deutschland – Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2015 S. 127;

Peschel-Gutzeit, Interventionsmöglichkeiten bei Inobhutnahme durch das Jugendamt, FPR 2012 S. 443;

Peter, Die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, JAamt 2006 S. 60;

Röchling, Die Reform des SGB VIII durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, FamRZ 2006 S. 161;

Schwamb, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Familienrecht, FamRZ 2018 S. 984;

Tillmanns, in: Münchner Komm. zum BGB, Band 8 Familienrecht II, SGB VIII, München 2008;

Trenczek, Inobhutnahme und geschlossene Unterbringung, ZfJ 2000 S. 121;

Trenczek/Düring/Neumann-Witt, Inobhutnahme, 3. Aufl., Stuttgart 2017;

Whiley, Begleitete minderjährige Ausländer – Die Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendhilfe am Beispiel ukrainischer Geflüchteter, JAmt 2022 S. 474;

Wiesner, Das Wächteramt d...

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